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Das Copyright und die Verantwortlichkeit für jeden Text bleibt beim jeweiligen Autor.

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Justiz

Die Verwahrungsinitiative

Die Vorgeschichte

Am 30. Okt. 1993 fällt die 20-jährige Pasquale Brumann einem Mann im Haft-Urlaub zum Opfer, der schon wegen zwei Morden an Frauen verurteilt war.

Im Februar 1996 kommt die 13-jährige Katja Vetsch bei der Begegnung mit einem Sexualstraftäter nur knapp mit dem Leben davon. Dem gleichen Mann konnte in der Folge nachgewiesen werden, dass er 1992 schon ein 11-jähriges Mädchen aus Feldkirch misshandelt und vergewaltigt hatte.

1994/95 findet der letzte Prozess gegen Werner Ferrari statt, mit dessen Verhaftung 1989 eine Serie von 11 Morden an Kindern ein Ende fand. Seinen ersten Mord hatte er 1971 begangen und war 1973 dafür zu 12 Jahren Zuchthaus verurteilt worden. 1979 wurde er entlassen. In der Zeit danach hat er mindestens fünf weitere Morde an Kindern begangen. Das Urteil lautet nun auf lebenslänglich.

Die Initianten finden, dass vier Kinder heute noch am Leben wären, wenn Ferrari schon nach seinem ersten Mord 1973 zu lebenslanger Verwahrung verurteilt worden wäre.

Das Initiativkomitee

Es besteht u.a. aus zwei Personen, die aus verständlicher Betroffenheit die Initiative ergriffen: Es sind dies Anita Chaaban und Doris Vetsch, die Tante und die Mutter des Opfers Katja Vetsch. Daneben figurieren noch einige Politiker auf der Liste, so von der SVP Thomas Fuchs, Stadtrat von Bern, und von der Freiheits- bzw. der Auto-Partei Jürg Scherrer und Fredy Kriftner.

Der Initiativtext

Die eidgenössische Volksinitiative "Lebenslange Verwahrung für nicht therapierbare, extrem gefährliche Sexual- und Gewaltstraftäter" hat folgenden Wortlaut:

Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:

Art. 65bis (neu)

  1. Wird ein Sexual- oder Gewaltstraftäter in den Gutachten, die für das Gerichtsurteil nötig sind, als extrem gefährlich erachtet und nicht therapierbar eingestuft, so ist er wegen des hohen Rückfallrisikos bis an sein Lebensende zu verwahren. Frühzeitige Entlassung und Hafturlaub sind ausgeschlossen.
  2. Nur wenn durch neue, wissenschaftliche Erkenntnisse erwiesen wird, dass der Täter geheilt werden kann und somit keine Gefahr mehr für die Öffentlichkeit darstellt, können neue Gutachten erstellt werden. Sollte aufgrund dieser neuen Gutachten die Verwahrung aufgehoben werden, so muss die Haftung für einen Rückfall des Täters von der Behörde übernommen werden, die die Verwahrung aufgehoben hat.
  3. Alle Gutachten zur Beurteilung der Sexual- und Gewaltstraftäter sind von mindestens zwei voneinander unabhängigen, erfahrenen Fachleuten unter Berücksichtigung aller für die Beurteilung wichtigen Grundlagen zu erstellen.

Chronik

Die Initiative ist im Mai 2000 zustande gekommen mit 194'390 gültigen Unterschriften.
Am 8. Februar 2004 nimmt das Schweizervolk die Initiative mit grossem Mehr an.

Schwierigkeiten bei der Umsetzung

Nach der Abstimmung wurde ein Runder Tisch mit Politkern, Rechtswissenschaftlern, Ethikern und den Initiaten eingerichtet. Die Initianten sind der Ansicht, dass gewisse Anpassungen ihre Initiative und somit auch den Volkswillen verwässern würden. Andere rechtfertigen die Anpassungen damit, dass die Verwahrungsinitiative grundsätzlich gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstösst.

Kommentar von ITP:

Die Verwahrungsinitiative baute auf dem gleichen Muster auf wie alle anderen Vorstösse zu Gesetzesverschärfungen im Sexualstrafrecht. Wer will sich schon dagegen aussprechen, dass extrem gefährliche Straftäter keinen Schaden mehr anrichten können? Jeder der es wagt kritische Fragen zu stellen, stellt sich in ein moralisches Abseits, selbst wenn seine Beweggründe und Gedankengänge weit humanistischer und aufgeklärter sind als die scheinbaren moralischen Werte die er hinterfrägt.

Letzlich aber sollte nun die Initiative, ganz gemäss dem Willen des Volkes umgesetzt werden. Letzlich wird man in einigen Jahren oder Jahrzehnten erkennen, dass diese Massnahme teuer und ineffizient ist.

Nachtrag Herbst 2007

Verwirrung um Verwahrung

Das neue Strafrecht verlangt: Bis Ende Jahr müssen alle Täter, die sich in Verwahrung befinden, überprüft werden. Dabei geht es um die Frage: Therapie statt Verwahrung? Doch während Urteile auf sich warten lassen, regiert das Chaos. Und führt zu absurden Ergebnissen.

Weiter bei beobachter.ch

Weiterführende Links:

Link Das Schicksal eines verwahrten Pädophilen

Was es heisst, als Pädophiler lebenslang verwahrt zu werden, zeigt ein Bericht der "Weltwoche" vom Juni 2006. Ist das noch Recht?

Aktuell auf ITP

- 30.05.2008

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- 24.04.2008

Neue Beratungsstelle für Pädophile in der französischen Schweiz

- 27.01.2008

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