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Aktuelle Beiträge / Archiv / Sexualstraftäter

Schön gruselig

Autor: Lars-Marten Nagl

In den USA werden verurteilte Sexualverbrecher im Internet veröffentlicht. Dadurch entstand ein besonderer Sexualstraftäter-Journalismus.

Internet-Pranger USA

Im Original sind Namen und Anschrift lesbar, das Foto ist nicht geschwärzt Screenshot:sde

Olanlee Andrews, Joseph Fontana und Paul McConomy verbindet, dass sie verurteilte Vergewaltiger sind und nach dem Verbüßen ihrer Strafe im kleinen US-Bundesstaat Delaware leben. Und noch etwas haben sie gemeinsam: Jeder kann ihre Fotos, Namen und Adressen online einsehen, denn die Polizei in Delaware stellte die Informationen ins Netz.

Der Internet-Pranger für verurteilte Vergewaltiger, Pädophile und Sexualstraftäter ist in den USA schon lange bekannt. Seit ein vorbestrafter Sexualstraftäter 1994 in New Jersey die kleine Megan Kanka vergewaltigte und ermordete, führen amerikanische Behörden diese öffentliche Listen. Damals hatte der Täter unerkannt auf der anderen Straßenseite vis-a-vis des Hauses gelebt, in dem Megan Kanka wohnte.

Gesetze, die als Megan’s Law bezeichnet werden, ermöglichen heute jedem Amerikaner, selbst nachzuforschen, ob ein Triebtäter in der Nachbarschaft eingezogen ist. Das Internet macht es besonders einfach: Man tippt seine Postleitzahl in eine Suchmaske ein, und der Computer liefert eine Liste.

Gefundenes Fressen für die Medien

Die Zugänglichkeit der Daten von Sexualstraftätern kommt den Medien sehr gelegen. Ob TV-Kanal oder Zeitung, ob Boulevardpresse oder Intellektuellenblatt - Sexualstraftäter sind zu einem großen Thema in der amerikanischen Berichterstattung geworden. Die "Sexual predators", die Sexraubtiere, verkaufen sich in der Schlagzeile immer gut.

"Die Reporter haben einen cleveren Recherche-Algorithmus entwickelt", sagt Jeff Porter vom National Institute for Computer Assisted Reporting, einer Organisation für Recherchejournalisten, und er erklärt: "Sie nehmen die Adressen der Sexualstraftäter und projizieren sie mit Hilfe einer geografischen Software in eine Karte. Sie markieren die Adressen von Schulen, Schulbushaltestellen und Kindergärten. Und dann lassen sie den Computer die Distanzen zwischen einem Sexualstraftäter und einer Kindereinrichtungsstätte ausrechnen."

Fast immer wird ein Sexualstraftäter entdeckt, der gegen die Gesetze verstößt. Denn in den meisten amerikanischen Bundesstaaten ist es ihnen verboten, näher als 150 Meter an kinderbetreuenden Institutionen zu leben.

Die Polizei ist überfordert

In Delaware nahm sich die lokale Zeitung News Journal des brisanten Themas an. Mit Adressenliste und Computersoftware machte sich Andrew Tangel wie beschrieben auf die Jagd - und wie kaum anders zu erwarten mit großem Erfolg.

Das News Journal fand einen als besonders gefährlich eingestuften Kinderschänder, der unerkannt im Gebäude einer Kindertageseinrichtung arbeitete - und wohnte. Der Skandal fand schnell Verbreitung. "In Delaware wohnen 36 Sexualverbrecher zu dicht an Schulen", sagt Tangel. "Wir konnten außerdem zeigen, dass die Polizei mit ihrer Kontrolle völlig überfordert ist."

Fast die Hälfte der 3140 Sexualstraftäter des Staates versuchen, sich der Registrierung zu entziehen. Sie tauchen ab, melden keine Adresse oder machen falsche Angaben. In den USA ist das einfach, es besteht keine Meldepflicht.

Bevorzugt im Lokalfernsehen

Ähnliche Geschichten erschienen in den vergangenen Jahren in Zeitungen von Miami, Dallas, Chicago, Denver und anderen Großstädten, wie ein Blick ins Archiv des Berufsverbandes Investigative Reporters & Editors (IRE) dokumentiert.

Die Sexualstraftäter-Story werde bevorzugt vom lokalen Fernsehsender verbreitet, sagt Jeff Porter vom Nationalen Institut für Computer-gestützte Berichterstattung: "weil das schön gruselig ist." Den systematischen Einsatz des Computers bei der Recherche nennen die Amerikaner "Computer-Assisted Reporting", kurz CAR.

In Deutschland ist diese Recherchemethode kaum verbreitet, weil Journalisten keinen Zugriff auf entsprechende Daten haben. Die Wahrscheinlichkeit, mit CAR etwas herauszubekommen, ist in den USA groß. Üblich ist außerdem, sagt Porter, die Daten der Triebtäterlisten mit anderen, ebenfalls öffentlich zugänglichen Datensätzen zu vergleichen.

Simpler Datenabgleich

In den USA können Journalisten beispielsweise Lizenzlisten für Lehrer, Schulbusfahrer, Ärzte, Gefängnis- oder Pflegepersonal vom Staat anfordern. "Mit simplen Datenbank-Managern vergleichen wir Namenslisten. Fast immer finden wir vorbestrafte Sexualstraftäter, die in Krankenhäusern, Altersheimen, Justizvollzugsanstalten oder eben in Schulen tätig sind."

Die Skandalisierung der Berichterstattung berge jedoch Gefahren, warnt Alisa Klein, die Sprecherin der Association for the Treatment of Sexual Abusers (ASTA), denn die Medien vermitteln zuweilen ein falsches Bild des Sexualverbrechers. Die 2400 Mitglieder von ASTA sind Menschen, die täglich Umgang mit Sexualstraftätern haben.

Sie sind Psychologen, Anwälte und Gefängniswärter. Die Leistung des Journalismus sieht Alisa Klein skeptisch: "Die Medien lassen uns glauben, der hässliche alte Fremde am Ende der Straße sei das Problem. Das ist falsch. 90 Prozent des Kindesmissbrauchs finden im persönlichen Umfeld des Kindes statt. Die Täter kommen entweder aus der Familie oder dem Bekanntenkreis."

Gefährlich ist laut Alisa Klein auch, "dass die Presse den Hass anpeitscht". Wiederholt hat es Fälle von Selbstjustiz gegeben, zuletzt im April, als ein Kanadier zwei vorbestrafte Sexualstraftäter im Bundesstaat Maine erschoss. Auch in England kam es vor sechs Jahren durch die in einer Boulevardpostille veröffentlichte Liste verurteilter Kinderschänder zum Versuch von Selbstjustiz.

Die in den USA geförderte Transparenz ist also auch von zweifelhafter Natur. So werden selbst Details über Täter minderschwerer Delikte gesammelt. Nur einer der beiden, die vor acht Monaten in Maines gesetzlos hingerichtet wurden, war ein Kinderschänder. Der andere war auf die Liste geraten, weil er als 19-Jähriger mit seiner 15-jährigen Freundin geschlafen hatte. (Anmerkung ITP: Siehe Bericht "Internet-Pranger in den USA")

Es gehe ja nicht nur "darum, immer nur die Sexualstraftäter anzuprangern", sagt Jeff Porter. Die besten CAR-Geschichten seien eindeutig jene, die Behörden wie der Polizei Versagen nachweisen. Manchmal gelänge es sogar, die Absurdität der Gesetze aufzuzeigen.

Die Tabuzonen decken die ganze Stadt ab

Als im März in Iowa die Bannzone um Schulen und Kindereinrichtungen auf 600 Meter erweitert wurde, ließen Reporter der New York Times ihre Computer nachrechnen. Die Software zeigte, dass Sexualstraftäter aus größeren Siedlungen der Hauptstadt Des Moines völlig verbannt wurden, weil die vielen 600-Meter-Zonen zusammen fast die gesamte Stadtfläche abdeckten.

Nur in wenigen Gebieten, etwa in der Mitte eines Flusses oder abgelegenen Industrievierteln, durften die Sexualstraftäter wohnen. Das hatte bizarre Folgen: In einem ländlichen Motel mieteten sich 26 Verurteilte ein, weil der Ort außerhalb der Bannmeile lag. Andere tauchten einfach unter.

Die Gesetzeslage im Ostküstenstaat Delaware zwingt Sexualverbrecher zwar nicht in den Untergrund, aber Andrew Tangles vom News Journal weiß um die Gefahr permanenter Stigmatisierung: "Je mehr wir schreiben, desto größer werden Scham und Druck. Die Motivation, sich der Registrierung zu entziehen", nehme wohl zu.

Grundsätzlich findet Tangles die Skandalberichte aber in Ordnung. Er ist überzeugt: "Die öffentliche Aufmerksamkeit schreckt Sexualstraftäter von Wiederholungstaten ab. Sie sollen wissen, dass wir ein Auge auf sie haben."

Süddeutsche

www.sueddeutsche.de/

Link Extren Orginalartikel

Veröffentlicht in der Süddeutschen vom 29. 12 2006

Autor: Von Lars-Marten Nagl
Bild: sde
Veröffentlicht auf ITP mit der freundlichen Genehmigung der Redaktion

Kommentar ITP:

Spiegel Online

Quelle: Spiegel Online

Die politische Auseinandersetzung, ob es gerechtfertigt sei, die persönlichen Daten von verurteilten Sexualstraftäter zu veröffentlichen, hat Europa längst erreicht.

Diskussionen in Deutschland:

"Die Opfer müssen ihr ganzes Leben mit dieser Straftat leben, und deswegen finde ich es berechtigt, dass auch die Täter damit leben müssen", sagte Hamburgs SPD-Chef Mathias Petersen der "Bild"-Zeitung.
Eine aufschlussreiche Aussage. Es geht also bei solchen Massnahmen nicht wirklich um den immer wieder rezitierten Schutz, sondern um pure Rache bzw. Vergeltung? Eine über die juristische Strafe hinausgehend zusätzliche Strafe?

Die CSU-Bundestagsabgeordnete Dorothee Bär betonte gegenüber "Bild", "die Sicherheit unserer Kinder sollte über dem Datenschutz stehen".
Die Frage ist nur: Erhöhen solche Massnahmen die Sicherheit der Kinder? Oder ist dies nur eine oft widerholte Floskel, um "moralisch korrekt" zu politisieren (und damit unbedarfte Wähler zu ködern)?

Es ist damit zu rechnen, dass wir wie öfter die Dummheiten der USA einfach nachmachen und uns dann über die negativen Auswirkungen wundern werden.

Das Fatale: Ächtung und Verbannung verschärfen das Problem. Durch Integration und Hilfe, wären potentielle Straftäter besser kontrolliert. Ausserdem hätten sie etwas zu verlieren (Stellung, soziales Umfeld etc). Wenn man aber Menschen ächtet und sie vor die Tore der Gesellschaft verbannt, sie sozial nicht einbindet, sind neue Straftaten vorprogrammiert.

"Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich gänzlich ungeniert"

© ITP-pe 2006

Weiterführende Links:

Link Internet-Pranger in den USA

Um die Bevölkerung vor Sexualstraftätern zu schützen, richtete die USA eine Internetseite mit Namen, Fotos und anderen Daten von verurteilten Straftätern ein. Leider machte sich niemand Gedanken um die Konsequenz - Absicht?

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