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Aktuelle Beiträge / Archiv / Medien
Viktor Dammann - dargestellt wie die Opfer in seinen Artikeln
Viktor Dammann ist Gerichtsreporter der bekannten Schweizer Boulevardzeitung «Blick». Seine Wortwahl ist typischer Boulevard. «Grüsel» zum Beispiel ist ein Lieblingswort von ihm, wenn er über ein Sexualdelikt schreibt. Betreffen seine Berichte erwachsene Opfer spricht er nicht von «Prostituierten» sondern von «Huren». Deftig seine Sprache - Fragwürdig seine Themen - Katastrophal die Konsequenzen für die Betroffenen.
Nicht jeder Bericht von Dammann betrifft ein Verfahren, manchmal erklärt sich Dammann selbst zum Richter.
Einfallsreich ist er besonders bei Berichten über straffällige Pädophile. Er konstruiert und suggeriert Skandale. Er braucht keine Angst zu haben vor den Menschen denen er schadet, denn diese Menschen haben im Vergleich zu Herrn Dammann, keine gesellschaftliche Macht.
Ein solcher Fall soll hier stellvertretend für viele beschrieben werden:
Ein überführter Konsument von Kinderpornografie, der rechtsmässig verurteilt wurde, arbeitete eine Zeitlang im Rahmen eines Arbeitseinsatzes vermittelt durch einen sozialen Dienst, administrativ für ein Schauspielhaus. Dort hatte er am PC zu tun. Für Herrn Dammann ein Skandal!
Wir können den Skandal nicht nachvollziehen, empfinden aber den Bericht selbst skandalös.
Dammann titelt im «Blick» seinen Bericht vom 19.10.2006:
«Er sass am PC des Schauspielhauses».
In der Online-Ausgabe steht der Titel:

Im Untertitel schreibt Herr Dammann:

Als unbefangener Leser stellt man sich automatisch vor, dass da ein Pädophiler etwas Verbotenes hinter der Bühne trieb, während vorne ein Theaterstück geprobt wird, wo es um ein Opfer eines Pädophilen geht. Was mag dieser Daniel S. so Schlimmes hinter der Bühne getrieben haben? Herr Dammann lässt die Katze noch nicht aus dem Sack; er schreibt:

Fakt ist, da hat eine Person Kinderpornografie konsumiert und wurde dafür mit 21 Monaten Gefängnis verurteilt. Herr Dammann schreibt «der schlimmste Kinderpornograf der Schweiz» was suggeriert, der Betroffene habe Kinderpornografie produziert. Formal juristisch stimmt das, da der Betroffene mit dem Herunterladen der verbotenen Dateien nach Schweizer Gesetz Kinderpornografie produziert hat. Die Suggestion, der Mann habe selber Filme und Fotos hergestellt, ist hingegen irreführend. Was also macht diesen Kinderporno-Konsumenten zum schlimmsten Kinderpornografen? Warum ist er schlimmer als Täter, die einen realen und selbst vollbrachten Missbrauch filmisch dokumentieren?
Herr Dammann schreibt:

Fast jeder Bürojob beinhaltet heute die Arbeit an einem PC. Der einzig möglich suggerierte Skandal ist, dass der Betroffene Kinderpornografie an seinem Arbeitsplatz konsumiert habe.

Noch immer ist unklar, wo Herr Dammann den eigentlichen Skandal sieht. Es bleibt weiter die Suggestion erhalten, dass der Betroffene den PC an seinem Arbeitsplatz für Konsum von illegalen Dateien missbraucht habe. Oder was sonst hat dieser Pädophile wohl getan, dass seine administrative Mitarbeit am Schauspielhaus unzumutbar geworden wäre?

Die Suggestion wird erhärtet. Der PC des nun durch den «Blick» denunzierten und dadurch in Ungnade gefallenen Mitarbeiters wird gesperrt. Um Beweise zu sichern? Um Straftaten zu verhindern? Dammann schweigt - er behält die Katze weiterhin im Sack.
Interessant auch die Meinung von Otto Grosskopf: Wenn jede Unternehmung, die einen Straftäter beschäftigt vor der Rufschädigung durch den «Blick» Angst haben muss, bedeutet das in der Konsequenz, dass Straftäter, insbesondere Pädophile, kein Anrecht auf eine Arbeitsstelle haben. Die Folge dieser Haltung ist aus präventiver Sicht eine Dummheit, da integrierte Pädophile weit weniger anfällig sind ein Delikt zu begehen als arbeitslose Pädophile - aber das kümmert Herr Dammann nicht. Er hält weiter die Suggestion aufrecht, der Betroffene habe sich bei seiner Arbeit am besagten EDV-System eines Delikts schuldig gemacht.

Integrationsprogramme von sozialen Diensten sind für Arbeitslose Pflicht. Solange keine akute Interessenskonflikte bestehen, sind Arbeitsprogramme von einem Arbeitslosen anzunehmen. Ansonsten muss er mit Kürzungen des Arbeitslosengeldes rechnen. Ein Interessenskonflikt, wie es zum Beispiel bei einem Pädophilen bei einem Engagement in einem Kinderheim gewesen wäre, ist hier in keiner Weise erkennbar. Weiter bleibt die Suggestion aufrecht erhalten, der Betroffene sei an seinem Arbeitsplatz als Pädophiler «aktiv» gewesen.

Aha. Am Ende entpuppt Herr Dammann den ganzen Skandal als unskandalös. Der Betroffene wurde, ganz nach dem Rechtsempfinden Dammann's aus seinem Integrationsprogramm rausgeworfen (was nach Art. 336 ff OR zumindest als missbräuchliche Kündigung ausgelegt werden könnte). Herr Dammann, wohl enttäuscht darüber, dass der Betroffene am Arbeitsplatz nichts Böses getan hat, entlastet den Betroffenen von der hochgefahrenen Suggestion, am Arbeits-PC etwas Illegales getan zu haben im letzten Satz, gibt dabei aber nochmals unmissverständlich klar seine Haltung gegenüber Daniel S. zum Ausdruck.
Fazit:
Ein Straftäter wurde durch die Denunziation des «Blick» aus einem Integrationsprogramm rausgeworfen. Was den Betroffenen dem Risiko aussetzt auf dem Arbeitsmarkt längerfristig keine Anstellung zu finden. Durch die öffentlichen Brandmarkungen durch Herrn Dammann und dem «Blick» wurde nicht nur dem Straftäter selbst, neben den zu leistenden juristischen Konsequenzen, weitere (und diesmal komplett unverschuldet und unverhältnismässig) Nachteile zugefügt, auch das Schauspielhaus erleidet einen Schaden. Dazu kommt noch, dass Dammann es offensichtlich lieber sieht, wenn ein Pädophiler arbeitslos ist, als wenn er arbeitet. Welcher potentielle Täter ist wohl gefährlicher, derjenige, der an einem PC im Schauspielhaus administrative Arbeiten macht oder derjenige, der den ganzen Tag nichts zu tun hat?
Die Wahl der Umschreibung «schlimmster Kinderpornograf» erklärt sich übrigens aus einem ähnlich dubiosen und unhaltbaren Skandal, den Herr Dammann nur wenige Wochen davor lanciert hatte. Damals schrieb Herr Dammann über einen nicht geständigen, jedoch verwahrten Pädophilen, von dem heute sogar dessen inzwischen erwachsenen «Opfer» sagen, es sei nie etwas passiert. Für Herr Dammann ist jener Verwahrte aber «der schlimmste Bubenschänder der Schweiz». Viktor Dammann ignoriert dabei, dass der angeblich schlimmste Bubenschänder, selbst wenn man ihm alle ihm angelasteten Straftaten hätte nachweisen können, nie Gewalt angewendet hat. Für Herr Dammann müssen demnach Straftäter, die sich gewaltsam sexuell an Buben vergriffen haben weniger schlimm sein als dieser Verwahrte. Ganz offensichtlich hat Dammann eine persönliche Abneigung gegen diesen Verwahrten und missbraucht seine Stellung bei der «stärksten Zeitung» der Schweiz um seinem Lieblingsfeind immer wieder zu demütigen.
© ITP-pe 2006
Weiterführende Links:
Medienbeiträge, die eine Hysteriesierung bei sexuellem Missbrauch kritisch beleuchten
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