Das Bundesgericht hat entschieden, dass die von einem Computerprogramm errechnete Rückfallgefahr nicht genügt um einem verwahrten Sexualtäter die unbegleiteten Hafturlaube zu streichen.
Seit 1997 wird ein Mann in der zürcherischen Strafanstalt Pöschwies verwahrt. Ab 1999 wurden ihm 12-stündige Beziehungsurlaube gestattet. Weil ein anderer Häftling seine Urlaubsbewilligung missbraucht hatte, entschied das Zürich Amt für Justizvollzug die Urlaube für alle bis auf weiteres zu streichen.
Im Juli 2007 wurden die Urlaube durch das Amt definitiv gestrichen, was von der Justizdirektion bestätigt wurde. Der Grund dafür war das computergesteuerte Fotres-System, das benutzt wurde.
Psychiatrisches Gutachten notwendig
Die Beschwerde des Mannes wurde vom Bundesgericht gutgeheissen. Gemäss den Aussagen der Lausanner Richter ist es nicht in Ordnung, dass sich die Justizdirektion auf diese Computer-Bewertung verlässt. Es sei damit nicht klar, auf welcher Informationsgrundlage die Beurteilung letztendlich erfolgt sei.
Es sei eine individuelle Prognose durch einen psychiatrischen Gutachter notwendig. Zusätzlich komme hinzu, dass sich die Fotres-Bewertung zwar zur generellen Wahrscheinlichkeit eines Rückfalls ausspreche, nicht aber zur Rückfallgefahr während eines unbegleiteten Urlaubs.
Ausserdem sei ausser Acht gelassen worden, dass sich die bisherige Urlaubsregelung während sieben Jahren bewährt habe. Von den Zürcher-Behörden wurde verlangt, die Rückfallgefahr durch einen Sachverständigen individuell abklären zu lassen und danach neu über Urlaubsbewilligung zu entscheiden.
Kommentar ITP
Wie wäre es wenn beide Tests durchgeführt würden? Wissen wir denn, ob der Computer-Gutachter oder der menschliche Gutachter unfehlbarer sind? os
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