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Dipl.-Psych. Michael Griesemer
Zur Rolle der Psychoanalyse bei einem Sündenfall des Strafrechts

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Fallbeispiel aus der psychoanalytischen Forensik


Es erweist sich nun aber bei Frau Becker (nicht ganz untypisch im Moment für die Zunft beim Thema «Pädophilie»), dass hier eine Theorie politische Funktion hat: Denn nach der getroffenen psychiatrisierenden Einordnung, «Pädophilie» sei eine persönlichkeitsgestörte «narzißtische Plombe» wie «bei allen sexuellen Perversionen»: Spezifiziert sie als nächstes bei der Pädophilie eine furchteinflössende Ausnahme von der soeben erst aufgestellten «Regel»:

„Im Unterschied zu den meisten anderen Perversionen ist bei der Pädophilie die Möglichkeit der szenischen Inszenierung und der abgemilderten Integration der Perversion nur schwer möglich“ (a.a.O.).

Entsprechend wird nun im dritten Akt das Verdikt gedrechselt:

Pädophilie sei „die Lösung dieses Konflikts, aber diese Lösung ist im Interesse der Kinder nicht akzeptierbar“ (a.a.O.).

Also sperren wir sie weiter wie bisher ein - ganz egal, was sie sexuell getan haben, wie liebevoll oder übergriffig; unabhängig davon - wie es gegenwärtig Praxis ist - ob das formaljuristische «Opfer» überhaupt in irgendeiner Form objektivierbar Opfer ist, oder ob es sich selber überhaupt als Opfer fühlt : Befürworten wir all dies also weiter mit einer - ziemlich seltsamen - psychiatrischen Lehrmeinung zu diesem Phänomen.

Am Ende also kommt trotz scheinbarer Menschelei und Anteilnahme an Pädophilen im Beginn und dem Unrecht, das Frau Becker klar erkennt - doch heraus, was herauskommen sollte: Um nicht mit ungewöhnlicher Sympathisiererei betreffs «der Pädophilen» anzuecken, indem man dann wenigstens seine Konsequenzen daraus zieht. Es kommt heraus, dass das Unglück dieser Menschen nur strafrechtsopportun voranzutreiben sei. Am Ende kann auf diese Weise sogar eine überaus liebenswerte menschliche Eigenschaft nur wieder monströse, furchteinflössende Störung und «Charakterperversion» sein:

„Durch ihre nartißtisch-symbiotische Identifizierung fühlen sie sich z.T. tatsächlich sehr gut in Kinder ein“ (Becker, 1997).

Es erfährt durch solche Sprachexempel leider oft das böse Wort zulasten der gesamten Psychologie eine gewisse Berechtigung: Wonach die Psychoanalyse mitunter die Krankheit sei, für deren Therapie sie sich halte. Man weiß bei Psychoanalytikern im Regelfalle nie so recht, ob nun das, was sie sagen, bizarr ist, oder wirklich der Patient, über den sie damit sprechen. Wer aber je tatsächlich mit einer größeren Anzahl Pädophiler lebensecht zu tun hatte, die einen unselegiert in der freien Praxis aufsuchen, der wird keine Schwierigkeiten haben, diese Frage sie betreffend zu entscheiden. Man lese den obigen Satz hingegen jetzt noch einmal genauer:

Selbst Einfühlungsvermögen muss bei Pädophilen also noch krankhaft anmuten, damit die Sache für die Autorin wieder stimmt. Werden sie also nicht für die redewörtliche Empathielosigkeit aufgehängt als pathologische Missbrauchsunholde - so hängt man sie eben für ihr Einfühlungsvermögen als pathologisch auf.

Summa summarum: Wir haben hier nicht weniger vor uns als ein Paradebeispiel dafür, wie psychiatrische Theorien sich als Hilfswissenschaft einem hasserfüllten Strafrecht dienstbar machen - und sich die Psychologie, andererseits, geradezu als humanwissenschaftlichem Arm staatlich gewollter Internierung von Abweichlern anbietet (Psychiatrie, Sicherheitsverwahrung), wo das Strafrecht an sich sie nicht einmal allein legitimieren kann (als einfache Gefängnishaft). Dies geschieht, wie hier geschehen, durch psychiatrische Monstrosifizierung von Menschen. Und zwar eine umso gefährlichere, als sie sich hinter scheinbar menschelnder und humanistischer Fachsprache verbirgt. Man ist hier fast versucht zu sagen, dass sich der Dummkopf, der´s nicht besser weiss, oder der Fanatiker, der´s nicht besser wissen will - und diese Menschen wegen vorgeblicher Wesenskälte gegen Kinder auf dem Schafott haben möchten - sich noch eher im Stand der Unschuld befinden - als jemand, der die Tragödie von solchen Menschen wie Frau Becker offenkundig klar erfasst hat, aber solche Techniken betreibt. Es ist die alte Sache mit dem Baume der Erkenntnis, sobald man seine bittren Früchte erst einmal genossen hat: Ab der Erlangung eines Wissen, was bestimmten Menschen angetan wird, verliert man auch als Wissenschaftler hier schnell seine Unschuld: Wenn man`s weiß - und trotzdem nicht entsprechend handelt. Ein katholischer Anspruch, dem ich auch in den nächsten Abschnitten - soweit als mir Entlastung möglich ist - genügen will. Denn ich habe hier inzwischen zwei Selbstmorde bzw. -versuche solcher Menschen zu verarbeiten. Infolge strafrechtsopportuner Doktrinen wie Frau Beckers, und dem Schweigen meiner Zunft zum Abgrund ihres Tuns. Hinzu kommt der Selbstmordversuch vor Wochen einer Mutter eines solchen Menschen - sowie die versuchte Erhängung eines Vierzehnjährigen im Anschluss an einen Prozess gegen einen solchen Mann und sexueller Bloßstellung im Beginn meiner Arbeit an dem Thema seit den späten Achtzigern.

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