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Justiz

Richter empfiehlt körperliche Gewalt gegen sexuell aufdringliche Kinder

Ein Missbrauchsprozess in Österreich gibt zu denken. Eine 42-jährige Frau wird wegen schwerem sexuellen Missbrauch verurteilt. Statt die offensive Annährungsversuche eines 12-jährigen Knaben mit physischer Gewalt Einhalt zu gebieten, hatte sie Sex mit ihm.

2. Mai 2007, Wien

Eine 42-jährige Wienerin musste sich am 2. Mai 2007 vor dem Straflandgericht wegen schwerem sexuellen Missbrauch und Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses verantworten.

Die Frau war am 25. Juni 2006 von einer Freundin gebeten worden, auf ihren Sohn aufzupassen. Die Wienerin erklärte sich dazu bereit. Auf Wunsch des Buben sahen sich die beiden in ihrer Wohnung zunächst einen Match der Fußball-WM an. Danach gingen sie ins Bett. Dort zog sich der bereits sexuell erfahrene Zwölfjährige sein T-Shirt aus, legte sich auf die Frau und bedrängte sie.

"Es ist dazu gekommen. Es tut mir leid, ich hätte Nein sagen sollen. Aber ich war zu betrunken. Ich war in einem Rausch", erklärte die Beschuldigte dem Senat. Der ganze Abend sei "spassig" gewesen, "auch das war nur ein Spass". Sie versicherte, nicht pädophil veranlagt zu sein und zwölf- oder dreizehnjährige Burschen "nicht erotisch" zu finden: "Bei mir wird auch kein Kind mehr übernachten!"

Die Frau betonte, der Bub sei zudringlich geworden, was dieser im gerichtlichen Vorverfahren - in der Verhandlung wurde ihm eine neuerliche Aussage erspart - auch bestätigt hatte.

Vorsitzender Richter empfiehlt physische Gewalt

Obwohl die Wienerin schuldig gesprochen wurde, fiel das Urteil mit drei Monaten bedingt sehr milde aus. In der Begründung des Urteils argumentierte der vorsitzende Richter Thomas Schrammel, dass beim Jungen kein Trauma entstanden und offensichtlich kein Schaden angerichtet worden sei. Überraschend und doch äusserst befremdlich die Empfehlung, die Richter Schrammel der Frau gegenüber abgab: "Sie hätten ihm zwei Watschen runter und ihn aus dem Bett hauen sollen".

© ITP-pe 2007

Weiterführende Links:

Link «Es geschah freiwillig und in beiderseitigem Einvernehmen»

Was ist, wenn die Opfer- und Täterrollen in der Realität nicht den Gesetzen entsprechen? Ein Fall in Deutschland wirft Fragen auf.

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