Suche auf ITP
ITP Themen
ITP Spezial
Dipl.-Psych. M. Griesemer.
Sammlung aller Arbeiten
weiter
Hinweise zu ITP-arcados
Die Texte auf ITP-arcados stammen von verschiedenen Autoren mit teilweise sehr unterschiedlichen Sichtweisen zum Thema Pädophilie.
ITP-arcados verfolgt keine politischen Ziele. Vielmehr geht es darum mündigen Menschen neben den Mainstreammedien eine unabhängige und objektive Informationsquelle zur Verfügung zu stellen.
Das Copyright und die Verantwortlichkeit für jeden Text bleibt beim jeweiligen Autor.
Spenden
Mit Spenden an ITP-arcados helfen Sie mit die Beratungsstelle und diese Seiten zu finanzieren. Auch kleine Beiträge werden dankbar angenommen.
Die Volksinitiative lautet:
Die Bundesverfassung vom 18. April 1999 wird wie folgt geändert
Art. 123b (neu) Unverjährbarkeit der Strafverfolgung und der Strafe bei sexuellen und bei pornografischen Straftaten an Kindern vor der Pubertät
Die Verfolgung sexueller oder pornografischer Straftaten an Kindern vor der Pubertät und die Strafe für solche Taten sind unverjährbar
Reaktionen:
Die Intitiative ist am 01.03.2006 in Bern eingereicht worden. Am 31.03.2006 ist die Intitiative formalrechtlich zustande gekommen. Von den insgesamt 120'175 eingereichten Unterschriften waren 119'375 gültig.
Die Initiative findet besonders in wertkonservativen und rechtsaussen Parteien wie die EDU und der SVP grosse Unterstützung. Auch linke Politiker scharen sich hinter die Initiative wie zum Beispiel Bea Heim (SP/BE), natürlich aus komplett anderen Motiven als die Parteien rechts aussen.
Die wenigen kritischen Stimmen kommen von Menschenrechtsorganisationen wie dem Verein Menschenrechte Schweiz MERS und Strafrechtsprofessoren die sich getrauen etwas dazu zu sagen, wie zum Beispiel Rechtsprofessor D. Jositsch von der Universität Zürich, der in der Nachrichtensendung "10 vor 10" von SF 1 folgende Punkte zu bedenken gab:
"Es könne in jedem Fall stossend sein, wenn ein 80-Jähriger, der sich während 40 oder sogar 60 Jahre wohlverhalten hat plötzlich aufgrund eines Delikts bestraft werden sollte, das eben schon sehr lange Zeit zurückliegt"
Für C. Waber (EDU/BE) gilt dieses Argument nicht. Zitat aus der genannten Nachrichten-sendung:
"Wenn natürlich die Kinder die ganze Tragweite nicht sehen, das kommt ja erst viel später, wenn die Sexualität erwacht und wenn sie darin wachsen, dann kommt das alles wieder zum Vorschein und es ist natürlich auch so, dass die Scham heute und die Tabuisierung in unserer Gesellschaft sehr gross ist, erst später kommt das hervor, darum darf das nicht verjähren."
Jositsch sprach sich weiter dafür aus, dass es bei einer Umsetzung der Initiative eine gewisse Abstufung abhängig von der Qualität des Delikts geben müsse, weil sonst der einzelne Richter keinen Handlungsspielraum mehr habe.
Kommentar ITP:
"Unterschreiben Sie gegen Pädophilie" Mit diesem Slogan machte der Verein Marche Blanche Werbung für seine Initiative. Offenbar ist den Initianten nicht klar, dass Pädophilie eine sexuelle Orientierung und keine sexuelle Handlung ist. Es ist leicht von der Strasse für alles was strafverschärfend ist beim Thema Pädophilie Unterschriften zu bekommen - selbst wenn weder Initianten noch die Bürger wirklich über das Thema Bescheid wissen. Man muss nur die Begriffe "Pädophilie" und "sexueller Missbrauch" genug durcheinanderbringen, woran nicht nur der Boulevardjournalismus schuld ist, sondern auch jene, die sich nur durch ihn informieren. Die Verlierer sind einmal mehr legal lebende Pädophile, da sie noch mehr in die Isolation gedrängt werden. Durch den Mischmasch der begriffe werden einmal mehr jene Täter geschützt, die den Hauptteil der Täter bei sexuellem Kindesmissbrauch ausmachen. (Der Anteil pädophiler Täter am sexuellen Missbrauch von Kindern wird auf 2 bis 10 Prozent eingeschätzt (Kinsey-Report, Lautmann, Brongersma, Groth). Der restliche Teil sind Täter, die sexuell primär auf Erwachsene ausgerichtet sind.)
Das Argument der Befürworter, erst viel später könne sich ein Kind gegen erlittenes Unrecht wehren, ist grundsätzlich richtig. Jedoch gibt es durchaus auch Einzelfälle, bei denen in Therapien Missbräuche geschaffen werden, die in der Realität nie stattgefunden haben. Bekanntlich verändern sich Erinnerungen im Laufe der Jahre. Ob dem Rechnung getragen wird, ist fraglich.
Auch muss infolge dieser Argumentation die Frage erlaubt sein, warum in der Schweiz ein (uns bekannter) Mann aufgrund von Aussagen von Kindern verwahrt ist, auch wenn die betroffenen Kinder heute als Erwachsene klar aussagen, es sei nie etwas gewesen... Also Beschuldigen in späteren Jahren gilt, Entlasten jedoch nicht.
Aus Erfahrung halten wir die Realität für komplexer als die Initianten dieser Initiative. Man kann bei vielen Missbrauchsprozessen nicht immer genau erkennen, wer da nun Opfer und Täter sein soll. Motive wie Rache und Sorgerechtsstreitigkeiten spielen oft auch eine grosse Rolle.
Sollte die Initiative angenommen werden, woran wir nicht zweifeln, dann bietet dieses Gesetz Tür und Tor für den "Missbrauch mit dem Missbrauch". Denn wie will man ein solches Delikt, das älter als 10 Jahre ist, einwandfrei nachweisen? Die Gerichte werden sich einmal mehr auf psychologische Gutachter stützen müssen. Fehldiagnosen und Fehlurteile sind weiter vorprogrammiert und die Macht weiter aus der Hand der Justiz in jene des (geneigten?) Psychologen verschoben.
Zur Lösung des eigentlichen Problems, nämlich der Vermeidung der sexuellen Gewalt gegen Kinder, trägt leider auch dieses Gesetz nichts bei.
Nachtrag I - 3. November 2006:
Für Verjährung bei sexuellem Missbrauch
Der Bundesrat lehnt die Volksinitiative «für die Unverjährbarkeit sexueller Straftaten an Kindern» ab. Nach seiner Ansicht ist sie ungeeignet und juristisch problematisch. Zum besseren Schutz der Kinder will er aber das Strafgesetzbuch revidieren.
Die Initiative habe nur einen Vorteil, teilte das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) heute mit. Sie biete erwachsen gewordenen Opfern die Möglichkeit, jederzeit ihr Schweigen zu brechen. Doch die Initiative trage nichts dazu bei, pädophile Straftaten zu verhindern oder ihre Anzahl zu verringern.
Die Vereinigung «Marche Blanche» hatte die Initiative am 1. März 2006 mit 119’375 gültigen Unterschriften eingereicht. Die Bundesverfassung soll demnach wie folgt ergänzt werden: «Die Verfolgung sexueller oder pornografischer Straftaten an Kindern vor der Pubertät und die Strafe für solche Taten sind unverjährbar.»
Quelle: Tagesanzeiger/sda.
Nachtrag II - 3. Februar 2007:
Gegenvorschlag des Bundesrates
Noch nicht 16-jährige Opfer schwerer Sexual- und Gewaltdelikte sollen künftig bis zum 33. Altersjahr Strafanzeige erstatten können. Diesen Vorschlag hat der Bundesrat am 28. Februar 2007 in die Vernehmlassung geschickt.
(sda) Das von der Organisation Marche Blanche lancierte Begehren will, dass die Verfolgung sexueller oder pornographischer Straftaten an Kindern vor der Pubertät und die Strafe für solche Taten nicht mehr verjähren.
Untaugliches Mittel gegen sexuellen Missbrauch
Der Bundeserat erachtet die Volksinitiative als untaugliches Mittel im Kampf gegen pädophile Straftaten. Nach seinem Vorschlag sollen sich Kinder, die mit unter 16 Jahren Opfer schwerer Sexualdelikte oder schwerster Delikte gegen Leib und Leben werden, länger überlegen können, ob sie Anzeige erstattten wollen. Die Gesetzesänderung soll als indirekter Gegenvorschlag zur so genannten Unverjährbarkeitsinitiative dienen.
Neu soll die 15-jährige Verjährungsfrist für die entsprechenden Delikte erst ab der Volljährigkeit des Opfers zu laufen beginnen. Dies bedeutet, dass die Opfer noch bis zum 33. Altersjahr Strafanzeige einreichen können.
Quelle: Tagesanzeiger/sda.
Nachtrag III - 2. Mai 2007:
Umstrittene Verjährungsfrist für Sexualdelikte an Kindern
Bern. SDA/baz. Die Verjährungsfrist für Sexualdelikte an Kindern soll verlängert werden. Das ist der Tenor in der Vernehmlassung. Umstritten ist aber, ob die Opfer künftig bis zu ihrem 33. oder 45. Altersjahr oder gar ihr Leben lang Strafanzeige erstatten können.
Nach heutigem Recht beginnt mit dem Zeitpunkt der Tat eine 15-jährige Verjährungsfrist zu laufen, die spätestens mit dem 25. Altersjahr des Opfers endet. Das ist der Organisation «Marche Blanche» viel zu früh: Mit einer Volksinitiative velangt sie, dass «pornografische Straftaten an Kindern» unverjährbar werden sollen.
Der Bundesrat lehnt die Initiative ab. Er signalisierte jedoch Verständnis für das Anliegen und will den Initianten entgegen kommen: Konkret schlägt er vor, dass die 15-jährige Frist erst ab der Volljährigkeit des Opfers laufen soll. Die Opfer könnten also bis zum 33. Altersjahr Strafanzeige einreichen.
Initiative nicht zurückziehen
In der Vernehmlassung erntet der Vorschlag viel Lob. Eine Volksabstimmung wird er aber nicht verhindern können. «Marche Blanche» werde die Initiative nicht zurückziehen, die verlängerte Verjährungsfrist sei ungenügend, sagte Gründungspräsidentin Christine Bussat auf Anfrage.
Das Argument, die Unverjährbarkeit sei juristisch nicht haltbar, sei falsch, sagte Bussat. Kanada kenne ein solches System schon seit 20 Jahren, und auch innerhalb der europäischen Union bewegten sich verschiedene Staaten in diese Richtung.
Verjährung unverhältnismässig
Die Bundesratsparteien lehnen die Unverjährbarkeit ab. Es sei kaum möglich, ein Verbrechen lange nach der Begehung überhaupt noch aufzuklären, sagte SP-Sprecherin Claudine Godat.
Der SVP erscheint es wenig logisch, sexuelle Straftaten an Kindern in dieser Hinsicht mit Völkermord und Kriegsverbrechen gleichzustellen. Und die FDP weist darauf hin, dass Tötungsdelikte ohne sexuellen Hintergrund an Kindern weiterhin verjährbar wären.
Eine längere Verjährungsfrist wird aber von allen Parteien begrüsst. Während FDP, SP und CVP dem Bundsratsvorschlag zustimmen, möchte die SVP den Initianten aber stärker entgegen kommen. Die Partei schlägt vor, zu prüfen, ob die Verjährungsfrist bis zum 45. Altersjahr des Opfers ausgedehnt werden könne.
SVP und CVP verlangen zudem, dass in den Gegenvorschlag auch Massnahmen gegen pädophile Wiederholungstäter aufgenommen werden. Erziehungsbehörden sollten zum Beispiel auf Grund einer speziellen Strafregistereinsicht erkennen könne, ob ein Bewerber pädophil ist. Dadurch würde verhindert, dass verurteilte Pädophile weiter einen Beruf mit Kindern ausüben.
Freisprüche mangels Beweisen?
Die «Demokratischen Juristinnen und Juristen der Schweiz» (DJS) lehnen sowohl die Initiative als auch den Gegenvorschlag ab. Verjährungsfristen dienten wichtigen rechtsstaatlichen Anliegen, schreiben sie. Sie schützten unter anderem vor Justizirrtümern auf Grund unsicherer Beweislagen.
Auch der Gegenvorschlag des Bundesrats sei fragwürdig: Möglicherweise könne ein Strafverfahren nach so langer Zeit dem Opfer mehr schaden als nützen. Je später das Verfahren, desto schwieriger sei die Beweisführung. Die daraus folgenden Freisprüche mangels Beweisen würden die Erwartungen der Opfer enttäuschen und könnten deren Aufarbeitungsprozess beeinträchtigen.
Quelle: BaZ/sda.
Nachtrag IV - 29. Juni 2007:
Gegenvorschlag des Bundesrates
Wer als Kind Opfer eines schweren Sexual- oder Gewaltdelikts wird, soll eine längere Bedenkzeit für eine Anzeige bekommen. Ein erstinstanzliches Urteil kann bis zum 33. Altersjahr des Opfers gefällt werden.
Diesen indirekten Gegenvorschlag stellt der Bunderat der Initiative «für die Unverjährbarkeit sexueller Straftaten an Kindern» gegenüber. Heute beginnt die 15-jährige Verjährungsfrist mit der Tat zu laufen und endet spätestens im Alter von 25 Jahren. Neu soll die Verjährungsfrist erst ab der Volljährigkeit laufen.
In der am Mittwoch veröffentlichten Botschaft anerkennt der Bundesrat das Anliegen eines verstärkten Kindesschutzes. Die Initiative lehnt er aber ab, weil sie nichts zur Verhütung und Verringerung Sexualdelikten an Kindern beitrage. Für problematisch hält die Regierung auch die Formulierung der Initiative.
So soll etwa die Unverjährbarkeit nur für «Kinder vor der Pubertät» gelten. Der Begriff müsste rechtlich erst definiert werden und sei auch medizinisch kaum zu fassen, hält der Bundesrat fest. Ausserdem sei unklar, welche Delikte mit «sexuelle oder pornografische Straftaten» gemeint seien.
Selbst wenn die Auslegung keine Probleme bieten würde, wäre die Unverjährbarkeit eindeutig unverhältnismässig, heisst es in der Botschaft weiter. Diese sei im schweizerischen Recht nur für schwerste Straftaten wie Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Völkermord vorgesehen.
Die Initiative weise aber auf die zu kurze Bedenkzeit für die Einreichung einer Strafanzeige hin. Dem Mangel will die Regierung mit ihrem indirekten Gegenvorschlag begegnen. Dieser war in der Vernehmlassung von den Bundesratsparteien, die die Initiative ebenfalls ablehnen, gut aufgenommen worden.
Die SVP wollte zusätzlich prüfen lassen ob die Verjährungsfrist bis zum 45. Altersjahr des Opfers ausgedehnt werden könnte, und die SP wünschte sich eine Zentralisierung der Prävention. SVP und CVP hatten zudem verlangt, dass im Gegenvorschlag auch Massnahmen gegen pädophile Wiederholungstäter aufgenommen werden.
Keinen dieser Vorschläge hat der Bundesrat jedoch in seinen Entwurf aufgenommen. Der Gegenvorschlag beschränkt sich auf die angepassten Verjährungsregeln. Eine Volksabstimmng wird der Bundesrat damit aber kaum verhindern können: Die Vereinigung «Marche Blanche» hat bereits angekündigt, die Initiative nicht zurückzuziehen.
«Marche Blanche» hatte die Initiative am 1. März 2006 mit 119 375 gültigen Unterschriften eingereicht. Die Bundesverfassung soll wie folgt ergänzt werden: «Die Verfolgung sexueller oder pornografischer Straftaten an Kindern vor der Pubertät und die Strafe für solche Taten sind unverjährbar.»
Die Vereinigung wurde im Jahr 2001 von Eltern zur Bekämpfung von Kinderhandel und Kinderpornografie gegründet. Im Herbst organisiert sie jeweils in mehreren Schweizer Städten weisse Märsche gegen sexuelle Gewalt an Kindern. Die Idee solcher Kundgebungen stammt aus Belgien. Dort gibt es diese seit der Affäre Dutroux 1996.
Quelle SDA
© 2006-07 ITP-pe
Aktuell auf ITP
- 30.05.2008
Durch Computerprogramm Hafturlaub gestrichen - Bundesgericht heisst Beschwerde gut
- 24.04.2008
Neue Beratungsstelle für Pädophile in der französischen Schweiz
- 27.01.2008
Zwangsgedanken, pädophil zu sein.
Neuste Beiträge auf ITP