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Aktuelle Beiträge / Archiv / Kinder
Fünftklässler filmten sich mit ihren Handys beim Oralsex. Das Bild des asexuellen Kindes wurde besudelt. Handyverbot-Debatte neu entfacht.
8. November 2006
Knaben einer fünften Klasse in Egerkingen (SO) kamen auf die Idee, auf der Schultoilette sich beim Oralsex zu filmen. Entgegen den Vorstellungen der Erwachsenen war ihnen das offenbar nicht peinlich sondern sie machten es aus Spass. Das darf nicht sein, finden Lehrer, Eltern und Behörden gleichermassen. Fachleute klären jetzt ab, was mit den involvierten Knaben passieren soll.
Kinder sind einfallsreich - auch wozu man ein Handy gebrauchen kann.
Zwei Knaben, 11 und 12 Jahre alt, liessen sich durch einen weiteren Knaben im gleichen Alter mit dem Handy beim Oralsex filmen. Anscheinend war es den Akteuren nicht peinlich, ganz im Gegenteil weisen alle Indizien darauf hin, dass es für alle Beteiligten ein grosses Gaudi war. Durch den Hinweis der Eltern einer unbeteiligten Mitschülerin erfuhr auch Frau Falbriard, die Schulleiterin, von der Angelegenheit. «Ich war entsetzt und konnte kaum glauben, was passiert war» sagt Frau Falbriard gegenüber der Pendlerzeitung «20 Minuten».
Frau Falbriard informierte umgehend die Schulbehörden, den Schulinspektor, den schulpsychologischen Dienst und anschliessend die Eltern. Eine Schulpsychologin werde das Geschehene mit der betroffenen Klasse (alle drei Buben waren in der gleichen Klasse) aufarbeiten. Gegenüber dem Tages-Anzeiger sagt Frau Falbriard, dass auf Grund konkreter Hinweise sie davon ausgehe, dass die sexuellen Handlungen einvernehmlich erfolgt seien. Die Eltern sehen das aber nicht so. Sie haben Anzeige wegen sexueller Nötigung eingereicht.
Sobald es um kindliche Sexualität geht, verstehen Erwachsene keinen Spass mehr. Das Wohl der beteiligten Kinder rückt weit in den Hintergrund. Zuerst einmal muss umfassend informiert werden. Folglich ist der Medienrummel gewaltig. Die Gemüter sind erhitzt. Da erstaunt es kaum: zwei der drei Knaben sind seit der Veröffentlichung der Geschichte in der Schule krank gemeldet.
Und noch eine Folge hat die ganze Sache: Die Diskussion, ob Kinder auf dem Schulplatz ein Handy haben dürfen ist wieder voll entbrannt. Nicht etwa aufgrund, von aus dem Internet geladenen Gewaltclips, Abzocker-Klingeltönen, teuren und oft anzüglichen oder gewaltverherrlichenden Screenbildern, sondern weil drei Jungs sich höchst wahrscheinlich einen Spass erlaubt haben. Den drei Knaben hat man ihre Handys natürlich sofort weggenommen.
Keine Medienmeldung lässt darauf schliessen, dass bei der Angelegenheit ein Knabe zu etwas gezwungen oder genötigt worden wäre. Eine homosexuelle Handlung mit dem Ziel der sexuellen Befriedigung zum Nachteil eines Schwächeren ist in diesem Alter unwahrscheinlich. Erstens besteht in dieser Altersgruppe eine ausgeprägte Homophobie - ein Knabe, der einen anderen erniedrigen möchte, würde sich kaum dem Risiko aussetzen als Schwuler zu gelten. Zweitens sind Knaben im Alter von 11 und 12 Jahren am Beginn ihrer Pubertät. Alles was mit Sex zu tun hat ist in dem Alter enorm spannend. Um die eigene Unsicherheit und Unerfahrenheit zu überspielen, finden sexuelle Experimente und Mutproben in der Regel unter lautem Gelächter statt. Es wäre nicht verwunderlich, wenn die Knaben auf dem Film sich auffallend heiter zeigten.
Kommentar ITP:
Wieder einmal haben Erwachsene aus einem sehr wahrscheinlichen «Spass» ein Drama provoziert, weil Knaben zu Beginn der Pubertät mit Sex experimentierten. Das Wohl der Kinder spielt dann kaum noch eine Rolle, wenn ihr Tun den Moralvorstellungen von gewissen Erwachsenen nicht entspricht. Gerade beim Thema Sex haben Kinder «brav» zu sein! Alles andere ist zu dramatisieren, aufzuarbeiten und zu sanktionieren. Und dann haben diese Knaben auch noch eine homosexuelle Praktik ausgeübt, was zusätzlich homophobe Ängste schürt und moralische Vorurteile weckt.
Kinder stehen immer unter dem Druck der Sozialisation. Durch Markenklamotten und Statussymbole, durch kalkulierte Freundschaften und Intrigen und auch durch Angeberei und Erniedrigung werden Rangkämpfe in Peer-Gruppen ausgetragen. In jeder Klasse gibt es neben Kindern die dazu gehören wollen/müssen, andere die ausgegrenzt werden und solche die sich aus solchen Kämpfen bewusst raushalten. Das Handy ist ein Statussymbol. Man kann damit beeindrucken. Es muss immer das neuste und das teuerste sein und es muss die tollsten Klingeltöne und die aufregendsten Filme darauf haben. Ein Gesprächsguthaben ist oft zweitrangig. Gerade Handys mit den neusten Zusatzfunktionen in den Händen eines Kindes sind ein Indiz, dass es damit etwas zu kompensieren versucht. Was es zu kompensieren versucht, ist selten Thema. Es ist einfacher Sanktionen zu fordern. Gefordert wird jetzt wieder ein generelles Handy-Verbot an Schulen, das auch jene Kinder bestraft, die vernünftig mit ihren Handys umgehen oder die es sogar aus irgend einem Grund benötigen.
© ITP-pe 2006 Quellen: «20 Minuten» «Tages-Anzeiger» «Basler Zeitung»
Die Mütter wollen klagen (Solothurner Tagblatt 10.11.2006)
Die Mütter jener Schüler, die auf der Toilette sexuelle Handlungen vollzogen haben, wollen gegen die Schulleitung klagen.
Jetzt melden sich die Mütter der 11-jährigen Buben, welche auf der Schultoilette des Egerkinger Mühlemattschulhauses sexuelle Handlungen vollzogen hatten (im Tagblatt), öffentlich zu Wort. Sie glaubten nicht, dass ihre Söhne «einvernehmlich» gehandelt hätten, wiederholten die Mütter gestern auf «TeleBärn» ihre Haltung.
Vielmehr sollen ihre Söhne vom dritten im Bunde, jenem ebenfalls 11-jährigen Jungen, der die Handlungen mit der Handykamera gefilmt und veröffentlichte, dazu gezwungen worden sein. «Sie sind bedroht und erpresst worden», sagt die eine Mutter. Die andere stört sich vor allem am Umstand, dass die Schulleiterin von «einvernehmlichem Sex» berichtete, ohne dass die betroffenen Kinder zu Wort gekommen seien.
«Es ist wahnsinnig, so etwas zu unterstellen», sagen die Mütter. Sie kündigten vor der Kamera eine Klage gegen die Egerkinger Schulleitung wegen Verleumdung an. Sie wollen «Entschädigung und Wiedergutmachung» fordern.
Kommentar ITP:
Das Bild des asexuellen Kindes darf nicht zerstört werden. Lieber weitere Traumatisierungen der Kinder durch Medienberichte und juristische Aufarbeitung in kauf nehmen als zu akzeptieren, dass unter Buben zu Beginn der Pubertät sexuelle Experimente vorkommen können. Sollte entgegen jeder Wahrscheinlichkeit ein 11 jähriger Knabe zwei seiner Mitschüler zu den Handlungen gezwungen haben, dann wäre eine sorgfältige Abklärung und eine pädagogische Aufarbeitung aller involvierten Kinder unter Ausschluss der Öffentlichkeit weit sinnvoller als vor dem Richter nach «Entschädigung und Wiedergutmachung» zu feilschen.
© ITP-pe 2006
16.01.2007 / Quelle: Tagesanzeiger
Sexuelle Handlungen zwischen Schülern gefilmt - kein Strafdelikt
EGERKINGEN - In Egerkingen hatte ein 12-Jähriger Ende Oktober zwei etwa gleichaltrige Mitschüler bei sexuellen Handlungen auf der Schulhaustoilette gefilmt. Keiner der Buben hat sich strafbar gemacht, wie die Solothurner Justiz mitteilte.
Es stehe fest, dass die sexuellen Handlungen in gegenseitigen Einvernehmen der Beteiligten stattgefunden hätten, heisst es in einer Mitteilung der Solothurner Jugendanwaltschaft. Die drei Buben seien auch damit einverstanden gewesen, dass die Handlungen mit einem Handy gefilmt würden. Es sei weder zu Drohungen noch zu einer Nötigung gekommen.
Weil es sich um ungefähr gleichaltrige Kinder handle, seien die einvernehmlichen sexuellen Handlungen nicht strafbar. Das eingeleitete Ermittlungsverfahren sei deshalb eingestellt worden.
Kommentar ITP:
Die Einschätzung von ITP-arcados zu diesem Fall hat sich somit vollumfänglich bestätigt. Einmal mehr wurden Kinder vorschnell durch eigene sexuelle Handlungen teils kriminalisiert, teils zu Opfern gemacht. Die ausgelöste Medienschlacht machte die betroffenen Kindern mit Garantie zu Geschädigten. Der Fall offenbart eindrücklich die Doppelmoral einiger Medienvertreter und unqualifizierter Kinderschützer.
© ITP-pe 2007
Weiterführende Links:
«Naiver Ansatz von Freiwilligkeit» (Solothurner Tagblatt 09.11.2006)
Psychologe August Flammer nimmt zum Vorfall an der Primarschule in Egerkingen Stellung: Die Schulleitung habe falsch reagiert, die Strafanzeigen müssten zurückgezogen werden, Schuldzuweisungen seien fehl am Platz.
Sexuelle Übergriffe von Kindern
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