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Wer als Kind missbraucht wurde, erhält bis zum 33. Geburtstag Zeit, um eine Anzeige einzureichen. Das Parlament ist aber dagegen, dass solche Taten nie verjähren. Das Volk wird entscheiden.
In der Schweiz sind im Jahr 2006 355 Männer und 9 Frauen verurteilt worden, weil sie sich an einem Kind unter 16 Jahren sexuell vergangen haben. Fachleute sind allerdings der Meinung, dass die Dunkelziffer riesig sei. Einige Täter bleiben auch deshalb unbehelligt, weil die sexuellen Übergriffe verjährt sind, bevor die Opfer zu einer Anzeige bereit sind.
Eine Volksinitiative der Westschweizer Organisation "Marche Blanche" verlangt deshalb, "sexuelle und pornografische Straftaten an Kindern vor der Pubertät" dürften nicht verjähren. Das Parlament hält diese Forderung allerdings für unverhältnismässig. Weiter hat es Schwachpunkte in der Formulierung der Initiative. Kommissionssprecher Werner Luginbühl hielt fest, dass "die Pubertät" ein zu unbestimmter Begriff sei. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat dem Volk ein Nein zur Initiative empfohlen.
"Marche Blanche" hat dennoch schon etwas erreicht. Laut Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf wird die Verjährungsfrist erstreckt, um der "berechtigten Besorgnis" der Initianten Rechnung zu tragen. Wenn ein Erwachsener ein Kind unter 16 Jahren körperlich schwer misshandelt oder sexuell ausbeutet, beginnt die in der Regel 15 Jahre dauernde Verjährungsfrist erst zu laufen, wenn das Opfer volljährig wird. Es hat also bis zu seinem 33. Geburtstag Zeit, eine Strafanzeige einzureichen. Die Frist dauert heute mindestens bis zum 25. Geburtstag.
National- und Ständerat stimmten diesem indirekten Gegenvorschlag einhellig zu. Falls die Initiative abgelehnt wird, tritt die verlängerte Verjährungsfrist in Kraft.
Nicht einig sind sich der National- und der Ständerat über zwei Massnahmen, welcher verhindern sollen, dass verurteilte Pädophile erneut Übergriffe begehen: Berufsverbote und Strafregisterauszüge. Beide Vorschläge stammen aus der CVP und sind in Parlamentarische Initiativen verpackt.
Wer in der Freizeit oder beruflich mit Kindern zu tun habe, müsse bei einer Bewerbung einen Strafregisterauszug vorlegen. verlangt die Tessiner Nationalrätin Chiara Simoneschi-Cortesi. Pädokriminelle würden oft ganz bewusst Berufe oder Freizeitaktivitäten, bei denen sie mit Kindern in Kontakt kämen, wählen.
Von einem obligatorischen Strafregisterauszug will der Ständerat nichts wissen. Der Bund sei gar nicht zuständig, um zum Beispiel den Gemeinden für die Anstellung von Lehrern eine solche Vorschrift zu machen, argumentiert der Ständerat. Eine Änderung der Bundesverfassung wäre dazu nötig. Weiter sei zudem fraglich, ob auch ein Arzt oder ein Abwart, der nur zeitweise mit Kindern zu tun habe, einen Strafregisterauszug vorlegen müsse. Bei Bewerbungen würden heute schon auf freiwilliger Basis Strafregisterauszüge verlangt.
Eng zusammen mit Simoneschis Vorstoss hängt der Vorschlag von CVP-Präsident Christophe Darbellay. Von ihm wird gefordert, dass Täter, die wegen sexuellen Handlungen mit Kindern verurteilt wurden, ein zehnjähriges Berufsverbot erhalten. Dass solche Täter weder im Beruf noch in der Freizeit regelmässig Kontakt mit Minderjährigen haben, dafür soll der Richter sorgen.
Dies geht dem Ständerat zu weit. So könnte ein 19-Jähriger, der eine knapp 16-Jährige liebt, während zehn Jahren an jeglicher Arbeit mit Kindern gehindert werden. Weiter wurde argumentiert, Darbellays Vorschlag würde die Resozialisierung pädokrimineller Täter stark erschweren ? und zwar solcher, die ihre Strafe bereits verbüsst und gestützt auf eine positive Prognose wieder in Freiheit seien.
Die Leiterin der Kampagne "Keine sexuelle Gewalt an Kindern" können solche Argumente nicht überzeugen. Colette Marti sagt: "Der Ständerat hat den Täterschutz höher gewichtet als den Opferschutz". In geschätzten 85% der Fälle seien die Sexualstraftäter dem missbrauchten Kind bekannt gewesen. Die Wiederholungsgefahr sei bei diesen Delikten erhöht. Es provoziere neue Tatgelegenheiten, wenn man verurteilte Sexualstraftäter wieder als Lehrer oder Sporttrainer mit Kindern arbeiten lasse, sagt Marti. Es lohne sich nicht dieses Risiko einzugehen.
Der Nationalrat muss sich nun nochmals mit den beiden Parlamentarischen Initiativen befassen. Bestätigt er seine eher knappen Entscheide vom März, ist nochmals der Ständerat am Zug. Er hat dann das letzte Wort.
Quelle: Tagesanzeiger, swissinfo und Agenturen
Bevor Politiker unrealistische Verjährungsfristen und Berufsverbote fordern, sollen sie sich mit der Thematik seriös auseinandersetzen. Es ist destruktiv wenn Leute Entscheidungsträger sind, die aus Unkenntnis den aufsehenerregenden Forderungen der Öffentlichkeit Folge leisten, statt endlich für Aufklärung zu sorgen. Unser Erinnerungsvermögen wird täglich von neuen Erlebnissen beeinflusst und niemand kann nach so vielen Jahren noch genau wissen wie sich ein Vorkommnis genau abgespielt hat.
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