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Aktuelle Beiträge / Archiv / Sexueller Missbrauch
Kurzfassung von: «Nordhorn - ein Missbrauchsprozess und die Lehren daraus»
Humanistische Union Berlin
Verlagsgemeinschaft Anarche
Atelierstr. 7
D-82266 Inning
Kurze Schilderung des Falles
Es war 1991 in der niedersächsischen Stadt Nordhorn. Gerüchte überfluteten die ganze Stadt, man redete von einem «Kindersexring» und von Pornohandel; ein Schweigemarsch wurde veranstaltet; Mahnwachen wurden aufgezogen, Sprayer versahen das Haus des Hauptverdächtigen mit dem Ausdruck «MÖRDER!», ein Galgen wurde aufgerichtet. 187 Kinder wurden als mutmassliche Opfer vernommen, 35 davon erzählten von schweren Verfehlungen des Beschuldigten.
Im März 1994 hatte der Spuk endlich ein Ende. Das Gericht sprach den Hauptverdächtigen wegen erwiesener Unschuld frei - auch der Staatsanwalt hatte in der Hauptverhandlung Freispruch beantragt.
Der Schaden: Die von der Verfolgung am meisten betroffenen Bürger sind beruflich und gesundheitlich ruiniert, gesellschaftlich noch immer weitgehend geächtet. Kinder wurden zu Falschaussagen gedrängt, etliche von ihnen demonstrativ psychotherapiert. Der öffentlichen Hand entstanden Kosten von ca. 1,5 Millionen Mark.
* * * * *
Eine Ursache der Vorgänge in Nordhorn liegt in der Hysterie, die im Kampf gegen sexuellen Kindsmissbrauch mehr und mehr überhand nimmt und auch zur Verfolgung Unschuldiger führt, die keineswegs immer freigesprochen werden.
1991 gab es in Nordhorn bereits den Verein «Hautnah», einen Verein gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern. Im Herbst 1990 hatten die Mitarbeiter der Kinderstation des Krankenhauses an einer Fortbildung für die Behandlung sexuell missbrauchter Kinder teilgenommen, die über die Gruppe «Hautnah» erfolgt war. Von dem Zeitpunkt an war man für das Thema «sexueller Missbrauch» sensibilisiert, wurden Symptome, die auf sexuellen Missbrauch schliessen liessen, häufiger festgestellt.
Eine Psychologin und eine Heilpädagogin des Krankenhauspersonals waren bald einmal überzeugt, dass fünf Kinder im Krankenhaus und zwei Kinder ausserhalb sexuell missbraucht worden seien. Der Lehrer, der dort die Kinder bei längerer stationärer Behandlung unterrichtete, wurde vom Schuldienst suspendiert.
Von den fünf Kindern nahmen drei Jungen in der polizeilichen Anhörung ihre Aussagen komplett zurück bzw. machten keine Angaben. Es blieben die Aussagen von zwei Mädchen, wonach der Lehrer mit einem neunjährigen Mädchen Geschlechtsverkehr ausgeübt bzw. dieses versucht habe. Einem dreizehnjährigen Mädchen habe er in «eindeutiger» Absicht an das Gesäss und an die Brust gefasst.
Ein Gutachter sprach der Neunjährigen die erforderliche Zuverlässigkeit ab; bei der Dreizehnjährigen kam er zum Ergebnis, dass ihren Vorwürfen mit Vorsicht begegnet werden müsse. Wegen der relativ geringen verbleibenden Anschuldigungen beabsichtigte die Staatsanwaltschaft daraufhin, das Verfahren gegen den Lehrer einzustellen.
Doch die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens erregte den Unmut der Eltern, deren Kinder ausserhalb des Krankenhauses missbraucht worden sein sollten und die im Wohngebiet des Lehrers wohnten. Am 12.12.1991 meldete sich ein Rechtsanwalt aus dem Wohngebiet und teilte mit, er habe eine Liste mit den Namen von 17 geschädigten Kindern. Die Ermittlungen gegen den Lehrer und seine jetzt mitbeschuldigte Ehefrau wurden wieder aufgenommen. Die Wohnung des Beschuldigten wurde durchsucht, was zur Auffindung der von den Kindern erwähnten Beweismittel hätte führen müssen, doch sie verlief negativ.
Nach kurzer Haft wurden der Lehrer und seine Ehefrau, die ihre Unschuld beteuerten, wieder freigelassen. Die Nachricht davon verbreite sich wie ein Lauffeuer und führte zu Demonstrationen vor dem Haus der Eheleute, worauf der Lehrer am gleichen Tag erneut festgenommen wurde und fortan in Untersuchungshaft blieb.
In den folgenden Tagen und Wochen wurden 61 Kinder aus dem Wohnbereich vernommen. Mit zunehmender Ermittlungsdauer wurden einige Aussagen umfangreicher, die Beschuldigungen und die beschriebenen Tathandlungen massiver. Mehr und mehr Tatverdächtige wurden ins Spiel gebracht. Gegen bislang unbescholtene Bürger - z.T. bereits über 70 Jahre alt - mussten aufgrund der vorliegenden Aussagen Ermittlungsverfahren eingeleitet werden.
Die Überprüfung der Aussagen erbrachte aber zunehmend Widersprüche und objektive Unwahrheiten. Einige Angaben von Kindern waren so ungeheuerlich, dass sie nach menschlichem Ermessen nicht mehr nachvollziehbar und technisch unmöglich waren. Gutachter überprüften die zeugenschaftliche Zuverlässigkeit der Kinder. Von 19 begutachteten Kindern wurde nur einem Mädchen die erforderliche Zuverlässigkeit zugesprochen. Einem anderen Mädchen attestierten die Gutachter Glaubwürdigkeit hinsichtlich des geschilderten Tathergangs, nicht jedoch im Hinblick auf die Identifizierung des Beschuldigten (im Laufe der Ermittlungen waren auch noch sexuelle Handlungen zwischen Kindern und Jugendlichen ans Licht gekommen).
Die laufenden Ermittlungen, Presseveröffentlichungen, die Aktivitäten einer «Elterninitiative», Gerüchte und Spekulationen veränderten das Wohnen in der Stadt. Es gab die wildesten Gerüchte, unbescholtene Bürger wurden willkürlich beschuldigt. Nachbarschaften gingen in die Brüche. Personen, die sich nach Strassen erkundigten, lösten als potenzielle Kinderschänder «Grossfahndungen» aus. Kinderlose Ehepaare hatten Bedenken, in dem Stadtteil allein spazieren zu gehen. Sie wollten nicht in Verdacht geraten. Auf Häuser und Grundstücke vermeintlich Tatverdächtiger wurden Anschläge verübt.
Gruppen nutzten die Stimmung, um Ziele durchzusetzen. So wurde die Einrichtung einer Beratungsstelle gefordert und auch durchgesetzt. Damit verbunden war die Zuweisung einer nicht unerheblichen Summe aus den Mitteln des Landkreises.
Die polizeilichen Ermittlungen wurden im Juli 1992 abgeschlossen. Über 180 Kinder waren befragt worden. 13 Kinder hatten Angaben gemacht, die im weitesten Sinne als belastend angesehen werden konnten. Es gab keinerlei Sachbeweise. Es lagen nur belastende Zeugenaussagen vor, deren Wertigkeit aufgrund der festgestellten Widersprüche und der Einschätzung von Gutachtern als gering eingestuft werden musste.
Als fatal erwies sich die Aufdeckungsarbeit im Krankenhaus, die nicht durch die Polizei nach gerichtsverwertbaren Methoden, sondern durch eine Psychologin nach Therapiegrundsätzen von Prof. Fürniss, Münster, erfolgte. Dazu gehörten suggestive Befragungen sowie die Überzeugung, Kinder, die nichts sagen wollten oder könnten, zur Erlangung von Erstaussagen «öffnen» zu müssen. So war bereits zu dem Zeitpunkt die wirkliche Aufklärung des Sachverhalts unmöglich geworden.
Aufgrund der dürftigen Beweislage musste der dringende Tatverdacht fallen gelassen werden. Der Beschuldigte wurde im September 1992 aus der Untersuchungshaft entlassen.
Der Prozess vor dem Landgericht Osnabrück begann am 11.01.1994. In der Beweisaufnahme befasste sich das Gericht mit der Frage, wie die Erstbefragungen von Kindern (vor dem Einschalten der Polizei) stattgefunden hatten bzw. auf welche Weise Aussagen zustande gekommen waren. Ausführlich ging man auch der Frage nach, in welchem Umfang Beteiligte untereinander Erkenntnisse ausgetauscht hatten und wie der ursprüngliche Verdacht vom Krankenhaus ins Wohngebiet verlagert worden war. Bewertungen von Gutachtern über diese Phase des Verfahrens gaben den Ausschlag.
Nach 15 Verhandlungstagen wurde am 17. März 1994 das Urteil gesprochen. Der angeklagte Lehrer wurde freigesprochen. Der Vorsitzende Richter bezeichnete ihn als «voll rehabilitiert». Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig.
Weiterführende Links:
Klaus Rauschert: über Signale von Kindern. Ruhig Blut bewahren und angemessen Handeln.
Empfehlungen für Ermittlungsbehörden
Alois Krone: Empfehlungen zur polizeilichen Sachbearbeitung in Massenbeschuldigungsverfahren wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern
Empfehlungen für Strafverteidiger
Rüdiger Weidhaas
Helmut Kentler: Zur Begutachtung der Aussagen von Kindern bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch
Christian Schallert
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