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Jeder Staat hat die Pflicht, mit Hilfe von Gesetzen seine Bürger vor Schaden zu bewahren. Dazu gehört auch der Schutz vor sexuellen Attacken und Belästigungen. Kinder sind um so schutzbedürftiger, je jünger sie sind. Mit zunehmendem Alter wird die Notwendigkeit geringer, ein Kind vor sexuellen Erfahrungen zu schützen, falls die Kontakte nicht gewaltsam zustande kamen oder dem Kind sonst wie ein Schaden entstand.
Aus diesen richtigen Überlegungen heraus wurde in den vergangenen Jahrzehnten überlegt, die sexuelle Schutzaltersgrenze von zunächst 21 Jahren, später achtzehn und sechzehn Jahren, herunter auf zwölf Jahre zu senken. Aus gutem Grund: Jugendliche sind heute viel früher über die Formen, Freuden und Gefahren der Sexualität aufgeklärt, sind früher reif (körperlich, geistig und seelisch) und sind vor allem deutlich selbstbewusster, als ihre Eltern und Großeltern es waren. Ein Kind oder ein Jugendlicher kann eine sexuelle Offerte ohne weiteres ablehnen, um so mehr, wenn sich der junge Mensch nicht in einem Abhängigkeitsverhältnis zu dem Anbietenden befindet, das seinen freien Willen einschränkt. Schließlich spricht ein weiterer Grund dafür, sexuelle Beziehungen nur in wenigen Fällen gesetzlich zu verbieten: Jahrhundertelang hat der Einfluss der christlichen Kirchen die sexualfeindlichen staatlichen Gesetze entscheidend beeinflusst. Die Theologen duldeten Erotik nur unter Eheleuten, nach Möglichkeit mit dem Ziel einer Schwangerschaft.
Heute, da die Lebensräume enger werden und sichere Verhütungsmittel eine Schwangerschaft nicht mehr vom Zufall abhängig machen, entscheiden die meisten Menschen, dass sie nur ein oder zwei Kinder haben möchten. Zu fordern, davor oder danach oder außerhalb der Ehe sexuelle Begierden ruhen zu lassen, wäre inhuman und töricht. Mehr noch: Eine solche Forderung wäre unchristlich, weil sie gegen die Schöpfung gerichtet ist. Dennoch siegt die Moral seit über zwanzig Jahren wieder stärker über die Vernunft. Zur Moral ist der Sexualneid hinzugekommen. Man gönnt anderen Menschen nicht, woran man selbst nicht teilhaben kann (sexuelle Freizügigkeit) oder was man in seinem Innersten unterdrückt (Homosexualität, Päderastie, Pädophilie etc.).
Weil sich die meisten Menschen über diese inneren Konflikte nicht im Klaren sind, urteilen und richten sie unbarmherzig über andere. Es sind ja solche "normalen" Menschen, die als Politiker Gesetze erlassen, als Polizisten und Staatsanwälte verfolgen und als Richter verurteilen. Die christliche Moral, von Generation zu Generation unkritisch weitergegeben, hat eine vernünftige Diskussion darüber, wo der Schutz vor unerwünschter oder schädlicher Sexualität ansetzen soll, unmöglich gemacht. "Unerwünscht" meint dabei den Willen des Kindes und Jugendlichen, nicht den seiner Eltern, nicht des Pfarrers, nicht des Gesetzgebers. Die Politiker fordern nahezu einstimmig die Achtung der Selbstbestimmung des Kindes und verletzen diese propagierte Freiheit selbst am meisten. Sie fördern Melde- und Beratungsstellen mit dem Ziel, den kindlichen Willen, wenn er auf Zustimmung zielt, zu brechen. Die staatlichen Stellen verletzen damit die Rechte der Kinder, statt sie zu schützen. Die Forderung nach kindlicher Selbstbestimmung wird zur öffentlichen Lüge.
Ein Staat opfert seine Menschen einer lustfeindlichen Moral, wenn er dem Geschrei derjenigen nachgibt, die von der Sexualunterdrückung profitieren, statt seinen Bürgern - auch jungen - so viel Freiheit als möglich und so viel Schutz als nötig zu garantieren.
© Wolf Vogel 1999
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