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Die Texte auf ITP-arcados stammen von verschiedenen Autoren mit teilweise sehr unterschiedlichen Sichtweisen zum Thema Pädophilie.

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Aktuelle Beiträge / Archiv / sexueller Missbrauch / Raoul Wüthrich

Der Fall Raoul Wüthrich - Chronologie

25. Mai 1999

Die Beobachtungen der Nachbarin:

Die Künstlerin Laura Mehmert meldet anonym beim örtlichen Sozialdienst, was sie eben im Nachbarsgarten mitansehen musste. Ihre Aussage im Protokoll: "Raoul kniete vor seiner Schwester, zog ihr Hose und Unterhosen herunter und legte ihre Vagina frei. Dann legte er sein Gesicht auf ihre Vagina. Er küsste ihre Scheide und steckte seinen Finger rein. Dann stellte er sich hinter das Kind, drückte ihren nackten Po gegen seinen Schritt." Sie habe Raoul zur Rede gestellt und gesehen, dass sein Hosenladen offen war. "Ich fühlte stark, dass Raoul da etwas Sexuelles tat."

Als sie später für ihre Meldung telefonisch belästigt wurde, fügte sie hinzu, sie habe dem Treiben länger als ein Jahr zugeschaut, bevor sie Raoul verzeigt habe. Schliesslich müsse verhindert werden, dass Raoul noch weitere Kinder sexuell belästige.

27. Mai 1999

Raouls Aussagen:

Raoul bestreitet gegenüber der eingeschalteten Sozialarbeiterin Rhonda Miklic die Schilderung: Er habe dem Mädchen lediglich beim "Pipi-Machen" geholfen, ihr dabei die Hosen runtergezogen und die Beine gehalten, sexuell habe er sie aber nie berührt. Sophia lüge, weil sie es liebe, ihn in Schwierigkeiten zu bringen.

Weil Raoul etwas unter Hyperaktivität leidet, nehmen die Eltern Beverly (30) und Andreas Wüthrich (31) die angebotene fachliche Hilfe gerne an. "Das waren die einzigen Probleme, die ich mit Raoul hatte, deshalb vertraute ich anfangs den Behörden", sagt Beverly heute.

3. Juni 1999

Die Sozialarbeiterin meldets dem Sheriff:

Sie erzählt dem County Sheriff Deputy, Al Nelson, vom "sexuellen Angriff". Nelson und die Sozialarbeiterin suchen Raouls Mutter auf. Diese räumt Probleme mit Raoul ein, macht aber klar, dass sie die Meldung der Nachbarin als ungehörigen Eingriff in ihre Familienangelegenheiten betrachte und verwahrt sich dagegen.

17. Juni 1999

Die Aussagen der fünfjährigen Schwester Sophia:

Sie bestätigt einem Therapeuten gegenüber einen Teil der Schilderungen der Nachbarin. Raoul habe ihr die Hosen runtergezogen, ihre Vagina geküsst und mit den Fingern daran herumgespielt. "Raoul berührt immer meinen Körper." Er habe ihr auch gesagt, der Mutter nichts davon zu erzählen.

Die Eltern waren mehr als erstaunt über diese Aussagen der kleinen Tochter: "Sie hat vorher nie darüber gesprochen und auch nachher praktisch nicht mehr. Sie war auch nie verängstigt." Als mögliche Erklärung für Sophias Aussagen werten sie die Tatsache, dass Raoul und Sophia sich auf dem Weg zur Therapeutin um den Fensterplatz im Auto gestritten hatten. "Die Fünfjährige wollte Raoul wohl eins auswischen - natürlich ohne auch nur zu ahnen, welche Folgen dies haben könnte. Später kam sie zu mir und sagte: 'Es tut mir leid, ich habe gelogen.'" Nun werde sie von Schuldgefühlen geplagt, verweigere manchmal das Essen und rufe weinend, sie wolle ihren Bruder zurück. Sie habe sogar anerboten, nochmals zu der Frau zu gehen und alles zu erklären.

Kommentar

Nun, das hätte kaum viel gebracht. Die Sozialarbeiter(innen) waren vom Missbrauch überzeugt und hätten hinter einem Widerruf der Aussage durch die Kleine nur den Druck der Eltern gesehen. - Zudem ist für Missbrauchs-"Fachleute" ein Leugnen die Folge der schlimmen Verdrängung des Missbrauchs und damit gerade ein Beweis dafür, dass ein Missbrauch stattgefunden hat.

Ein Nein bedeutet also immer ein Ja, weil ein Nein für die schlimme Verdrängung spricht! So eine Argumentationskette gab es zuletzt in den Hexenprozessen des Mittelalters: Da war eine Frau gerade dann eine Hexe, wenn sie es leugnete - sonst aber auch.

Die Kinder gehören also in ein Heim - und das Mädchen ganz besonders therapiert, damit es endlich dazu steht, missbraucht worden zu sein.

Zweifel am Wahrheitsgehalt der Aussagen der kleinen Sophia. Dabei wird von Fachleuten und Anwälten an Folgendem Kritik geübt:

19. Juni 1999

Ein Ermittler des County Sheriffs befragt Raoul, der gesteht, seiner Stiefschwester die Hosen runtergelassen zu haben.

Juli - August 1999

Raoul besucht regelmässig eine Therapeutin

angeblich immer noch wegen seiner Hyperaktivität. Stiefvater Andreas Wüthrich vermutet nachträglich, dass die Therapeutin das, was sie in den "vertraulichen und hilfreichen" Therapiegesprächen in Erfahrung brachte, der Polizei rapportierte, was schliesslich die Verhaftung Raouls in der Nacht vom 30. auf den 31. August zur Folge hatte.

Kommentar

Die Therapeuten sind in den USA nichts anderes als der verlängerte Arm der Polizei. Ein Erlass von 1974 zwingt Therapeuten und andere mit Kindern arbeitende Personen, schon den blossen Verdacht auf Kindesmissbrauch den Ortsbehörden zu melden; dafür verspricht man ihnen völlige Immunität! - Wahrlich ein paradiesisches und risikoloses Tummelfeld der Missbrauchs-"Fachleute".

30. Aug. 1999

Raouls Verhaftung.

Zwei Polizeibeamte holen Raoul gegen 23.00 Uhr aus dem Bett und führen den weinenden, zehnjährigen Knaben in Handschellen ab.

"Wir werden nie vergessen, wie sich Raoul weinend an die Bettdecke klammerte, bevor ihn die Polizisten losrissen", erzählen die Eltern aufgewühlt.

Den Grund der Verhaftung erfahren sie erst am folgenden Tag: Gewaltsamer / Schwerer Inzest. In Colorado kann man ab 10 Jahren strafrechtlich belangt werden.

Kommentar

Inzest ist sexuelle Penetration, eine sexuelle Berührung, letztlich irgendein sexueller Kontakt zwischen einer Mutter und ihrem Kind, einem Vater und seinem Kind oder zwischen Geschwistern. Schwerer Inzest liegt vor, wenn das Opfer jünger als zehn Jahre alt ist.

Pamela Russell, Sprecherin der Staatsanwaltschaft von Colorado, stellt den Fall aus amerikanischer Sicht dar: "Das Gesetz ist bei uns anders formuliert. Bei Ihnen braucht es eine Absicht seitens des Täters. Bei uns nicht. Sobald ein inzestuöser Kontakt stattfindet, gibt es nach unserer Auffassung ein Opfer, und dann muss die Justiz eingreifen."

Unverhältnismässiges, wahrscheinlich gar widerrechtliches Vorgehen der Polizei:

Die Polizisten hatten keinen Haftbefehl, offenbar lag kein gültiger Gerichtsbeschluss für die Verhaftung vor.
Eine Festnahme ohne gültigen Haftbefehl ist zwar nach amerikanischem Recht statthaft, wenn es sich zum Beispiel um einen flüchtigen Bankräuber handelt. Aber im Fall von Raoul, der friedlich mit seiner Familie in deren Haus gelebt hat, ist die Verhaftung ohne gültigen Haftbefehl mitten in der Nacht eine schwere Verletzung seiner Bürgerrechte. Bis zum nächsten Tag hätte man sicher noch zuwarten können.

31. Aug. 1999

Erster Gerichtstermin - vor dem Haftrichter:

Seine fassungslosen Eltern sahen ihn erst am Dienstag wieder. Er stand in grüner Häftlingskleidung vor dem Haftrichter des amerikanischen Bundesstaates Colorado, in Hand- und Fussfesseln, angekettet an vier weitere jugendliche Delinquenten. "Er war der Jüngste", sagt sein Vater, "und der Einzige, der weinte."

Andreas Wüthrich lässt die Bemerkung fallen, dass man die Kinder vorläufig zu den Grosseltern in die Schweiz schicken könnte. Der Bezirksanwalt wehrt sich: "Ich brauche den Zugriff auf die Kinder." Ein erster Warnschuss, dass man den Eltern die Kinder wegnehmen könnte.

Der Haftrichter bestätigt die Inhaftierung. Raoul kommt ins Jugendgefängnis "Mount View". Sein "Zimmer" ist eine zweieinhalb auf vier Meter grosse Zelle. Als Einrichtung müssen dem Elfjährigen eine karge Pritsche und eine graue Plastikkiste für Bücher und persönliche Sachen genügen. Die zwei kleinen, viereckigen Milchglasfensterchen sind durch schwere Eisenstäbe gesichert. Er ist der jüngste unter den 75 Insassen. Die meisten Leidensgenossen sind zwischen 14 und 17 Jahre alt.

Kommentar

Hans-Werner Reinfried aus Uster ist Psychotherapeut, Rechtspsychologe und Spezialist für Gutachten straffälliger Jugendlicher.

Seine Meinung zur Inhaftierung eines 10- bzw. 11-Jährigen: Die ganze Sache durchzustehen ist für einen Elfjährigen sehr, sehr hart. Es würde mich nicht wundern, bräuchte er schon deshalb eine Therapie.

Raoul sass in Untersuchungshaft zusammen mit teils schwer kriminellen Jugendlichen, er wurde in Handschellen und Fussfesseln den Richtern vorgeführt. Was löst das bei einem Elfjährigen aus?

Sicher einmal, dass sich das Kind ängstigt und sich einsam fühlt. Niemand ist da, der nett mit ihm ist. Durch die erwähnten Massnahmen wird aber auch ein Schuldbewusstsein geweckt und eine Art Schuldspruch vorweggenommen.

7. Sept. 1999

Zweiter Gerichtstermin:

Andreas Wüthrich erwähnt, dass sich die anderen drei Kinder auf dem Weg in die Schweiz befänden. Sowohl die Richterin wie auch der Bezirksanwalt bekommen rote Köpfe.

Für die US-Behörden gilt es, ein Opfer von sexueller Gewalt zu schützen - eine Mission, der sich die USA verschrieben haben. Weil Raoul zur Gefahr für seine Schwester geworden ist, verweigern die Behörden einen Antrag, den Buben gegen Kaution freizulassen. Eine Kaution von 25'000 Dollar wird aufgehoben. Raoul wird zur Gefahr für sich und die Umwelt erklärt.

9. Sept. 1999

Hausdurchsuchung bei den Wüthrichs:

Mindestens neun Beamte führen am Abend eine - offenbar illegale - Hausdurchsuchung am Pine Drive durch. Mit Taschenlampen wird nach den Kindern gesucht!

12. Sept. 1999

Flucht in die Schweiz:

Andreas Wüthrich: "Bei einer Gerichtsvorladung kündigte die Richterin eine Klage gegen uns an - wegen Vernachlässigung der Kinder." - Mit den drei Töchtern im Alter von zwölf, fünf und drei Jahren flieht er in die Schweiz. Beverly bleibt wegen Raoul zurück.

14. Sept. 1999

Geburtstag:

Raoul "feiert" im "Mount View"-Jugendgefängnis seinen 11. Geburtstag. "Es war ein schreckliches Erlebnis für Raoul", berichtet die Grossmutter Diana Wood. "Er vermisste seine drei Geschwister, er weinte und weinte."

23. Sept. 1999

Raouls Mutter, Beverly Wüthrich, wird von massgebender Seite gewarnt, dass ihre Verhaftung unmittelbar bevorstehen könnte. Tags darauf fliegt sie in die Schweiz.

11. Okt. 1999

Der Fall wird vom "Blick" aufgegriffen:

Schweizer Bub (11) seit 6 Wochen in US-Gefängnis

Er half dem Schwesterchen beim "Pipi-Machen"

Ob die Amerikaner allen gesunden Menschenverstand verloren hätten, fragt der Blickreporter. Vor zehn Jahren noch sei ein harmloses Doktorspiel als durchaus normal angesehen worden. Doch heute nennten es die Untersuchungsbehörden ein Gewaltverbrechen.

Seine Eltern und seine drei Schwestern habe Raoul seit Wochen nicht mehr gesehen.

Pamela Russell, Sprecherin der Staatsanwaltschaft von Colorado, stellt den Fall aus amerikanischer Sicht dar: "Das Gesetz ist bei uns anders formuliert. Bei Ihnen braucht es eine Absicht seitens des Täters. Bei uns nicht. Sobald ein inzestuöser Kontakt stattfindet, gibt es nach unserer Auffassung ein Opfer, und dann muss die Justiz eingreifen."

Kommentar

So einfach ist das - und dieser Glaubensgrundsatz erleichtert den Strafbehörden die Arbeit ganz erheblich: Die Einstellung der Kinder zur ganzen Angelegenheit kann ignoriert werden wie auch der ganze hinderliche Kram der Wissenschaft über tatsächliche oder vermeintliche oder erst durch eine Strafverfolgung entstehende Schädigungen bei sexuellen Erlebnissen von Kindern.

Die durch Gesetz garantierte oder praktisch existierende Immunität für "Kinderschützer" in staatlichen Diensten (Untersuchungsrichter, Staatsanwälte, Sozialarbeiter usw., in den USA auch Therapeutinnen und Therapeuten), trägt das Ihre dazu bei, dass oft nicht nur die Täter, sondern auch die Opfer in einem Masse geschädigt werden, wie das durch die sexuellen Handlungen allein nie stattgefunden hat. Ganz abgesehen von den Fällen, wo unschuldige Menschen ins Räderwerk der Justiz gerieten.

Dr. Gilbert Kliman, medizinischer Direktor eines Kinderpsychologischen Zentrums und Gerichtspsychiater für Kinder: "Ich sah mindestens einen Fall, wo der Staat zum Verbrecher wurde, als er einen Neunjährigen ins Gefängnis steckte, weil er mit seinem um fünf Jahre jüngeren Bruder Sex hatte." (ABCNews)

Der Luzerner Kinderpsychologe Roland Müller: "Ich bin absolut entsetzt, dass so etwas in einem zivilisierten Staat vorkommt. Das ist Barbarei, die weder mit menschlicher und noch weniger mit kindergerechter Behandlung zu tun hat. (...) Der Bub wird durch das Vorgehen der Justiz und die Anschuldigungen massiv traumatisiert. Das heisst, für ihn werden grundlegende Gewissheiten und Sicherheiten seines Lebens auf einen Schlag zerstört. Ich befürchte, dass Raoul lebenslang unter diesen seelischen Wunden leiden wird. Die Welt wird für ihn nie mehr dieselbe sein wie vor der Verhaftung. Es ist absehbar, dass er eine Existenzangst entwickelt, Angst vor der Welt, vor seinen Mitmenschen, vor sich selber und auch vor seiner Sexualität. Dazu werden Schuld- und Schamgefühle kommen, die traumatisierte Kinder nach solchen Übergriffen kaum mehr loswerden."

(Neue Luzerner Zeitung, 23.10.99)

13. Okt. 1999

Die Schweizer Diplomatie schaltet sich ein:

Aussenminister Joseph Deiss lässt vernehmen: "Ich verstehe, dass dieser Fall für die Schweizer Bevölkerung unfassbar ist!" Er steht während seiner Südafrika-Reise in ständigem Kontakt mit der Zentrale. Dort versucht man fieberhaft, den 11-jährigen Buben aus einem US-Gefängnis freizubekommen.

Aussenminister Deiss betonte, die Schweiz könne sich nicht in amerikanische Justizangelegenheiten einmischen. Der Knabe habe jedoch so eindeutige Schweizer Beziehungen (Die Mutter ist die Tochter eines Schweizer Auswanderers. Raoul besitzt zwar einen amerikanischen Pass, ist jedoch auch im Schweizer Pass der Mutter eingetragen), dass er den vollen konsularischen Schutz geniesse. Deiss weiter: "Unsere Leute in Bern, Washington und Denver messen dem Fall die ganze Bedeutung zu, die er verdient." Honorarkonsul Walter Wyss besuche den kleinen Buben regelmässig im Gefängnis. Botschafter Alfred Defago setze in Washington alles daran, dass der Fall rasch zu einer Lösung gebracht werde. Es müsse alles unternommen werden, damit der Bub keinen bleibenden Schaden nehme.

14. Okt. 1999

Die Presse erfährt von den belastenden Aussagen der 5-jährigen Schwester Sophia (siehe oben): "Die Beweislage ist eindeutig, daher müssen wir so handeln", begründet Pam Russell das harsche Durchgreifen gegen Raoul: "Schliesslich müssen wir die Gesellschaft vor solchen Menschen schützen."

"Wir wollen dem Jungen doch nur helfen", sagt Pam Russell, "eine Therapie wird ihn wieder auf den richtigen Weg bringen."

Kommentar

Auf den richtigen Weg bringen! Es gab Zeiten, da wurde das Kind als asexuelles Wesen betrachtet, und wenn es sich sexuell betätigte, war es krank und musste behandelt werden. Und man griff auch zu Zwangsmassnahmen: Seine Arme wurden beidseits des Bettes festgebunden - oder seine Hände in fingerlose Handschuhe gesteckt und an ein Glöcklein gebunden - oder man besorgte sich einen Babysitter, der die ganze Nacht neben dem Jungen zu wachen und jeden Griff an seinen Zipfel rechtzeitig zu unterbinden hatte. (Hölderlin hatte bei einem Jungen diesen Nachtdienst zu versehen. In einem Brief an seine Mutter klagt er: Das ängstliche Wachen bei Nacht zerstörte meinen Kopf und machte mich für mein Tagwerk beinahe unfähig.")

Heute liest man selbst im konservativen "Brückenbauer", dass Kinder eine Sexualität haben und sie auch geniessen können: "Dass bei Doktorspielen auch sexuelle Lust eine Rolle spielt, darf nicht unterschätzt werden. (...) Kinder sind von Geburt an sexuelle Wesen, die oft und gerne an ihren Geschlechtsteilen berührt werden möchten." (Aber natürlich nicht von Erwachsenen!!! - Anmerkung: pa) (Brückenbauer, 28.9.99)

Doch von der Theorie zur Praxis ist es noch weit bis zum Nordstern. Dass sie sexuelle Wesen sind, ist allgemein akzeptiert - nicht aber, dass sie bereits für sich versuchen, ein Sexualleben zu führen. Ein Kind, das mit Lust seine Sexualität lebt, ist entweder frühreif oder krank oder kriminell oder sexuell verwahrlost oder von einem Verbrecher so solchem Tun verführt und gezwungen worden. Tief im Innern weiss es, dass es nur Kind ist, wenn es keine eindeutigen sexuellen Wünsche hat. Hat es sie, ist es ein Monsterkind, eine Gefahr für andere Kinder, also dementsprechend zu behandeln - wie Raoul.

Da kann ein Kind noch so sehr auf das ihm von Kinderschützer(inne)n verliehene Selbstbestimmungsrecht pochen. Spätestens da entdeckt man, wie schändlich der Inhalt eines Rechts von der Missbrauchsindustrie im Kampf gegen Pädophile pervertiert wurde.

15. Okt. 1999

Blick-Interview mit der Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Pamela Russell.

Weshalb sitzt ein Kind im Gefängnis, das seiner Schwester beim "Pipi-Machen" half?"

"Raoul ist noch nicht angeklagt. Wir denken aber, dass die Beweise erdrückend sind. Er hat mit seiner Schwester Inzest betrieben."

Wie geht es weiter?

"An der Verhandlung am Dienstag werden Beweise vorgelegt und Zeugen vorgeladen. Richterin Marylin Lennard entscheidet, ob die Beweise genügen. Wenn ja, wird ein Termin für eine nächste Verhandlung angesetzt. Dort wird entschieden, ob auf schuldig plädiert wird. Falls es zum Prozess kommt, findet dieser frühestens Anfang 2000 statt. (..) Falls er schuldig gesprochen wird, kann er zwei Jahre in Verwahrung kommen. Er könnte aber auch auf Bewährung freikommen - unter psychologischer Betreuung."

Handschellen für ein Kind - ist das die amerikanische Art von psychologischer Betreuung?

"Hier werden alle in Handschellen verhaftet. Auch Kinder (ab 10 Jahren - Anmerkung: pa). So ist das Gesetz."

17. Okt. 1999

Besuche im Gefängnis:

Grossmutter Diana Wood und Grosstante Linda sind erschüttert, dass der kleine Raoul immer noch im Knast sitzt. "Wir haben ihn besucht", erzählen die beiden, "es geht Raoul nicht gut. Er weint, fragt nach seinem Mami, und vor allem ist Raoul abgemagert. Er hat ständig Hunger. Die Süssigkeiten, die wir ihm offerierten, verschlang er mit Heisshunger. Die geben ihm zu wenig zu essen." Und die Grossmutter schluchzt: "Die Richterin hat mir mitgeteilt, das ich Raoul nicht mehr besuchen darf."

Der Schweizer Honorarkonsul in Denver, Walter Wyss, der ihn als Einziger regelmässig besuchen kann, hat den Buben sofort ins Herz geschlossen: "Raoul ist ein herzlicher, lieber Bub. Er könnte einer meiner Enkel sein", sagt der 61-jährige Mathematikprofessor, der seit 30 Jahren in Colorado lehrt.

19. Okt. 1999

Vorverhandlung:

Neben mehr als 40 europäischen Fernseh- und Zeitungsberichterstattern hat sich auch ein Dutzend Auslandschweizer vor dem Gerichtsgebäude eingefunden. Sie protestieren gegen die Verhaftung in später Nacht und dass man ein 11-jähriges Kind wie einen erwachsenen Sexualstraftäter behandelt.

Die Jugendrichterin Magistrate Marilyn Leonard hat heute zwei Entscheide zu treffen. Die wichtigste betrifft den weiteren Verlauf des Verfahrens gegen Raoul, den die Staatsanwaltschaft beschuldigt, sich sexuell an seiner fünfjährigen Schwester vergangen zu haben. Noch ist deswegen gegen den Elfjährigen keine formelle Anklage erhoben worden.

Deshalb muss die Richterin heute beurteilen, ob der Staatsanwalt seine Vorwürfe gegen Raoul auf genügend überzeugendes Beweismaterial abstützen kann, welches die Fortsetzung des Verfahrens gegen den Knaben und die formelle Anklageerhebung rechtfertigt. Hält die Jugendrichterin das bisher vorgelegte Beweismaterial für zu dünn, wird sie das Verfahren gegen Raoul einstellen, und er wird freigelassen.

Entscheidet sie jedoch, die Beweise seien überzeugend genug für eine Anklageerhebung, wird sie heute das Datum festlegen, an dem die Staatsanwaltschaft den Knaben formell unter Anklage stellt. Bei dieser Gelegenheit, dem so genannten "arraignment", muss Raoul sich dann auch schuldig oder unschuldig im Sinne der Anklage bekennen.

Die Richterin, die als sehr streng gilt, sagte vor Beginn der Verhandlung, dass sie es bevorzugen würde, diesen Fall im Sinne der Anklage zu behandeln und nicht nach der Devise "Im Zweifel für den Angeklagten".

Raoul erschien in normaler Kleidung und ohne Hand- und Fussfesseln vor Gericht (vielleicht aufgrund der Anwesenheit von Diplomaten aus der Schweiz und der Medien im Gerichtssaal?) Im Verlauf der Anhörung hat die Richterin der Verteidigung nicht erlaubt, die Tatsache, dass es gegen Raoul weder einen Haftbefehl noch einen Hausdurchsuchungsbefehl in der Nacht der Festnahme gab, Einspruch zu erheben.

Vergeblich argumentierte Raouls Anwalt Arnold Wegher, es sei der Anklage nicht gelungen zu beweisen, dass der Knabe seine Schwester "mit der Absicht berührt hat, sich sexuell zu erregen und zu befriedigen oder das Mädchen zu belästigen". Sie sehe keinen anderen Grund für den von der Nachbarin beschriebenen sexuellen Kontakt, entgegnete die Jugendrichterin und setzte das Datum für die formelle Anklageerhebung gegen Raoul auf den 8. November fest.

Gleichzeitig entschied sie seine Entlassung aus dem Jugendgefängnis. Raoul werde für einige Tage in einer Pflegefamilie unterkommen und dann bis zur Hauptverhandlung im Kinderheim Colorado Christian Home untergebracht, einer geschlossenen Anstalt für schwer erziehbare Kinder, wo er auch therapeutische Hilfe bekommen solle.

Raouls Anwalt Arnold Wegher will die Tatsache, dass die Richterin die Klage zugelassen hat, nicht überbewerten. Die Beweishürde für eine Anklageerhebung sei erheblich tiefer als beim anschliessenden Prozess. Zum Beispiel seien für eine Anklageschrift Beweise vom Hörensagen her zugelassen, während diese bei einem Prozess nach amerikanischem Recht grundsätzlich ausgeschlossen seien.

Wegen einer Tonband-Panne bei dieser gerichtlichen Anhörung wird der elfjährige Raoul Wüthrich am 4. November erneut vor einem Jugendgericht in Golden (US-Staat Colorado) stehen.

22./23. Okt. 1999

Die Eltern als Pornovideo-Produzenten?

Andreas und Beverly Wüthrich an ihrer Pressekonferenz nach dem Vorwurf betr. Pornovideo-Internetseite "Ultimate Fantasies".l

Die Schlagzeile, mit der die "Denver Post" in ihrer Ausgabe vom Freitag über die jüngste Weiterung im Fall des 11-jährigen Schweizer Jungen berichtete, liess an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig: "Eltern in Inzest-Fall machten Pornovideos."

Nach dieser Zeitungsmeldung glaubt die Nachbarin Laura Mehmert, dass Raoul sein Verhalten aus entsprechenden Videos abgeschaut habe.

Während die "Denver Post" bereits von einer Tatsache ausgeht, gibt sich das Sheriff-Amt zurückhaltender: "Wir versuchen zurzeit herauszufinden, um was für eine Art von Geschäften es genau geht." Über deren Art könne man noch keine Aussagen machen.

Die Eltern ihrerseits bestätigten, unter dem Namen "Ultimate Fantasies" eine Internet-Homepage für Frauen geplant zu haben. "Wir haben aber weder Pornofilme hergestellt noch verteilt noch verkauft. Wir haben nichts mit Pornofilmen zu tun", sagte die Mutter in einem Beitrag des TV-Senders Tele 24.

An einer Pressekonferenz am Samstag wiederholten die Wüthrichs, sie hätten diese Seiten zur Aufbesserung ihres Einkommens nur geplant, sie sei aber nie im Netz gewesen, und das Ganze sei nur eine Schmutzkampagne, um das Vorgehen der Justizbehörden gegen ihren Sohn zu rechtfertigen. Andreas Wüthrich distanzierte sich von einem "Blick"-Interview: Den Satz "Wir hatten vor, eine erotische Website einzurichten" will Wüthrich so nicht gesagt haben. "Blick" kontert: "Die Behauptung, wir hätten Andreas Wüthrich falsch zitiert, ist hirnrissig, Andreas und Beverly Wüthrich haben das Interview gegengelesen."

"Blick" erklärte in der Folge, sie würden die Spendenaktion fortsetzen, aber keine Gelder ausschütten, bevor die Umstände nicht restlos geklärt seien. Laut ihren Nachforschungen existiere zwar eine Webseite namens www.ultimate-fantasies.com mit Links zu Seiten mit Erwachsenen-Pornographie, doch sei sie in Las Vegas registriert und scheine nichts mit der Familie Wüthrich zu tun zu haben.

in den folgenden Tagen

Gerüchteküche:

Weitere gezielte Indiskretionen halten in den folgenden Tagen die Gerüchtewelle - oder Schmutzkampagne - am Leben:

Kommentar

Vorurteile und der Wunsch, es möge doch so gewesen sein, sind oft der Anlass solcher "Enthüllungen". Erstens werden die Missbrauchsfundamentalisten in ihren Ansichten bestärkt. Und zweitens wäre die spektakuläre Verhaftung Raouls im Nachhinein gerechtfertigt, seine Entfernung aus dem (kranken) familiären Milieu gar zur unumgänglichen, traurigen Pflicht geworden. So gesehen war die Angst der Wüthrichs, dass ihnen auch die restlichen Kinder genommen würden, wohl nicht so unbegründet.

26. Okt. 1999

Die Schweizerische Gesellschaft der Psychotherapeutinnen und -therapeuten für Kinder und Jugendliche (SPK) verlangt in einem offenen Brief an die US-Botschaft in Bern die sofortige Freilassung von Raoul Wüthrich. Mit "grossem Erstaunen und tiefem Entsetzen" habe man von der Verhaftung des elfjährigen Raoul Wüthrich vernommen, so die SPK. Die Festnahme und das Verfahren gegen den Jungen seien "zutiefst unmenschlich" und widersprächen laut SPK allen anerkannten Prinzipien des Kinderschutzes. Inzest zwischen einem Elf- und einer Fünfjährigen könne nie gleich beurteilt werden wie zwischen einem Erwachsenen und einem Minderjährigen.

27. Okt. 1999

Post vom Luzerner Kinderparlament. In einem Brief bitten die jungen Abgeordneten die Präsidentengattin, sich persönlich des 11-jährigen Raoul anzunehmen. In dem Brief bitten die Kinder Hillary Clinton, alles dafür zu tun, dass der 11-jährige Schweiz-Amerikaner Raoul Wüthrich freigelassen werde. Sie könnten nicht verstehen, dass ein kleiner Junge einzig wegen einer Anschuldigung einer Nachbarin in Handschellen abgeführt und über Wochen eingesperrt werde und schliesslich wie ein Schwerverbrecher den Prozess gemacht bekomme.

31. Okt. 1999

Der deutsche Kinderschutzbund hat die Festnahme des elfjährigen Schweizers Raoul in den USA kritisiert. Der Kinderschutzbund sieht darin einen Verstoss gegen der UN-Konvention zum Schutz von Kindern.

3. Nov. 1999

Geschenke und Briefe aus der Schweiz. Der österreichische Menschenrechtler Ingo Schmidt besteigt mit einem Paket für Raoul das Flugzeug in die USA. Das Paket enthält Geschenke und Briefe aus der Schweiz.

4. Nov. 1999

Wiederholung der Anhörung - wegen der Tonbandpanne.

Ausweitung der Anklage: schwere Blutschande u n d sexuelle Nötigung eines Kindes.

Die Staatsanwaltschaft benützt die Wiederholung, um ihre Klage auszuweiten: Raoul sei nicht nur der schweren Blutschande schuldig zu erklären, sondern auch der sexuellen Nötigung eines Kindes. - Dies, weil die Staatsanwaltschaft eine Blutsverwandtschaft zwischen Raoul und seiner fünfjährigen Halbschwester wegen fehlender Geburtsurkunden nicht nachweisen kann. Damit fiele aber eine Anklage wegen Inzest in sich zusammen.

Voraussetzung für eine Anklage wegen "sexueller Nötigung eines Kindes" hingegen ist nur, dass zwischen angeblichem Täter und Opfer ein Altersunterschied von mindestens vier Jahren besteht. Das ist im Fall von Raoul und seiner Halbschwester gegeben.

Weitere Vorwürfe:

Kommentar

So rasch und einfach geht das also: Haut der eine Vorwurf nicht hin, konstruiert man halt einen andern! Und wieder entlastet den Handlangern des Staates ein unumstössliches Dogma das Gewissen: Wenn zwischen angeblichem Täter und Opfer ein Altersunterschied von mindestens vier Jahren besteht, ist das jüngere Kind immer das Opfer einer Gewalttat.

5. Nov. 1999

Plea Bargaining:

In den Zeitungen wird die Möglichkeit besprochen, dass Raouls Verteidigung mit der Anklage einen Deal schliessen könnte: Würde sich Raoul in einem geringen Anklagepunkt schuldig bekenne, könnte er mit der Auflage einer therapeutischen Betreuung freikommen.

Doch die Wüthrichs erklären, sie wollten zu keinem faulen Handel Hand bieten. Und Raouls Anwalt bestärkt sie in ihrer Entscheidung: "Solange der Staatsanwalt darauf besteht, dass er etwas zugibt, was er nicht getan hat, wird es keinen Handel geben."

Kommentar

Plea bargaining gehört zum amerikanischen Rechtssystem - wobei sich das Wort "Recht-" vor Scham wohl am liebsten verstecken würde, könnte es das.

Wie läuft das? Was für Faktoren tragen dazu bei?

  • Die Gerichte sind hoffnungslos überlastet. So drängt man auf eine zügige Abwicklung. d.h. auf einen Deal zwischen Staatsanwalt und Angeschuldigtem. Bekennt sich der Letzterer schuldig, wird er mit einer milden Strafe belohnt.
  • Geschäftsleuten nicht unähnlich, pflegen Staatsanwälte in den USA die Prozessaussichten sorgfältig abzuwägen, da ein Freispruch ihre Karriere negativ beeinflussen kann. So geben sie sich oft mit dem Spatz in der Hand zufrieden.
  • Die Praxis zeigt, dass der Gang vor ein Geschworenengericht (Laien!) in den USA für den Angeklagten ein höchst risikoreiches Unterfangen ist. Sein gutes Gewissen und die innere Überzeugung von seiner Unschuld können ihn nicht vor krassen Fehlurteilen und exzessiver Bestrafung schützen. Wer sich schuldig erklärt und zerknirscht gibt, kann zwar meist auf eine milde Strafe hoffen. "Wer hingegen glaubt, auf seiner Unschuld beharren und dies auch vor Gericht behaupten zu müssen, wird mit einer drakonischen Strafe niedergeknüppelt." (Margrit Sprecher in der "Weltwoche")
  • Die US-amerikanischen Anwaltshonorare sind horrend, und sie werden dem Beschuldigten auch bei einem Freispruch nicht ersetzt. Das zwingt oft manchen Angeschuldigten aus finanziellen Gründen zum Einlenken.

So kommt es, dass Staatsanwälte durch Drohungen mit extrem hohen Strafen Beschuldigte zum Eingeständnis nie begangener Taten erpressen - gegen das Angebot einer milden Bestrafung.

Damit ist allen Beteiligten gedient, alle haben sie gewonnen: Die Gerichte sind entlastet. Der Staatsanwalt hat seine der Karriere förderliche Verurteilung mit Schuldeingeständnis, der Angeklagte hat Kosten eingespart und ist vielleicht einer hohen Freiheitsstrafe entgangen. Und die Missbrauchsindustrie kann eine erfolgreich Bilanz eingestandener Sexualverbrechen an Kindern vorweisen.

"Alle haben sie gewonnen in diesem System, wo das Verfahren wichtiger ist als die Wahrheit, alle haben sie gewonnen - nur die Gerechtigkeit nicht!" (Prof. Dr. Martin Killias, Lausanne)

(Quelle: SonntagsZeitung vom 24.10.99, Interview mit Martin Killias, Kriminologe und Strafrechtsprofessor, Lausanne)

7. Nov. 1999

Vortag der formellen Anklageerhebung:

Anwalt Vincent Todd rechnet damit, dass das Verfahren gegen den Elfjährigen eingestellt wird. Dies sagte Todd am Sonntag der Zeitung "Denver Rocky Mountains News". Den Antrag auf Einstellung des Verfahrens will Todd bei der offiziellen Anklageverlesung am Montag stellen. Raoul sei das Recht auf ein schnelles Verfahren vorenthalten worden, sagte der Anwalt. Die vorgeschriebene 60-Tage-Frist zur Anklageerhebung nach der Festnahme sei in der vergangenen Woche abgelaufen.

8. Nov. 1999

Tag der formellen Anklageerhebung:

Anklageerhebung ohne die Öffentlichkeit. "Blick" meldet: Niemand darf dabei sein, wenn heute gegen den elfjährigen Buben Anklage erhoben und ein Prozesstermin festgelegt wird. Nicht einmal der Schweizer Honorarkonsul und der Sprecher der Botschaft in Washington dürfen in den Gerichtssaal. Richter James D. Zimmermann hat die Öffentlichkeit vom Verfahren ausgeschlossen. Seine fadenscheinige Begründung: "Die Medien, vor allem die ausländischen, haben die Identität des Kindes bekannt gegeben und Bilder von ihm gezeigt."

Seltsam: Derselbe Richter Zimmermann schrieb in einem Gerichtsbefehl vom 20. Oktober: "Wegen den Ereignissen der vergangenen Wochen befindet das Gericht, dass es angemessen ist, den Medien und sonstigen Interessierten Einblick in die Gerichtsakten zu geben." Jetzt findet es der Richter plötzlich angemessen, nicht einmal mehr dem Schweizer Konsul einen Einblick zu gewähren. "Das Kind wurde in Amerika geboren", heisst es dazu. "Dieses Land akzeptiert keine Doppelbürger. Deshalb gibt es keinen Grund für den Schweizer Konsul, an diesem Fall ein Interesse zu haben." (Dem schweizerischen Honorarkonsul Walter Wyss wird dann aber nach Protesten aus Bern doch noch der Zutritt zur Anklageverlesung gewährt.)

Warum reagiert Richter Zimmermann plötzlich so harsch? "Dass der Jugendliche im Rampenlicht steht, dient nicht seinem besten Interesse", heisst es ebenfalls in seinem Gerichtsbefehl. "Das Kind wird von den Medien benutzt, um das Jugendrecht dieses Staates zu verdammen. Zudem wurde über Gegebenheiten aus dem Gerichtssaal in unangemessener und unvollständiger Art berichtet."

Raoul hat sich wie erwartet vor Gericht nicht schuldig erklärt.

Ein Termin für einen Prozess ist am Montag noch nicht festgelegt worden. Dafür wird es am Mittwoch zu einer weiteren Anhörung kommen, bei der Richter James Zimmerman das Begehren von Raouls Anwalt Vincent Todd auf sofortige Einstellung des Verfahrens prüfen will.

10. Nov. 1999

"Raoul geht es sehr schlecht."

 

Raouls Anwalt Arnold Wegher macht sich ernsthafte Sorgen um das Wohlergehen des 11-jährigen Buben: "So kann das nicht weitergehen! Raoul ist zwar ein zäher Bursche, aber jetzt ist der Moment gekommen, wo ich an alle einen Notruf richten muss. Ich beginne mir ernsthafte Sorgen um Raoul zu machen." Keine Freunde, eine Umgebung, die ihm nicht behage, diese ständigen Gerichtstermine, das alles sei diesem kleinen Jungen nicht mehr weiter zuzumuten. (Quelle: Blick)

Diesen Eindruck hat auch Kinderschützer Ingo Schmidt, der Raoul bei Anwalt Wegher traf: "Raoul ist einsam. Er darf keinen Kontakt mit anderen Kindern haben. Bücher und Briefe lenken ihn ab, ersetzen aber nicht den Kontakt zur Familie und zu anderen Kindern."

Einstellung des Verfahrens.

Richter James Zimmerman prüft das Begehren von Raouls Anwalt Vincent Todd auf sofortige Einstellung des Verfahrens. Begründung: Die Justiz habe das Recht des Jungen auf einen schnellen Prozess nicht gewahrt.

Richter James Zimmermann weist in der Folge alle Anklagepunkte gegen Raoul zurück und verfügt die sofortige Einstellung des Verfahrens, weil die Anklagefrist von 60 Tagen verstrichen war.

Zwar erklärte Zimmerman Raoul nicht für unschuldig, er ging auf die materiellen Vorwürfe gegen den Knaben gar nicht ein. Sein Entscheid basierte auf der Verletzung eines wichtigen Verfahrensrechts, des Rechts auf einen "prompten Prozess" innert 60 Tagen. Der Streit zwischen Anklage und Verteidigung drehte sich um die Frage, wann diese Frist anfing.

11. Nov. 1999

Die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft:

Der stellvertretende Staatsanwalt Sergei Thomas verteidigte das Vorgehen der Justizbehörden. Die Freilassung auf Grund von Verfahrensfehlern heisse nicht, dass die Vorwürfe entkräftet worden seien. Raoul sei wahrscheinlich verhaltensgestört und brauche eine Behandlung. "Wir haben versucht, im besten Interesse des Jungen zu handeln." Seine Sorge gelte dem Opfer, der fünfjährigen Schwester von Raoul.

Und Staatsanwalt Sergei Thomas gab sich am Donnerstag von der Schuld Raouls und der Richtigkeit des Vorgehens der Justiz- und Jugendbehörden nach wie vor überzeugt. Der Jugendrichter habe sich zum materiellen Klagegrund überhaupt nicht geäussert. "Die Tatsache, dass Raoul freigelassen wurde ohne Garantie, dass er psychologisch behandelt wird, bedeutet nicht, dass in diesem Fall Gerechtigkeit geschehen ist", meinte Thomas. Raoul benötige dringend Therapie, sonst werde er sein Verhalten wiederholen. Er fürchte auch, dass Raouls Freilassung den Knaben in seiner Ansicht bestärke, sein Verhalten sei akzeptabel.

"Ich komme heim!"

ruft Raoul übermütig ins Telefon. Der Junge hatte seit Wochen grosses Heimweh. Nach der Entscheidung des Gerichts habe er am liebsten vor Freude schreien und aufspringen wollen, schilderten die Anwälte. Nun ist er ganz aus dem Häuschen. Er wirkt wie verwandelt gegenüber den letzten Anrufen, die zu grosser Sorge Anlass gaben.

"Mir geht es prima", sagte Raoul nach dem Entscheid des Richters gegenüber den "Denver Rocky Mountain News". Seine Anwältin Darby Moses ergänzte, ihr Mandant sei "total aus dem Häuschen". Während der Anhörung habe er einen Brief an seine Eltern geschrieben, den er nun persönlich überbringen könne.

Raoul befand sich am Donnerstag im Haus von Honorarkonsul Walter Wyss in Boulder, das in der Nähe von Denver im Bundesstaat Colorado liegt. Als Erstes erhielt er dort sein Lieblingsessen, ein Schweizer Käsefondue.

Der Elfjährige wird am Freitag in Begleitung von Wyss in die Schweiz fliegen und am Samstagmorgen in Kloten erwartet. Nach der Rückkehr des Jungen will sich die Familie zurückziehen. Raoul brauche psychologische Betreuung, um das Drama der letzten Wochen zu verarbeiten.

Auf die Frage, ob Raoul wieder Kontakt zu seiner Schwester Sophia haben könne, sagten Raouls Eltern, das Familienleben werde sich nicht ändern.

12. Nov. 1999

Empfang auf dem Flughafen Kloten.

Raoul wurde auf seiner Reise in die Schweiz von seiner amerikanischen Grossmutter Diana Woods, von Honorarkonsul Walter Wyss und dessen Ehefrau begleitet.

Auf dem ganzen Flug unterhielt Raoul die Passagiere und die Crew und eroberte ihre Herzen im Sturm. Verfolgt von den zahlreichen Objektiven, schritt der Elfjährige auf seine Eltern und Geschwister zu. Diese empfingen ihn mit innigen Umarmungen und einem riesigen Plüsch-Eisbär. Raoul winkte Richtung Terrasse und verschwand mit seiner Familie.

"Ich liebe euch", habe Raoul als Erstes gesagt, schilderte sein Stiefvater Andreas Wüthrich nach der Ankunft des Elfjährigen an einer kurzen Medienorientierung auf dem Flughafen. Der Knabe sei glücklich, es gehe ihm gut.

14. Nov. 1999

Raoul dankt seinen Helfern.

Lieber SonntagsBlick

Ich möchte euch danken für alles, was ihr für mich getan habt und für eure Hilfe. Ich bin glücklich, dass ich daheim bin bei meiner Familie. Es ist wunderbar, in der Schweiz zu sein. Mir hat es hier schon immer besser gefallen. Heute haben wir im Schnee gespielt. Wir hatten grossen Spass, da wir wieder zusammen sind. Ich danke euch noch einmal.

Herzlich

Raoul Wüthrich

Am Abend feierten die Wüthrichs im engsten Familienkreis Raouls Rückkehr. Bei seiner Leibspeise: Raclette.

15. Nov. 1999

Verletzung der sexuellen Integrität - durch den Staat!

Der elfjährige Knabe ist im Gefängnis nach jedem Besuch seines Verteidigers Arnold Wegher oder des Schweizer Honorarkonsuls Walter Wyss von Aufsehern nackt ausgezogen worden. Darauf suchten sie regelmässig in allen Körperöffnungen des Jungen nach versteckten Gegenständen.

"Normalerweise beschränkt sich die Suche aufs Abtasten", sagt Raouls Anwalt Todd. "Dass sich ein Insasse ausziehen muss, ist auch hier eher ungewöhnlich."

Kommentar

Die Aufseher wollten dem kleinen "Sexualstraftäter" wohl zeigen, wie das so ist, wenn man von andern gegen seinen Willen ausgezogen wird. Erfahrungen am eigenen Leib sollen ja sehr heilsam sein!

Es ist nicht das einzige Beispiel, wo der Staat im Auftrag der Verbrechensbekämpfung genau das begeht, was er bei andern bestraft: Verletzung des Schamgefühls, Gewaltanwendung, öffentliche Demütigung, Racheakte - alles unter dem Vorwand, es sei eine reine Sicherheitsmassnahme (das Ausziehen von Gefangenen, ihre Fesselung durch Handschellen) oder für die Ermittlungen nötig (Freiheitsberaubung, Verletzung der Privatsphäre durch das Abhören der Telefongespräche, Befragungen, die die Intimsphäre in hohem Masse verletzen) oder der Auftrag des Volkes (Hinrichtung als reiner Racheakt).

Interview im Blick (15.11.99) mit Heinrich Nufen Leiter des Marie-Meierhofer-Instituts für das Kind.

Warum ist Ruhe so wichtig?

Weil nur so ein Neuanfang möglich ist. Wenn er sich dauernd beobachtet fühlt, kann er das Erlebte schlecht verarbeiten.

Welche Folgen können Raouls Erlebnisse haben?

Er kann Angst und Schuldgefühle empfinden, sich ausgestellt fühlen. Vielleicht erlebt er sich auch als Medienstar. Auf jeden Fall braucht er jetzt Fachhilfe, um zu einer positiven Haltung zu sich selbst zurückzufinden - und den Weg zu einer altersgemässen Jugendsexualität.

Sie meinen, falls er seine Schwester trotzdem unsittlich berührt hat?

Nein, sondern auf jeden Fall. Hat er Grenzen überschritten, muss er lernen, solche zu respektieren. War er korrekt, ist wichtig, dass er jetzt nicht blockiert wird in seiner Sexualentwicklung. Auf jeden Fall muss in der Therapie die Zeit im Gefängnis thematisiert werden. Sonst besteht die Gefahr, dass die Belastung aus dem Justizverfahren, das aus jugendpsychologischer Sicht unmenschlich ist, später wie ein Flash plötzlich wieder hervorkommt.

Braucht auch die fünfjährige Schwester Profi-Hilfe?

Nicht unbedingt. Vielleicht reichen schon Raouls Rückkehr, Ruhe und die Versicherung, dass sie nicht schuld ist an Raouls Verhaftung. Vorläufig würde ich nur genau beobachten. Kleine Kinder haben nämlich die Fähigkeit, negative Erlebnisse bald zu vergessen - solange es nicht ein echtes Trauma ist. Dies würde sich in deutlichen Verhaltensänderungen zeigen wie zum Beispiel in länger andauernden Angst- und Schuldgefühlen.

8. Dez. 1999

Klage gegen die Behörden von Jefferson County

Vincent Todd, einer von Raouls Anwälten, fordert die Behörden schriftlich auf, 750'000 Dollar (1,2 Mio. Fr.) Schmerzensgeld zu zahlen. Seine Vorwürfe und Forderungen: Raoul und seine Eltern wurden verleumdet: 350'000 $. Raoul wurde gesetzeswidrig verhaftet und festgehalten: 400'000 $. Todd nannte die Namen von 13 Juristen und Polizisten, darunter 8 Sheriffs, Staatsanwalt Sergei Thomas, zwei Detektive und zwei Mitarbeiter des Mount-View-Gefängnisses.

Jetzt haben die Behörden von Jefferson County und des US-Bundesstaates Colorado 90 Tage Zeit für ihre Abklärungen. Dann können sie ihre Schuld anerkennen oder bestreiten. Oder die Androhung einer Klage ignorieren. Todd: "Wenn sie das tun, kommt es zum Prozess." Raouls Eltern wollen zu Todds Vorgehen keine Stellung nehmen.

2. Jan. 2000

RTL-Interview mit Raoul und seinen Eltern

 

Raoul ist glücklich, wieder bei seinen Eltern zu sein. Und zurück in der Schweiz: Das war nämlich schon lange sein grosser Wunsch, aber nie hätte er gedacht, dass er auf diese Weise in Erfüllung gehen würde. Hier kann er Ski laufen und wird nicht mehr geschlagen.

Seine Mutter stellt fest, dass er sehr scheu geworden ist in allen Belangen, die irgendwie mit Intimität zu tun haben. Er meidet das Badezimmer, wenn Sophia drin ist, und verlässt den Raum, wenn seine kleinste Schwester gewickelt wird.

Auf seine Zukunft angesprochen, äussert er die Absicht, Richter, oder noch besser Anwalt zu werden. Er will all die Leute einklagen, die ihm in den letzten Monaten so hart zugesetzt haben. Und seine Mimik verrät, wie sehr ihn das Geschehene noch immer erregt.

24. Mai 2000

Raouls Eltern ziehen die Verantwortlichen zur Rechenschaft

Vincent Todd, ihr Anwalt, reichte in den USA eine entsprechende Klage ein.

Angeklagt sind mehrere Personen, so acht Hilfssheriffs wegen unrechtmässiger Verhaftung, unbefugten Betretens des Hauses und unrechtmässiger Hausdurchsuchung; Bezirksanwalt Dave Thomas wegen Nachlässigkeit in der Handhabung des Falles; die Ermittler Mike und Cassandra Harris wegen Nachlässigkeit; Chris Mount und Jerry Sandoval vom Jugendgefängnis Mount View, weil sie Raouls Anwältin den Zutritt verwehrten; "Denver Post"-Reporter Kieran Nicholson wegen Verleumdung (die Wüthrichs hätten Pornofilme gedreht); Radio-Moderator Peter Byles wegen Verleumdung.

Juni 2000

Unser Sohn Raoul in den Fängen der US- Justiz. Intrigen und Wahrheit

Erscheinung des Buches:

Unser Sohn Raoul in den Fängen der US- Justiz. Intrigen und Wahrheit
von Beverly u. Andreas Wüthrich

In dem Buch schildern Andreas Wüthrich und seine Frau Beverly die 75-tägige Leidensgeschichte ihres elfjährigen Sohnes Raoul. Ein Teil des Erlöses soll dem von den Eltern Wüthrich gegründeten Fonds "Children's Protection Foundation Papillon" zukommen, der Kindern in ähnlichen Lagen helfen soll.

15. Febr. 2001

Die Klage der Wüthrichs gegen die Behörden wurde von Richter Wiley Y. Daniel gegen den Antrag der Polizeibehörden angenommen. Er zeigte sich besorgt über das rücksichtslose Vorgehen der Polizei im Fall Raoul. Das Vorgehen der Polizei stelle eine klare Verletzung der Bestimmungen der US-Verfassung dar: demnach darf eine Person nur in speziellen Fällen ohne einen Haftbefehl verhaftet werden.

Ausserdem will er eine Richterin unter Eid befragen lassen, ob Raoul im Jugendgefängnis wirklich der Kontakt mit einem Anwalt verweigert worden sei.

15. März 2002

Richter Wiley Daniel revidiert sein Urteil (siehe 15.2.01) und stuft nun die Verhaftung Raouls als legal ein. Der Junge solle einem Therapeuten von sexuellen Übergriffen an drei Schwestern und Brandstiftungen erzählt haben. Deshalb hätten die Behörden im Glauben gehandelt, die Kinder sofort schützen zu müssen. Er wies damit eine Zivilklage von Raouls Eltern ab.

Vincent Todd, der Rechtsanwalt der Familie, kündigte einen Rekurs gegen das Urteil an. Raoul streite die Aussagen bei dem Therapeuten bezüglich der Belästigungen seiner Schwestern ab. Mit den Feuern seien Lagerfeuer gemeint gewesen, sagte er.

© ITP-pa/pe 2002/2006

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