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Justiz

Bundesgericht bestätigt Freispruch für Pädophilen

Ein pädophiler Mann wurde durch die Zürcher Justiz zu Recht freigesprochen. Er wollte nach einer Internet-Falle der Polizei eine 13-Jährige für Sex treffen. Das Bundesgericht ist der Meinung, dies sei eine verdeckte Ermittlung und hätte richterlich genehmigt werden müssen.

Im Jahr 2005 hatte der heute 29-Jährige im Chat-Forum "kidstalk" von Bluewin Kontakt mit "manuela 13" aufgenommen. Doch hinter diesem Pseudonym steckten Ermittler der Stadtpolizei Zürich. Die vermeintlich Dreizehnjährige wurde durch den im Tessin wohnhaften Mann mit sexuellen Aufforderungen und Fragen konfrontiert. Auch äusserte er dabei, dass er bereits mit einer Dreizehnjährigen Sex gehabt habe. Bereits nach einer Stunde im Chat, schlug er vor, nach Zürich zu kommen, um im Auto "alles zu machen". Das Treffen wurde auf den nächsten Tag, morgens um 1100 Uhr beim Hauptbahnhof abgemacht. Als der Mann am Treffpunkt erschien, wurde er durch die Stadtpolizei Zürich festgenommen.

Auf seinem Computer konnten bei der anschliessenden Hausdurchsuchung kinderpornografische Bilder gefunden werden. Im vergangenen September wurde der Mann durch das Zürcher Obergericht von den Vorwürfen des untauglichen Versuchs sexueller Handlungen mit Kindern und der Pornografie freigesprochen. Danach gelangte die Staatsanwaltschaft an Bundesgericht. Dieses wies ihre Beschwerde nun ab. Gemäss den Lausanner Richtern muss die Falle der Polizei als verdeckte Ermittlung im Sinne des entsprechenden Bundesgesetzes gelten. Hierfür hätte es eine richterliche Genehmigung eingeholt werden müssen. Weil dies nicht der Fall gewesen ist, durften die gewonnenen Beweise nicht verwertet werden. Gemäss dem höchstrichterlichen Urteil gilt als verdeckte Ermittlung grundsätzlich ein Vorgehen, bei dem sich die Polizei nicht als solche zu erkennen gibt und der Verdächtigte getäuscht wird.

Quelle: sda

Kommentar ITP:

Bei allem Verständnis für Kinderschutz: Ist Verführung zu einer Straftat nicht auch strafbar? Kann ein Richter eine Genehmigung zu einer Straftat erteilen?
Ausserdem: Ein 13-jähriges Mädchen ist wohl nicht mehr vorpubertär und kann sicherlich Opfer eines Heterosexuellen werden, aber kaum das eines Pädophilen. Die Ermittler müssten also als 8-10-jährige Mädchen schreiben - aber ob die schon auf diese Weise chatten?

© ITP-os 2008

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