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Aktuelle Beiträge / Archiv / Kinderpornographie
Das Thema Kinderpornographie ist seit den frühen 90ern ein Dauerbrenner in allen Medien. Besonders durch das Internet trat die «harte Pornografie», zu der auch die Kinderpornographie zählt, zunehmend ins Bewusstsein einer breiten Masse. Die Folge dieser verstärkten öffentlichen Wahrnehmung waren Gesetzesverschärfungen, die zunächst die Erzeuger dann die Anbieter und später auch die Konsumenten von harter Pornografie kriminalisierten.
Im Verlauf der Jahre wurde und wird der Begriff «Kinderpornographie» immer weiter ausgeweitet. Laufend geraten neue Kreise in das Visier von «Kinderpornographie-Jägern». Es ist darum Zeit einmal einen kritischen und möglichst objektiven Blick auf das Thema «Kinderpornographie» zu werfen.
Schon bei dieser Frage beginnt ein fatales Problem. Es gibt keine eindeutige Definition darüber was Kinderpornographie ist. Der Begriff selbst setzt sich aus den Begriffen «Kind» und «Pornografie» zusammen. Beide Begriffe sind wiederum kaum einheitlich definiert. Es bestehen insbesondere Unterschiede zwischen den einzelnen Fachbereichen, die mit diesen Begriffen zu tun haben als auch eine unterschiedliche Auslegung der Begriffe bei Volk, Medien und Wissenschaft. Diese diffuse Situation bei den Definitionen besteht vor allem dadurch, dass die Rechtsgebung der Realität hinterher hinkt und die Realität, besonders die technischen Möglichkeiten, sich rasant entwickeln. Darum kann die Frage «Was ist Kinderpornographie?» nur in einer Momentaufnahme abschliessend definiert und beleuchtet werden. Wir möchten das anhand von verschiedenen Beiträgen wagen, und wir wollen unsere Leser dazu ermutigen Berichte und kommende Gesetzesvorlagen rund um «Kinderpornographie» kritisch zu hinterfragen.
Definitionen (Stand Herbst 2006)
Kind: Der Begriff wird in verschiedenen wissenschaftlichen Disziplinen verwandt aber unterschiedlich definiert. Die betroffenen Disziplinen sind Rechtswissenschaft, Medizin, Soziologie und Psychologie. Die Deutsche Rechtssprechung definiert den Begriff «Kind» als den Lebensabschnitt einer Person von der Geburt bis zum 14. Geburtstag. Jugendliche Personen sind zwischen 15 und 21 Jahre alt. Die UNO/UNESCO definiert den Begriff «Kind» als den Lebensabschnitt einer Person von der Geburt bis zum 18. Lebensjahr.
Pornografie: Der Begriff Pornografie selbst ist klar definiert. Es geht um eine Darstellung (Bild, Ton, Schrift) einer sexuellen Handlung mit dem Ziel den Betrachter sexuell zu stimulieren. So klar die Definition an sich ist, so unklar ist die Abgrenzung, da die Definition zwingend die sexuelle Stimulanz beinhaltet. Diese ist aber eine individuelle Angelegenheit und lässt sich nur schwer auf ein Objekt anwenden ohne den Betrachter mit einzubeziehen. «Pornografie entsteht im Auge des Betrachters» ist eine häufig verwendete Redewendung, die genau das Problem der Abgrenzung des Begriffs beschreibt.
Kinderpornographie: Der Begriff Kinderpornographie ist ein relativ neuer Begriff und er wird in jedem Land anders definiert:
Nach einer EU Grundsatzerklärung aus dem Jahr 2002 und dem Rahmenbeschluss 2004/68/JI wird für die Mitgliedstaaten der EU beschlossen, dass alle Darstellungen (Ton, Bild, Schrift) die Personen unter 18 Jahren zeigen, die an einer eindeutig sexuellen Handlung aktiv oder passiv beteiligt sind,
einschliesslich aufreizendem Zur-Schau-Stellen der Genitalien oder der Schamgegend als Kinderpornographie ausgelegt werden kann. Zudem wird es den Mitgliedstaaten frei gestellt, ob die blosse Darstellung von Nacktheit von Personen unter 18 Jahren als Kinderpornographie angesehen wird oder nicht.
Genaue juristische Abgrenzung in den einzlenen Staaten siehe: Aktuelle Gesetzeslage und Deutsche Verschärfungen August 2006.
Dieser Rahmenbeschluss weitet das Feld für die genaue Bestimmung von Kinderpornographie extrem weit auf. Vor allem bewirkt dieser Rahmenbeschluss eine gesellschaftliche Verwirrung, da Objekte, die bis anhin frei zugänglich waren und nicht einmal den Gedanken an Pornografie weckten (Kinderbilder in Familienalben) in der Hand eines Pädophilen durchaus als Kinderpornographie ausgelegt werden können. Ständige Verschärfungen der Gesetze und Ausweitungen des Begriffs bewirken zudem eine wachsende Rechtsunsicherheit.
Die klarste Definition des Begriffs Kinderpornographie liefert die Deutsche Polizei auf ihrer Präventions-Webseite:
Definition Kinderpornographie
Als pornografisch ist laut Bundesgerichtshof (BGH) eine Darstellung anzusehen, "wenn sie unter Ausklammerung aller sonstigen menschlichen Bezüge sexuelle Vorgänge in grob aufdringlicher, anreißerischer Weise in den Vordergrund rückt und in ihrer Gesamttendenz ausschließlich oder überwiegend auf das lüsterne Interesse des Betrachters an sexuellen Dingen abzielt".
Unter Kinderpornographie versteht man pornografische Darstellungen, die den sexuellen Missbrauch von unter 14-Jährigen zeigen.
Der Begriff des sexuellen Missbrauchs von Kindern umfasst in erster Linie Taten im Sinne der Paragrafen 176 ff. StGB (Strafgesetzbuch). Der Tatbestand ist aber auch dann erfüllt, wenn die Darstellung die Vornahme sexueller Handlungen eines Kindes an sich selbst zeigt und sich aus dem Zusammenhang der Aufnahme ergibt, dass es dazu von einem Dritten aufgefordert wurde.
Es ist unerheblich, ob die Darstellung ein reales Geschehen wiedergibt oder nicht; so fallen z. B. auch Comics mit entsprechenden Darstellungen oder auch Erzählungen unter den Begriff "Kinderpornographie".
Quelle: www.polizei-beratung.de (Stand Herbst 2006)
Die Anstrengungen im Kampf gegen Kinderpornographie sind gross. Es haben sich unzählige Vereine und Gruppen gebildet, die sich den Kampf gegen Kinderpornographie auf die Fahne geschrieben haben. Die Politik nahm das Thema dankbar an. Jeder der sich gegen Kinderpornographie positioniert steht automatisch moralisch in einem guten Licht da. So erstaunt es nicht, wenn Politiker jeder Couleur das Thema immer wieder neu entdecken. Die andauernden Ausweitungen des Begriffs und die weiteren Verschärfungen der Gesetze sind also nicht nur ein Resultat der fortschreitenden technischen Entwicklung, sondern eine Auswirkung der oppositionslosen Betrachtung des Themas.
In allen Ländern wurden spezielle Meldestellen für Funde von Kinderpornographie geschaffen. Vollamtliche Ermittler begeben sich auf die Suche nach Anbieter und Konsumenten von Kinderpornographie im Internet, ermitteln derren IP-Nummern und veranlassen Hausdurchsuchungen. Für besonders grosses Aufsehen sorgten die grossen international koordinierten Fahndungserfolge der Polizei mit den Namen «Marcy» (2002) und «Landslide» (1999). In jüngster Zeit geraten immer mehr auch Kinder mit harter Pornografie auf Handys und Computer in den Fokus der Ermittlungsbehörden.
Bundesgerichtsurteil zum Thema Kinderpornographie 15.01.2007

© TXT SF 15.01.2007
Weiterführende Links:
Kinderpornographie aus der Sicht eines Konsumenten
«Was macht sie mit mir? Was löst sie bei mir aus?»
Wo die freie unzensierte Kunst endet.
© ITP-pe 2006/07
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