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Aktuelle Beiträge / Archiv / sexueller Missbrauch
Bei Sexualverbrechen sehen die meisten Menschen rot. Sexualverbrechen werden viel schlimmer wahr genommen als andere Gewaltdelikte und führen regelmässig zu grossen Empörungen in der Gesellschaft. Dabei wird schon mal über das eigentliche Ziel, der Schutz des Schwächeren vor dem Stärkeren, hinaus geschossen. Besonders tragisch, wenn Kinder in die Missbrauchshysterie-Maschinerie herein geraten.
Die hier beschriebenen Fälle dokumentieren nur einen geringen Anteil aller Fälle. Wir nennen nur dort die Namen der betroffenen Kinder, wo diese Namen bereits durch die Medien bekannt sind. Diese Seite wird laufend ergänzt.
Berlin, Deutschland Juli 2007
Sexueller Missbrauch in der ersten Klasse

Schüler (7 Jahre, Türke) wegen sexuellem Übergriff von der Schule verwiesen.
Ein siebenjähriger türkischer Junge ist in Berlin für eine Woche vom Unterricht suspendiert worden, weil er eine Mitschülerin sexuell belästigt haben soll. In den türkischen Medien sorgte der Fall für Aufsehen, denn es werden Parallelen zu dem in der Türkei inhaftierten Deutschen Marco gezogen.
Der Leiter der Fritzlar-Homberg-Grundschule bestätigte den Vorfall. Nähere Einzelheiten nannte er nicht. Türkische Medien berichteten am Donnerstag in großer Aufmachung über die empörte Reaktion der Eltern. "Bei dem deutschen Marco heißt es Urlaubsflirt, bei unserem Sohn sexuelle Belästigung. Dies ist eine große Ungerechtigkeit", sagte der Vater der Zeitung "Türkiye". Für den Fall seines Sohnes interessiere sich keiner. Zugleich kritisierte er die deutschen Medien: "Sie messen mit zweierlei Maß!" Marco sitzt seit zwölf Wochen in türkischer Haft, weil er ein 13-jähriges britisches Mädchen sexuell missbraucht haben soll. Am Freitag steht er deshalb im Badeort Antalya vor Gericht.
Nach Angaben des Berliner Schulleiters soll es eine Konferenz mit dem Jugendamt und Psychologen geben, um dem Jungen zu helfen. Bereits vor dem Vorfall habe es mit ihm Probleme gegeben. In einer Mitteilung erklärte die Schule, dass sich der Junge bei dem sexuellen Übergriff als "treibende Kraft" herausgestellt habe. Das sei von dem betroffenen Mädchen bestätigt worden. Als Grund für den Unterrichtsausschluss nannte der Schulleiter Schutz der Schülerin und Zeit für weitere Maßnahmen. Die Mutter habe dem Verfahren zugestimmt.
Quelle: dpa
Büttikon, Kanton Aargau (Schweiz) Juni 2007
10-Jähriger "belästigte" Mitschüler-Innen
In einer Primarschule in Büttikon kam ein 10 Jahre alter Junge während einer unbeaufsichtigten Schulstunde auf die verhängnisvolle Idee seine Hose runter rutschen zu lassen!
"Er griff sich mit der Hand zwischen die Beine und fing an zu reiben" weiss der Schulleiter D. Wieser weiter zu berichten. Drei weitere Mitschüler (alle 10 Jahre alt) fanden das anscheinend so lustig, dass sie sich ebenso vor den Mitschülern unten herum rieben.
Obwohl Schulleiter D. Wieser offensichtlich nicht dabei war, also nichts hat sehen können, versicherte er der moralisch erzürnten Elternschaft, dass keiner der Knaben erregt gewesen sei und nur der eine Knabe die Hose unten hatte - jedoch die Unterhose nie runter gezogen habe. Bei einem Punkt war sich Schulleiter Wieser nicht sicher. Seiner Meinung nach könnte die Hose auch von selbst runter gerutscht sein, also ohne Absicht des Buben.
Wie auch immer. Aufgeflogen ist diese Begebenheit, weil ein Mädchen (ebenso 10 Jahre) der betroffenen Klasse davon seiner Mutter erzählt hat. Die Mutter erstattete sogleich Meldung an den Lehrer und die Schulleitung. Die Schulleitung verschickte sechs Tage nach dem Vorfall allen Eltern ein Schreiben: die "Grenze der sexuellen Belästigung" sei überschritten worden und "Intimes" gehöre nicht in eine Primarschule.
Doch was passiert nun mit den vier (Schweizer) Buben? Schulleiter Wieser: "Wir haben, wie ihre Eltern, intensiv mit ihnen geredet und gesagt, dass so was nicht mehr vorkommen darf. Sonst würden sie in die Schule des Nachbardorfes versetzt".
Quelle: sda/Blick
Schwarzenbach, Kanton Bern (Schweiz) April 2007

11-Jähriger missbraucht 13-Jährigen
Die Berner Kantonspolizei ermittelt in einem Fall eines knapp 11-jährigen Knaben, der in Schwarzenbach bei Huttwil einen zwei Jahre älteren Mitschüler sexuell missbraucht haben soll. Die Mutter des Opfers hatte gerüchteweise davon erfahren und die Polizei benachrichtigt, wie die Luzerner Untersuchungsbehörden mitteilten. Der Vorfall soll sich am vergangenen 16. März ereignet haben. Der 11-Jährige soll den älteren Knaben nach der Turnstunde unter der Dusche sexuell missbraucht haben. Das Opfer wurde inzwischen befragt. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen.
Hinweis ITP: Uns sind die genauen Umstände in diesem Fall nicht bekannt. Wir fürchten aber das Schlimmste für die beiden involvierten Kinder. Nicht wegen einem möglichen Trauma durch die sexuelle Handlung, sondern deren Aufarbeitung - ausgelöst durch die Mutter des "Opfers".
Quelle: Bund/Espace/sda
New Orleans (USA) April 2007

Sex im Klassenzimmer
Vier Kinder taten es vor ihren Mitschülern
Sie warteten, bis der Lehrer kurz den Raum verließ. Dann legten sie los...
Skandal an einer Schule bei New Orleans. Vier Schüler zwischen elf und 13 Jahren hatten Sex - im Klassenzimmer!
Für 15 Minuten verließ der Lehrer den Klassenraum - das genügte. Zwei Mädchen (beide elf Jahre) und zwei Jungen (12, 13) legten gleich vor Ort los. Die Mitschüler schauten dem Quartett offenbar zu.
Die Polizei verhaftete die vier Kinder, ihnen wird unsittliches Verhalten vorgeworfen. Ein Elfjähriger wird zur Veranwortung gezogen, weil er Schmiere gestanden haben soll.
Der Sheriff der kleinen Gemeinde, in der sich der Sex-Skandal zutrug, ist erschüttert: "Ich mache meinen Job schon seit 44 Jahren. Mich haut nichts mehr um. Aber das hier ist starker Tobak."
Quelle: Express.de/dpa
Pittsburgh (USA) Januar 2007

15 Jährige begeht Kindesmissbrauch -
an sich selbst
Für amerikanisches Moral- und Rechtsempfinden hat sich ein 15 Jahre altes Mädchen selbst missbraucht. Anklage wurde erhoben.
Das Mädchen, dessen Identität durch die Behörden von Pittsburgh geheim gehalten wird, schoss aufreizende Bilder von sich selbst und schickte diese an ihre Internet-Bekanntschaft.
Die Fotos sollen das Mädchen nackt und mit verschiedenen Posen zeigen.
Die Polizei beschlagnahmte den Computer des Mädchens, auf dessen Festplatte man Dutzende ähnlicher Bilder gefunden hat. Warum die Polizei auf das Mädchen aufmerksam geworden ist, ist bis dato nicht bekannt.
Gegen das Mädchen wurde offiziell Anklage erhoben. Vorwürfe: Herstellung von Kinderpornographie, Verbreitung von Kinderpornographie und sexueller Kindesmissbrauch - an sich selbst.
Quelle: 20 Minuten
Danke dem Leser, der uns auf den Bericht aufmerksam gemacht hat.
Georgia (USA) Januar 2007
15 Jahre Haft für einen 17 jährigen Jungen - wegen Oralsex
Nach einer wilden Sylvesterparty muss ein 17 jähriger für 15 Jahre hinter Gitter.
Selbst der Staatsanwalt räumte ein, dass alles freiwillig und ohne Zwang geschehen sei, wie auf den Videos von der Party zu sehen sei. Der Junge wurde dennoch zu 15 Jahren Haft verurteilt, weil Oralsex mit einem Mädchen unter 16 Jahren im US-Bundesstaat Georgia als Kindesmissbrauch gilt - egal, ob der Täter selbst noch minderjährig ist. Hätte Wilson statt Oralsex normalen Geschlechtsverkehr mit dem Mädchen gehabt und es womöglich gar geschwängert, hätte er nach Georgias Gesetz zu höchstens einem Jahr Haft verurteilt werden können.
Quelle: Spiegel Online
Gütersloh (Deutschland) Januar 2007
Kinderpornos im Internet: 13-Jährige machte Fotos selbst.
Bielefeld - Was für eine überraschende Wende. Am vergangenen Donnerstag hatte die TV-Sendung "Aktenzeichen XY...ungelöst" um Mithilfe gebeten. Im Internt kursierten seit geraumer Zeit pornographische Bilder eines jungen Mädchens. Die Polizei vermutete, dass das Kind sexuell missbraucht werde.
Jetzt kam heraus: Die 13-Jährige hat die Fotos selbst gemacht.
Das Mädchen aus dem Kreis Gütersloh habe in einem Internet-Chatraum die Bekanntschaft eines Mannes gemacht, sagte der Bielefelder Oberstaatsanwalt Reinhard Baumgart. Auf dessen Wunsch habe sie mit Hilfe eines Fernauslösers Fotos gemacht, auf denen sie sexuelle Handlungen an sich vorgenommen habe.
Die sieben Fotos, darunter vier Nacktbilder, mailte sie dem Mann, der sie im Internet verbreitete.
Die Kripo Gütersloh versucht nun, den Mann zu ermitteln. Gegen ihn werde wegen Verbreitens von Kinderpornografie sowie wegen Kindesmissbrauchs ermittelt, weil er das Mädchen dazu bestimmt habe, sexuelle Handlungen an sich vorzunehmen. Das Kind habe sich nicht strafbar gemacht, hieß es.
Quelle: Express.de
Waco (USA) Dezember 2006
Vierjähriger wird beschuldigt eine Lehrerin sexuell belästigt zu haben.

BELLMEAD- Ein Vierjähriger umarmte gemäss seines Vaters, seine Vorschullehrerin und wurde von der Schule ausgeschlossen. Die Schulleitung von La Vega hat aber eine andere Erklärung.
Der vier Jahre alte Sohn von Damarcus Blackwell stand letzten Monat an der Bushaltestelle, als er beschuldigt wurde, sein Gesicht an der Brust einer weiblichen Angestellten gerieben zu haben.
Der Direktor der La Vega Grundschule schickte einen Brief an die Blackwells, mit der Anschuldigung: der Kleine habe "unpassendes körperliches Verhalten, das als sexuelle Belästigung und/oder sexueller Angriff gewertet werden könnte" begangen.
Blackwell sagt, es sei lächerlich, dass die Vorschullehrerin die Umarmung eines Vierjährigen so missdeuten würde. Blackwell schrieb an die Leitung, dass der gesamte Vorfall aus der Schülerakte seines Sohnes gelöscht werden solle, weil sein Sohn zu jung sei, um zu begreifen, was "sexuelles Verhalten" bedeutet.
David Davis, der Leiter der Anwaltskanzlei in Waco ist der gleichen Meinung wie Blackwell. Er setzt voraus, dass der Junge keine sexuellen Erfahrungen gemacht hat oder Pornografie ausgesetzt war; die meisten der Vierjährigen sind sexuell unschuldig (unerfahren wäre wohl der bessere Ausdruck. Anmerkung der ITP Redaktion).
Blackwell bekam eine Antwort der Schulleitung von La Vega. Die sexuell motivierten Einträge in der Akte wurden entfernt. Aber was Blackwell am meisten erbost ist, dass die Leitung ihm mitteilte, dass "Ihrer Bitte um eine Entschuldigung der Lehrerin und Entfernung des gesamten Schriftverkehrs nicht stattgegeben wird". Nun wird der Vorfall als "unangebrachter körperlicher Kontakt" eingetragen bleiben. Blackwell sagt, dass er weiterhin den Bezirk zur Rechenschaft ziehen will.
Die Leiter der I.S.D La Vega lehnten es ab, dem News Channel 25 einen Kommentar zu dem Fall geben; "mit Rücksicht auf die Richtlinien der Schule", wie es hiess.
Quelle: KXXV TV-News
Egerkingen (Schweiz) November 2006
Fünftklässler filmten sich mit ihren Handys beim Oralsex.
Luzern (Schweiz) November 2005
Schweizer Bundesgericht bestätigt Schuldspruch wegen Vergewaltigung -
Täter war 11 Jahre alt
USA März 2004
15 jährige Kinderporno-Produzentin
Die State Police in Pittsburgh hat ein 15 jähriges Mädchen wegen Produktion und Verbreitung von Kinderpornographie festgenommen. Sie hatte Bilder von sich selbst gemacht und ins Internet gesetzt.
Quelle: Pittsburgh Post Gazette
Kanada Januar 2004
Zwölfjährige Mädchen küssen sich in Schule - Suspendiert
Sie wollten wahrscheinlich Britney Spears und Madonna nachmachen. Die beiden Sängerinnen hatten sich während den MTV Awards im letzten Jahr einen Zungenkuss gegeben. Doch nun stecken die zwei Mädchen in Schwierigkeiten.
Die zwölfjährigen Siebtklässlerinnen ließen sich von einigen Jungen für einen Kuss in der Cafeteria der Schule bezahlen. Fünf Dollar war der Preis, den die Mädchen verlangten.
Die beiden Zwölfjährigen wurden von der Schule suspendiert und dürfen dort nicht mehr zum Unterricht kommen. Die Schulleitung erklärte den beiden, dass sie zu einer anderen Schule gehen müssten.
Quelle: Shortnews
Evergreen, Denver, Colorado (USA) - August 1999
Der Fall Raoul Wüthrich (10 Jahre)
Raoul Wüthrich (10)
Zwei Polizeibeamte holen nachts um 23 Uhr den 10-jährigen Raoul aus dem Bett und führen ihn in Handschellen ab in den härtesten Jugendknast Colorados. Seine Eltern: "Wir werden nie vergessen, wie sich Raoul weinend an die Bettdecke klammerte, bevor ihn die Polizisten losrissen." Am andern Tag wird er in Handschellen, Fussfesseln und in Sträflingskleidung der Richterin vorgeführt, die die Untersuchungshaft anordnet. Seit über 6 Wochen sitzt er nun heulend im Jugendgefängnis, zusammen mit 15-, 16- und 17-jährigen Delinquenten. Seine Eltern haben kein Besuchsrecht. Der Vater hat sich aus Sorge, dass man ihnen auch noch die andern Kinder wegnehmen könnte, mit diesen am 12. September in die Schweiz geflüchtet. Die Mutter ist ihnen - nach einer Warnung, ihre Verhaftung stehe unmittelbar bevor - am 23. September gefolgt. Erst kürzlich hat man sich in Colorado wenigstens einmal erweichen lassen, dass die Eltern mit ihrem Jungen telefonieren konnten.
Die Anklage
Warum wird dem Knaben all das angetan? - Eine "Missionarin" in Sachen sexueller Kindsmissbrauch hat den Buben bei der Polizei denunziert, weil er seinem 5-jährigen Schwesterchen im Garten draussen "sein Gesicht auf dessen Geschlecht gedrückt und seinen Unterleib gegen das nackte Hinterteil gepresst habe" (so die Aussage der Denunziantin) bzw. weil er dem Schwesterchen beim Pipimachen behilflich war (so die Aussage des Buben und seiner Eltern).
Die Bezirksanwaltschaft hat folgende Gründe für die Untersuchungshaft bekannt gegeben:
North Carolina (USA) - September 1996
Der Fall Johnathan Prevette (6 Jahre)
Johnathan (6)
Der sechsjährige Johnathan Prevette wurde durch die Schulleitung von Lexington im US-Staat North Carolina vom Unterricht suspendiert. Grund: sexuelle Belästigung. Der Erstklässler hatte eine Mitschülerin geküsst.
Johnathans Mutter kann verstehen, dass sexuelle Belästigung unter älteren Schülern geahndet wird, aber im Falle ihres Sohnes habe die Schulleitung überreagiert, findet sie. Für die Schulleitung ist der Fall dagegen klar: «Wenn ein Sechsjähriger eine Sechsjährige küsst, ist das ein unziemliches Verhalten. Und unziemlich ist unziemlich, egal in welchem Alter", so Jane Martin. Zudem stünden die Regeln in einem Handbuch, das jeder Schüler zu Beginn des Schuljahrs erhalten habe, und die Eltern seien angehalten worden, den Inhalt mit ihren Kindern zu besprechen.
Doch Johnathans Mutter verteidigt ihren Sohn: Schliesslich habe Johnathan die gleichaltrige Mitschülerin nur auf die Wange geküsst, und das Mädchen habe ihren Sohn überdies zu dem Kuss aufgefordert, mit dem er seine Freundschaft zu ihr bekunden sollte.
Glosse
Amerika, unser grosses Vorbild, ist uns auch im Kampf gegen den sexuellen Missbrauch weit voraus. Dieser Artikel aus dem Tages-Anzeiger vom 26.9.96 zeigt, dass Täter nicht früh genug bestraft werden können für ihr schändliches Tun. Wie uns ja auch Frau Felten (im Zischtigsclub) scharf analysierend erklärt, hat solcher Missbrauch nichts mit Sexualität zu tun, sondern mit Macht, hier schändlicherweise ausgeübt an einem wehrlosen sechsjährigen Mädchen. Nur dem mutigen Durchgreifen der pädagogisch-psychologisch überdurchschnittlich geschulten Schulleiterin ist es zu verdanken, wenn weiterer Schaden von dem Opfer, aber auch von der ganzen Schule (durch drohende Klimavergiftung im Sinn einer allgemeinen Libertinage) abgewendet werden konnte.
Wenn die offenbar entweder libidinös veranlagte oder dem alten Bild der stets dem Mann zur Verfügung stehen müssenden Frau nachtrauernde Mutter gar noch meint, auch ihre Tochter treffe eine Schuld, so wird sie sich noch wundern, welche Spätschäden ihre Tochter dereinst noch erleiden wird, die dann nur durch intensive Behandlung durch so hervorragend ausgebildete Fachfrauen, wie sie etwa bei "Castagna" oder "Wildwasser" arbeiten, festgestellt werden können. Noch kann sich die Mutter die herzerschütternden Szenen nicht vorstellen, wenn dereinst ihre längst erwachsene Tochter vor vollen Vortragssälen und zuletzt im Fernsehen immer wieder weinend zusammenbricht und - nur unterstützt von den begleitenden Feministinnen - mit gebrochener Stimme stammelt: "Ich kann über den erlittenen Missbrauch noch heute mit niemandem reden."
Ja, gerade dieser gravierende Fall aus Amerika zeigt uns exemplarisch, weshalb die von Christine Goll/Frap geforderte Nichtverjährung von Sexualdelikten so wichtig ist, auch ihre Forderung nach Einführung von Beweisregeln, die eine "Mitschuld" des Opfers zur Entlastung des Täters ausschliessen ("Opfer nicht zum Täter machen", Postulat 94.441), auch wenn es sonst in der Rechtslehre heisst, der Richter habe sowohl belastende wie entlastende Fakten zu berücksichtigen. Hier geht es schliesslich um Macht, d.h. Machtmissbrauch. Da müssen auch mal andere Gesetze gelten, damit man/frau zum Ziel kommt. Die besondere Bedeutung wird ja schon durch die Felten-Initiative aufgezeigt, die eine mögliche Bestrafung von Schweizer Sextouristen durch die Schweiz ohne die Mitwirkung des betroffenen Auslandes fordert, was ja zum erstenmal in der Rechtsgeschichte das Territorialprinzip durchbricht, wonach ein Staat für die auf seinem eigenen Gebiet verübten Delikte zuständig ist (es sei denn, der Fremdstaat ersuche um Rechtshilfe).
Es ist zu hoffen, dass der absolut selbstlose und unverdächtige Einsatz vieler Feministinnen für die wehrlosen Kinder auch bei uns Früchte trägt. Nur Eigensinnige, die etwa das kontraproduktive Buch von Katharina Rutschky gelesen haben, behaupten, die Frauen bauschten den (tatsächlich vorkommenden und unbedingt zu bekämpfenden echten) Missbrauch für ihre eigenen Ziele auf, indem sie etwa die Dunkelziffer verifizierten und addierten. Diese Querdenker könnten dann auch Frau Felten beargwöhnen, wenn sie im Zischtigsclub zu erklären versuchte:
"Und es hat mit den Frauen zu tun. Es hat damit zu tun, dass wenn Frauen den Anspruch stellen, gleichwertig zu sein, oder den Männern in sozio-ökonomischer Hinsicht gar überlegen sind, manche Männer einen Knacks bekommen. Es (= der Kindesmissbrauch) ist eine Verschiebung der Situation. Es gibt immer noch Situationen, in denen Frauen in diesem Machtgefälle unten sind."
(Honni soit qui mal y pense!)
© ITP-pa 1996
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