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Aktuelle Beiträge / Archiv / Sexueller Missbrauch
Quelle: Voralberg Online 01.06.2006
Ein 19-Jähriger Wiener wurde zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt, weil er drei Mal mit einer 13-Jährigen geschlafen hat. Für die Justiz ein schwerer sexueller Missbrauch einer Unmündigen.
Alex war 19, als er im Ottakringer Bad in Wien ein junges Mädchen kennen lernte. Sie machte ihm Avancen, ging mit ihm am Abend fort und notierte anschließend in ihrem Tagebuch: „Er ist meine erste große Liebe.“ „Ich habe sie schon gern gehabt. Es war nicht so, dass ich sage ’Und tschüss!’“, erklärte Alex heute, Mittwoch, im Wiener Straflandesgericht. Dort wurde er rechtskräftig zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt. Das Mädchen war nämlich erst 13, als er die ersten drei Mal mit ihr schlief.
Für die Justiz machte sich der Bursch damit des schweren sexuellen Missbrauchs einer Unmündigen schuldig. Beischlaf oder eine dem Beischlaf gleich zu setzende Handlung mit einer unter 14-Jährigen ist vom Strafgesetzbuch verpönt, selbst wenn diese damit einverstanden ist oder sich - wie im vorliegenden Fall - nichts sehnlicher wünscht. Richterin Beate Matschnig verhängte über den Täter, der mit dem Mädchen einige Wochen nach dem Kennenlernen eine ernsthafte Beziehung eingegangen war, die insgesamt eineinhalb Jahre hielt, allerdings die Mindeststrafe. Die Schuld sei „nicht sehr schwer“, hieß es in der Urteilsbegründung. „Ich hab’ mir nix dabei gedacht“, gab Alex, mittlerweile 22 Jahre alt, zu Protokoll. Ganz so dürfte es allerdings nicht gewesen sein. Als die Beziehung in die „heiße Phase“ trat, ließ er einem Freund eine SMS zukommen: „Ich habe den größten Fehler gemacht, den man als Volljähriger machen kann. Ich hab’ mich in eine Minderjährige verschaut.“
Dass er dreieinhalb Jahre nach seinen strafbaren Handlungen zur Verantwortung gezogen wurde, verdankt der junge Mann einer Sozialpädagogin, die jene Wohngemeinschaft betreut, in der das aus schwierigen familiären Verhältnissen stammende Mädchen lebt. Sie hatte von der Geschichte erfahren und Anzeige erstattet. Im Rahmen einer Hausdurchsuchung wurde das Tagebuch der Schülerin konfisziert, in dem sie penibel ihre Liebesgeschichte dokumentiert hatte.
Der inzwischen 16-Jährigen blieb ein Auftritt bei Gericht erspart. Sie war im gerichtlichen Vorverfahren kontradiktorisch einvernommen worden. Dabei lief ein Videoband mit, das nun im Gerichtssaal abgespielt wurde. Darauf war eine selbstbewusst wirkende, reife Jugendliche zu sehen, die - so machte es zumindest für Außenstehende den Anschein - das inkriminierte Geschehen nicht als typisches Opfer eines Sexualdelikts erlebt haben dürfte.
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