Suche auf ITP
ITP Themen
ITP Spezial
Dipl.-Psych. M. Griesemer.
Sammlung aller Arbeiten
weiter
Hinweise zu ITP-arcados
Die Texte auf ITP-arcados stammen von verschiedenen Autoren mit teilweise sehr unterschiedlichen Sichtweisen zum Thema Pädophilie.
ITP-arcados verfolgt keine politischen Ziele. Vielmehr geht es darum mündigen Menschen neben den Mainstreammedien eine unabhängige und objektive Informationsquelle zur Verfügung zu stellen.
Das Copyright und die Verantwortlichkeit für jeden Text bleibt beim jeweiligen Autor.
Spenden
Mit Spenden an ITP-arcados helfen Sie mit die Beratungsstelle und diese Seiten zu finanzieren. Auch kleine Beiträge werden dankbar angenommen.
Das Bundesgericht hat entschieden, dass die von einem Computerprogramm errechnete Rückfallgefahr nicht genügt um einem verwahrten Sexualtäter die unbegleiteten Hafturlaube zu streichen.
Seit 1997 wird ein Mann in der zürcherischen Strafanstalt Pöschwies verwahrt. Ab 1999 wurden ihm 12-stündige Beziehungsurlaube gestattet. Weil ein anderer Häftling seine Urlaubsbewilligung missbraucht hatte, entschied das Zürich Amt für Justizvollzug die Urlaube für alle bis auf weiteres zu streichen.
Im Juli 2007 wurden die Urlaube durch das Amt definitiv gestrichen, was von der Justizdirektion bestätigt wurde. Der Grund dafür war das computergesteuerte Fotres-System, das benutzt wurde.
Die Beschwerde des Mannes wurde vom Bundesgericht gutgeheissen. Gemäss den Aussagen der Lausanner Richter ist es nicht in Ordnung, dass sich die Justizdirektion auf diese Computer-Bewertung verlässt. Es sei damit nicht klar, auf welcher Informationsgrundlage die Beurteilung letztendlich erfolgt sei.
Es sei eine individuelle Prognose durch einen psychiatrischen Gutachter notwendig. Zusätzlich komme hinzu, dass sich die Fotres-Bewertung zwar zur generellen Wahrscheinlichkeit eines Rückfalls ausspreche, nicht aber zur Rückfallgefahr während eines unbegleiteten Urlaubs.
Ausserdem sei ausser Acht gelassen worden, dass sich die bisherige Urlaubsregelung während sieben Jahren bewährt habe. Von den Zürcher-Behörden wurde verlangt, die Rückfallgefahr durch einen Sachverständigen individuell abklären zu lassen und danach neu über Urlaubsbewilligung zu entscheiden.
Wie wäre es wenn beide Tests durchgeführt würden? Wissen wir denn, ob der Computer-Gutachter oder der menschliche Gutachter unfehlbarer sind?
© ITP-os 2008
Aktuell auf ITP
- 24.08.2008
Mehr Zeit für Anzeige gegen Pädophile
- 24.08.2008
Südafrika - Küssen für unter 16-Jährige verboten
- 24.08.2008
Bundesgericht bestätigt Freispruch für Pädophilen
- 30.05.2008
Durch Computerprogramm Hafturlaub gestrichen - Bundesgericht heisst Beschwerde gut
Neuste Beiträge auf ITP