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Dipl.-Psych. Michael Griesemer
Zur Rolle der Psychoanalyse bei einem Sündenfall des Strafrechts
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Fallbeispiel aus der psychoanalytischen Forensik
Die intellektuelle Meisterleistung, wie dieser Spagat bei Fachleuten in der Öffentlichkeit aussehen kann, sei am Text Frau Beckers einmal exemplarisch dargestellt. Die Psychoanalytikern weist einen ganz eigenen Weg - mit ganz eigenem Zynismus - aus dem tragischen «Dilemma» solcher Menschen zwischen Strafrecht und Liebesneigung, wie wir gleich sehen werden: Mitleid mit diesen Menschen - oder die Abschaffung von Pauschalkriminalisierung und -psychiatrisierung der «Pädophilie» als Ausweg: Hat sie trotz allem sich eingangs dartuenden Verständnis für das Grundproblem solcher Menschen eben gerade nicht im Sinn .
Zunächst einmal behilft man sich mit einem herkömmlichen Trick, wie wir ihn als Akademiker alltagspolitisch beherrschen: Um sich vom Verdacht jeder Ideologie zu befreien, positioniert man sich öffentlich zuerst einmal in die goldene Mitte der streitenden Lager: «Pädophilie zwischen Dämonisierung und Verharmlosung»“ - so der Titel ihrer Abhandlung.
Die Gratwanderung gelingt ihr fortan intellektuell zunächst mit einer klassischen freudianischen Wendung: Wonach jede psychische «Störung» eine «Funktion» habe.
Worum geht es nun aber nach schulfreudianischer Krankheitslehre, wenn von der «seelisch stabilisierenden Funktion» eines Phänomens (hier: der Pädophilie) so teilnahmsvoll die Rede ist?
„Im wesentlichen geht es dabei (wie bei allen Perversionen) um die Funktion einer „narzißtischen Plombe“ (Morgentaler) mit Hilfe derer das (insbesondere durch Störung der männlichen Identität mit entsprechenden massiven Vernichtungs- und Kastrationsängsten) bedrohte Ich vor der Desintegration bewahrt wird.
Zur Bizarrie der Sprachwahl von Freudianern später. Wir vermerken an dieser Stelle aber schon einmal verschiedenes in Sachen Psychoanalyse: Man sieht einer «Feststellung» (ganz typisch bei psychoanalytischen Schriften zur Krankheitslehre) nicht an, dass es sich nur um eine Theorie (statt anerkanntes «Wissen») handelt. Es liest sich wie über jede Prüfung erhabenes Faktum.
Wir sehen aber auch, dass Dinge wie die Homosexualität («wie bei allen Perversionen») in dieser Weise erklärt wurde und noch immer wird : Dass die Psychoanalyse also nur bedingt aus falschen Theorien zur Sexualität gelernt hat. Es verhält sich dabei wie mit der katholischen Kirche: Dass man über Homosexualität aus guten Gründen nicht mehr offen spricht, heisst nicht, dass sie nicht mehr auf dem Index ihrer Dogmen steht. Die Psychoanalyse hat nach den schlimmsten Sündenfällen dieses Punktes nie eine rehabilitierende Theorie zur Homosexualität entwickelt. Nach wie vor ist sie krankhafte, durch Persönlichkeitsdefekte entwickelte Perversion, wie sich der Psychoanalytiker die psychosexuelle Kindesentwicklung seit Freud vorstellt.
Von Freud`s längst in der Psychoesoterik angesiedelten Theorie der kindlichen Orientierungsentwicklung durch die empirischen Psychologie hat sich die Psychoanalyse auch hinsichtlich anderer Normabweichungen (Pädophilie) nie gelöst. Von diesem Sachverhalt geht zur Zeit übrigens auch weiterhin größte Gefahr für homosexuelle Menschen aus - in der Übertragung des Themas «Perversion» auf sie, seit der merkwürdigen Renaissance der Psychoanalyse anlässlich der Diskussion über Kindesmissbrauch seit 1987 (mit ihren psycho-dämonologischen Deutungsmustern). Nur aufgrund ihres Einflusses in die Gesetzgebung sind bspw. gefährliche Ausdehnungen des Kindheits- und Pädophiliebegriffes entstanden - oder üble Praktiken als ihre Folge: Wie letztens bspw. die Verurteilung eines Priesters wegen «Pädophilie» und «Kindesmissbrauch», weil ihn nach 20 Jahren (!) jemand angezeigt hat. Das betreffende «Kind» war damals siebzehn Jahre alt.
Unsägliche Exempel von Zweckentfremdung des Begriffes «Kindesmissbrauch», wo Homosexuelle zum Opfer homosexuellenphobischer junger Männer geworden sind, werden seit einiger Zeit immer häufiger. Nicht ganz unabhängig von der - bei Gerichten seit den Siebzigern installierten - psychoanalytischen Lehrmeinung über Sexuelles. So zeigt sich bspw. in einer aktuellen Publikation des adlerianischen Psychoanalytikers Dieth (2004), dass nicht etwa gleichrangig hetero- und homosexuelle «Pädophilie» erklärt werden (wie bspw. ich dies in meiner Theorie tue), sondern dort eine eigenartige «Doppelperversion» im Focus psychoanalytischer Betrachtung steht: «Homopädophilie».
Juristen muss man im Regelfall auch grundlegende Unterschiede zwischen der Psychoanalyse (als einer speziellen Schule innerhalb der Psychologie) und der empirisch vorgehenden Psychologie erklären: Da sexualpsychologische Kenntnisse von Juristen gemeinhin freudianische Lehrmeinung sind. Die Sexualwissenschaft und die schulpsychiatrische Forensik zu sexuellen Normabweichungen ist die letzte Bastion der Psychoanalyse - während sie aus vielen anderen Bereichen der Psychologie - mangels Substantiierbarkeit ihrer Theorie und Therapieerfolge - herausgedrängt ist. Noch im Jahr 2000 rangierte die Psychoanalyse in einer FAZ-Serie zum Jahrtausendwechsel unter jenen Wissenschaftstheorien des zurückliegenden Jahrhunderts, die das anbrechende Jahrtausend nicht überleben werden. Gerade aber mit ihren allerredewörtlichsten Unzulänglichkeiten und Zirkularitäten spielt die Psychoanalyse im Bereich der sexualwissenschaftlichen Gerichtspsychologie zur Zeit noch die Rolle - eine absolut beklagenswerte allerdings angesichts der Schicksale, die dort auf dem Spiel stehen.
Zur Demonstration eines zweiten Charakteristikums psychoanalytischer Erklärungstheorien möchte ich das Augenmerk des Lesers auf einen speziellen Punkt des obigen Zitats von Frau Becker lenken, den er zunächst vielleicht überlesen haben mag:
Die Pädophilie hätte eine Funktion, Depressionen nicht ertragen zu müssen (infolge eines - unbewussten - Triebkonfliktes).
Kritisch bei der Psychoanalyse (Juristen gleichfalls meistens nicht bewusst) ist die umstrittene Vorstellung aus vorneurowissenschaftlicher Zeit zu sehen, wonach körperliche oder psychiatrische Krankheiten immer eine «Funktion» unbewusster psychosexueller «Triebkonflikte» seien. Auch Neurodermitis bspw. kann auf diese Weise nicht einfach eine Hautkrankheit sein, sondern nur das «Symptom» (Funktion) eines unbewussten Triebkonflikts - der eigentlichen «Krankheit» demnach. (Dies ist übrigens der entscheidende Unterschied zwischen der psychoanalytischen «Psychosomatik» und der an objektivierbaren psychologisch-organischen Sachzusammenhängen orientierten, modernen «Psychophysiologie»). Dieser zeitweise irrwitzig anmutenden Doktrin zufolge hat die Neurodermitis die «Funktion», den «unbewussten Triebkonflikt» nicht aushalten zu müssen. Siehe analog dazu bei Frau Becker die «Pädophilie» als Funktion einer unbewussten «narzisstischen Plombe», um Depressionen nicht aushalten zu müssen. Derselben (aus moderner Sicht: psycho-okkultistischen) Prämisse nach würden bei Neurodermitis z.B. Entspannungstrainings oder Tabletten, um die Krankheit beseitigen, nur «Kurierung von Symptomen» sein: Die eigentliche Krankheit heißt nicht «Neurodermitis», sondern «unbewusster Triebkonflikt». Auf diese Weise therapiert es sich an dem Leiden des Patienten, weshalb er eigentlich gekommen ist, dann auch recht gern vorbei (und meist entsprechend erfolglos).
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