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Aktuelle Beiträge / Archiv / Sexueller Missbrauch

«Es geschah freiwillig und in beiderseitigem Einvernehmen»

Kann es zu einvernehmlichen sexuellen Handlungen zwischen einem Kind und einem Erwachsenen kommen? Was ist, wenn die Opfer- und Täterrollen in der Realität nicht den Gesetzen entsprechen?

Justice for all?

Strafe für den «Täter» - selbst wenn der gar kein Täter ist?

27.09.2006, Köln Deutschland.
In einem Prozess vor dem Schöffengericht wurde ein 21-Jähriger wegen sexuellem Missbrauch eines Kindes zu einem Jahr Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Der Grund für die relativ milde Strafe ist ein Faktum, um welches in Diskussionen um Pädophilie immer wieder heiss gestritten wird. Die «Einvernehmlichkeit». Im vorliegenden Fall sagte der Junge aus, dass dies was da geschehen ist durchaus auf seinen Wunsch und mit seinem Einverständnis geschehen sei. Sogar die Mutter des Jungen sagte im Zeugenstand aus, dass da: «nichts passiert ist, was mein Sohn nicht wollte».

Zum Zeitpunkt des Geschehens war der Junge 13, beim Prozess 14 Jahre alt. «Kinderschützer» argumentieren in solchen Fällen gerne mit der fehlenden Fähigkeit eines Kindes «wissentlich» einem Geschehen zuzustimmen. «Einvernehmlichkeit» kann es bei sexuellen Handlungen zwischen Erwachsenen und Kindern nicht geben, so die Meinung vieler Menschen in Vereinen und Gruppen, die sich als «Kinderschützer» bezeichnen. Viele Kinderschützer sprechen von der «Einvernehmlichkeitslüge» in Anlehnung an die «Holocoustlüge». Eine populistische Wortschöpfung. In ihrer Wirkung äusserst effektiv - egal ob es der Wirklichkeit entspricht oder nicht.

Der vorliegenden Fall zeigt die Schwächen dieser Argumentation der «Kinderschützer» auf:
Während der Staatsanwalt formal juristisch vertretbar auf eine zweijährige Freiheitsstrafe plädiert hat, erkannte das Gericht, dass in diesem Fall «die Grenzen verwischt sind». Der jüngere Beteiligte, also das Kind, war offensichtlich geistig dem älteren, also dem «Täter», weit überlegen. Der Angeklagte, in den Augen der «Kinderschützer» der «Täter», war erst vor kurzer Zeit mit seiner Mutter aus Österreich zugezogen und hatte keine sozialen Kontakte. Es war der Wunsch des Angeklagten in die Clique und den Freundeskreis aufgenommen zu werden, in welchem das «Opfer» verkehrte. Aus diesem Grund ging der «Täter» auf die vom «Opfer» initiierte sexuelle Handlung ein. So schildert es der Angeklagte gegenüber dem Richter.

Zur Anzeige kam es (wie so oft) durch übereifrige Lehrkräfte, die irgend welche Gerüchte mitbekommen haben und darauf mit Anzeige reagierten (man kann sie förmlich sehen, die Lehrerinnen, die, nachdem sie erfolgreich die meisten Männer aus den pädagogischen Berufen vertrieben haben, alles anzeigen was nach sexuellem Missbrauch riecht - wozu sollte man auch die Betroffenen befragen?).

Da ein sexueller Missbrauch dem Gesetz nach offensichtlich vorlag und es für eine solche Tat eine Mindest- und Höchststrafe gibt, musste der Angeklagte verurteilt werden. Aufgrund des Falles blieb der Richter an der untersten Grenze des Machbaren. Trotzdem wird der Täter ein Sexualdelikt auf dem Kerbholz haben, was ihm zumindest schon mal viele Berufsmöglichkeiten verbaut. Ob der «Täter» nun in den Freundeskreis aufgenommen wurde oder ansonsten besser integriert ist, ist nicht bekannt.

Quellen:
Unter dem Titel «13-Jähriger verführte Mann» berichtet der Kölner Express (28.09.06) über den Fall.
Der Kölner-Statdtanzeiger (28.09.06) titelt mit «Die Initiative zur Tat ging vom Opfer aus»

Kommentar ITP:
Einzelfall. Die Ausnahme bestätigt die Regel. Das dürfte wohl die Reaktion der meisten Menschen auf diese Meldung sein. Es ist aber keine Ausnahme und auch kein Einzelfall. Oft passiert es, dass vor Gericht Fälle behandelt werden müssen, wo zwar nach dem Gesetz die Täterrolle und Opferrolle klar zugewiesen werden, die reale Situation aber eine ganz andere ist. Ging es beim vorliegenden Fall um ein «Eintrittsritual»? Erzwungen vom Kind? Ging es um Demütigung (Die Prahlerei in der Schule liesse darauf schliessen) oder um eine Mutprobe? Ging es um Macht in dem Fall oder war die Anziehung tatsächlich beidseitig (worauf die ausdrückliche Willensäusserung des Jungen und dessen Mutter vor Gericht schliessen liesse)? Nur ein Punkt lässt sich aufgrund der Berichterstattung definitiv ausschliessen, nämlich dass der «Täter» wirklich Täter und das «Opfer» wirklich Opfer ist. Definitiv steht aber fest, dass die Anzeige zu Schäden bei beiden Betroffenen geführt hat - womit der juristischen Beurteilung genüge getan wurde, wohl aber die Gerechtigkeit und der Sinn der Rechtsprechung auf der Strecke geblieben ist. Solche und ähnliche Fälle zeigen auf, dass dogmatische Aussagen wie zum Beispiel die Negierung sämtlicher sexueller Interessen von Kindern in ihrer Absolutheit falsch sind. Jeder Fall ist zwingend individuell zu betrachten. Bei Fällen wo es offensichtlich keine Opfer gibt, sollte man durch juristische Fesseln nicht gezwungen sein, nachträglich Justizopfer zu schaffen.

Angenommen, es handelte sich im vorliegenden Fall tatsächlich um ein Eintrittsritual, um eine Demütigung oder sonstigem Ausüben einer Machtdemonstration vom Kind gegenüber dem Erwachsenen aus, dann wäre das eigentliche Opfer in diesem Fall durch die Rechtsprechung bestraft worden. Wäre die Initiative des Kindes nicht wirklich sexuelles Interesse sondern Demütigung gewesen, hätte es vor dem Richter sich nur als Opfer präsentieren müssen. Die Demütigung für den Mann wäre komplett gewesen.

Falls es sich aber tatsächlich um einen einvernehmlichen sexuellen Kontakt gehandelt hat, worauf die Worte des «Opfers» und des «Täters» vor Gericht hindeuten, dann ist es geradezu absurd, dass es zu einer Anzeige hat kommen müssen.

© ITP-pe 2006

Weiterführende Links:

Link Wenn Sozialpädagoginnen Missbrauch wittern...

Wenn der Kampf gegen sexuellen Missbrauch nur Geschädigte hinterlässt. Ein typischer Fall aus Wien.

Link Die Lehren aus dem Fall Nordhorn

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