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Dipl.-Psych. M. Griesemer.
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Hinweise zu ITP-arcados
Die Texte auf ITP-arcados stammen von verschiedenen Autoren mit teilweise sehr unterschiedlichen Sichtweisen zum Thema Pädophilie.
ITP-arcados verfolgt keine politischen Ziele. Vielmehr geht es darum mündigen Menschen neben den Mainstreammedien eine unabhängige und objektive Informationsquelle zur Verfügung zu stellen.
Das Copyright und die Verantwortlichkeit für jeden Text bleibt beim jeweiligen Autor.
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Hier malen wir absichtlich den Teufel an die Wand. Es geht darum zu erkennen, welche politischen Vorstösse in naher Zukunft realistischerweise diskutiert werden
Stossrichtungen:
Schutzaltersgrenze Stand Herbst 2006:
In allen drei Ländern gibt es zahlreiche Extrabestimmungen über die Art der sexuellen Interaktion und über die Beziehung der beteiligten Personen zueinender.
Schwarze Liste:
Lehrer, Erzieher und Pädagogen, die ein Sexualdelikt begangen haben, werden auf Schwarzen Listen geführt. Auch nach der Verbüssung ihrer Strafen ist solchen Personen der Zugang zu Arbeitsstellen die mit Kindern zu tun haben, verwehrt. Die "Schwarzen Listen" sind private Initiativen. Verschiedene Schweizer Kantone beteiligen sich bei der Pflege dieser Listen. Es gibt Bestrebungen, aus diesen Listen ein nationales Register zu machen.
Keine Verjährung bei Sexualdelikten:
Um Opfer von Sexualdelikten auch in fortgeschrittener Zeit die Möglichkeit zu geben, gegen den Täter klagen zu können, wird die absolute Verjährung bei solchen Delikten abgeschafft.
Keine Löschung des Strafregisters:
Sexualdelikte werden nicht mehr aus dem Strafregister einer Person gelöscht.
Sexualstraftäter werden verpflichtet eine Therapie zu machen:
Eine Bestrebung sieht vor, dass jeder Sexualstraftäter verpflichtet wird auch gegen den Willen eine Therapie machen zu müssen.
Der Begriff Kinderpornographie wird weiter ausgeweitet:
Künftig werden alle Abbildungen, die Jugendliche unter 18 Jahren nackt zeigen unter den Begriff Kinderpornograophie fallen. Texte und alle anderen Erzeugnisse, die sexuelle Handlungen unter Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren oder zwischen Kindern/Jugendlichen und Erwachsenen zum Inhalt haben und nicht explizit negativ sind, als Kinderpornographie ausgelegt werden können.
Die Strafen bei Kinderpornographie werden verschärft:
Der Begriff Kinderpornographie, der bereits jetzt arg linguistisch strapaziert ist, wird um weitere Kriterien erweitert. So gelten künftig Erzeugnisse jeder Art, die einen nackten Jugendlichen unter 18 Jahren zeigt oder beschreibt, als Kinderpornographie.
Die Überwachung der Bevölkerung wird weiter ausgebaut:
Da Sexualdelikte oft im Verborgenen und ohne erkennbare Beweise ablaufen, werden Überwachungsmassnahmen bei Telekommunikation, Internet und Post weiter ausgebaut.
Sexualstraftäter bleiben verwahrt:
Da ein Sexualstraftäter immer ein Restrisiko für die Bevölkerung darstellt, und da kein Psychologe die Verantwortung für einen Rückfall eines erfassten Sexualstraftäters übernehmen kann, werden solche Täter für immer weggesperrt.
Aufruf an Leser:
Sind Ihnen Berichte zu den oben dargestellten Bestrebungen bekannt? Oder kennen Sie weitere Bestrebungen? Dann informieren Sie uns darüber per Mail oder nutzen Sie unser anonymes Kontaktformular
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