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Hinweise zu ITP-arcados

Die Texte auf ITP-arcados stammen von verschiedenen Autoren mit teilweise sehr unterschiedlichen Sichtweisen zum Thema Pädophilie.

ITP-arcados verfolgt keine politischen Ziele. Vielmehr geht es darum mündigen Menschen neben den Mainstreammedien eine unabhängige und objektive Informationsquelle zur Verfügung zu stellen.

Das Copyright und die Verantwortlichkeit für jeden Text bleibt beim jeweiligen Autor.

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Aktuelle Beiträge / Archiv / Sonstiges

Der Schweizerische Bundesrat äussert sich zu ITP-arcados

Am 3. März 2004 wurde vom Schweizer Nationalrat Oskar Freysinger* auf Veranlassung der Organisation Marche Blanche eine Interpellation (förmliche Anfrage) bezüglich unserer Webseite beim Schweizer Bundesrat eingereicht. Der Interpellation vorausgegangen war die Meldung unserer Webseite bei der Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (Kobik), welche natürlich keine Beanstandungen zu Tage förderte. Der Schweizer Bundesrat antwortete am 18. März 2004 auf die Interpellation. ITP wurde über diese Vorgänge nicht informiert sondern erfuhr zufällig durch einen Leser des Unterwalliser Regionalblattes "Le Nouvelliste" davon. Im Folgenden finden Sie die Interpellation sowie die Antwort des Bundesrates im Wortlaut. Bitte lesen Sie auch unseren Kommentar dazu am Ende dieser Seite.

*Oskar Freysinger, SVP Nationalrat, der durch Porno Prosa und die Nichtaufnahme in den Schriftstellerverband in der ganzen Schweiz zweifelhafte “Berühmtheit” erlangt hat.

Die Interpellation im Orginallaut:

04.3029 - Interpellation.
Pädophilie im Internet
Eingereicht von Freysinger Oskar
Einreichungsdatum 03.03.2004
Eingereicht im Nationalrat

Eingereichter Text:

Ich ersuche den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Stimmt es, dass die Schweizer Website Arcados (www.itp-arcados.net) angezeigt, aber dann als legal eingestuft wurde?
  2. Auf dieser Internetseite wird offen für die Pädophilie geworben. Mit welcher Begründung wurde der Inhalt dieser Website als legal eingestuft?
  3. arcados macht zudem Werbung für eine Pädophilen-Website, die von bis zu 500 000 Personen im Monat besucht wird. Wurde diese Werbung auch als legal eingestuft?
  4. Ist gegen die Betreiber von arcados eine Untersuchung eingeleitet worden?
  5. Sollte man diese Affäre nicht vielmehr nutzen, um ein Schweizer Pädophilennetz zu zerschlagen?

Begründung:

2003 ist die Anzahl der Internetseiten pädophilen Inhaltes um 70 Prozent gestiegen. Das Zulassen einer Internetseite wie arcados wird die wuchernde Zunahme solcher Internetseiten auf keinen Fall bremsen. Wenn wir Websites dieser Art tolerieren, lassen wir ein Grundprinzip unserer Gesetzgebung - die Moral - ausser Acht. Es erscheint mir nicht angebracht, von Meinungsfreiheit zu sprechen, wenn eine Internetseite wie arcados mit angeblich wissenschaftlichen Untersuchungen Folgendes zu beweisen versucht (Zitate aus der Website):

  • Eine pädophile Handlung ist für ein Kind nicht schädlich.
  • Jede polizeiliche Untersuchung ist meist der grössere Schaden als das Vorkommnis selbst.
  • Ganz besonders nützlich kann eine Beratung sein, wenn ein Pädophiler im Kontakt mit einem Kind ist.
  • Sexuelle Beziehungen zwischen Erwachsenen und Kindern sind nicht generell schädlich.
  • Wer als betroffenes Kind durch die Mühlen der Justiz muss, wird die sexuellen Handlungen kaum in guter Erinnerung behalten können.

Wir leben in einer Zeit, in der der Plage der Pädophilie mit wachsendem Bewusstsein begegnet wird: Programme zur Prävention werden eingeführt, das Volk hat kürzlich entschieden, dass nicht therapierbare, extrem gefährliche Sexual- und Gewaltstraftäter lebenslang verwahrt werden sollen, und die Menschen in unserem Land gehen zu Tausenden auf die Strasse und fordern eine effiziente Bekämpfung der Pädokriminalität. Vor diesem Hintergrund sollte es Pflicht des Bundesrates sein, geeignete Massnahmen zu ergreifen, wenn sich ihm die Gelegenheit bietet.

Antwort des Bundesrates vom 18.05.2004

Der Bundesrat ist sich bewusst, dass über das Internet nebst wertvollen und nützlichen Informationen auch moralisch und rechtlich zweifelhafte Inhalte angeboten und verbreitet werden. Die Strafverfolgungsbehörden haben sich allerdings auf die Ahndung strafrechtlich relevanter Inhalte zu beschränken und üben insbesondere keine ethisch-moralische Zensur aus. Hinweise von Privatpersonen und die Arbeit der Nichtregierungsorganisationen liefern den Behörden wertvolle Unterstützung, gerade im Kampf gegen die Kinderpornografie.
In der Praxis der Strafverfolgungsorgane müssen die zur Verfügung stehenden Ressourcen möglichst sinnvoll eingesetzt werden. Im Bereich der "Pädokriminalität" liegt die Priorität dabei auf dem Kindesschutz. Kinder sind vor aktivem Missbrauch zu bewahren.
Zu den in der Interpellation gestellten Fragen nimmt der Bundesrat folgendermassen Stellung:

  1. Die Website www.itp-arcados .net wurde im Oktober 2003 der Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (Kobik) gemeldet und in einer ersten juristischen Prüfung als nicht strafrechtlich relevant eingestuft. Dieser Befund bestätigte sich anlässlich einer zweiten Überprüfung.
    Es konnten erneut keine Hinweise für eine Verletzung schweizerischer Strafrechtsnormen festgestellt werden. Anzumerken ist, dass sich Kobik auf das Erkennen möglicher Gesetzesverletzungen zu beschränken hat.
  2. Die auf der Website aufgeführten "wissenschaftlichen" Studien, Literaturhinweise, Presseartikel, Hinweise auf stattfindende Anlässe und Gedankenaustausche sind als solche unter keiner Strafrechtsnorm zu subsumieren. Obwohl nicht vom Strafrecht erfasst, bleiben solche Schriften vor dem Hintergrund realer Kindsmissbräuche abstossend und legen eine Verharmlosung pädophiler Straftaten nahe.
  3. Der Hinweis auf einen Link zu einer stark frequentierten Pädophilenseite konnte nicht nachvollzogen werden. Möglicherweise wurde dieser Link bereits vor den Überprüfungen durch Kobik entfernt.
  4. Domainehalterin der Website www.itp-arcados .net ist eine Frau mit schweizerischem Wohnsitz (8226 Schleitheim), welche auch im Beratungsteam von ITP arcados tätig ist. Als Kontaktadresse wird der Förderverein ITP (8226 Schleitheim) angegeben. Aus den genannten Gründen besteht zurzeit kein Anlass, gegen die Domainehalterin oder den Förderverein rechtlich vorzugehen.
    Die Website www.itp-arcados .net ist auf dem Server eines deutschen Providers abgelegt. Nach Rücksprache mit dem Bundeskriminalamt wird aufgrund fehlender Straftatbestände auch in Deutschland nicht rechtlich gegen die Betreiber vorgegangen.
  5. Der Hinweis, dass sich hinter der Website des Fördervereins ITP ein Pädophilenring verbergen könnte, wurde von den zuständigen Behörden zur Kenntnis genommen. Sollten sich entsprechende Verdachtsmomente konkretisieren, werden die Strafverfolgungsbehörden das Verfahren einleiten. Beispiele aus dem Ausland haben jedoch aufgezeigt, dass mit den bestehenden strafrechtlichen Mitteln und polizeilichen Vorgehensweisen Ringe von Pädokriminellen ermittelt werden können, ohne die jeweiligen Webseiten pädophiler Vereinigungen sperren zu müssen.

Erklärung Urheberin/Urheber: teilweise befriedigt

Kommentar ITP:

Die Organisation Marche Blanche sowie der Nationalrat Oskar Freysinger benutzen die augenblickliche Stimmungslage zum Thema Pädophilie für ihre politischen Ziele. Was kann das Ziel dieser Interpellation sein? Doch nur, eine Diskussion im Keim zu ersticken. Indem unsere Webseite verboten werden soll, will man die Öffentlichkeit daran hindern, sich unabhängig von auflageorientierten Medien über das Thema Pädophilie zu informieren. Ausserdem stellt die Interpellation jede Person in einen kriminellen Kontext, die mit ITP und der Beratung für Pädophilie in Kontakt kommt – bis hin zu Besuchern unserer Webseite, denn es wurde suggeriert, dass hinter ITP ein „Pädophilenring“ stehen könnte. Dies obwohl unsere Seite eine wichtige Informationsquelle auch für Fachleute wie Therapeuten und Psychologen darstellt.

ITP ist keine Forschungsstelle und kann daher auch keine eigenen wissenschaftlichen Forschungsergebnisse präsentieren. Wir bieten aber der Öffentlichkeit die Möglichkeit Studien anerkannter internationaler Sexualwissenschaftler einzusehen, so sie uns ihre Einwilligung zur Veröffentlichung geben. Dies ist umso mehr nötig, als sich in den letzen Jahren der Diskurs in den Medien immer weiter von dem wissenschaftlichen Diskurs über Pädophilie entfernt hat. In der Interpellation wird von „angeblich wissenschaftlichen Untersuchungen“ auf unserer Webseite gesprochen, in der Antwort des Bundesrates steht das Wort „wissenschaftlich“ in Anführungszeichen. Wissenschaftliche Erkenntnisse, die nicht in ein moralisches Denkschema passen, haben es immer schwer, anerkannt zu werden. Sie als unwissenschaftlich zu bezeichnen oder sie verbieten zu wollen ist nichts anderes, als eine unliebsame Wahrheit verbieten zu wollen, nach dem Motto: Es kann nicht (wahr) sein, was nicht (wahr) sein darf. Eine Kritik oder Auseinandersetzung mit den Arbeiten dieser Wissenschaftler ist das allerdings nicht. Ein solcher Angriff würde sich nicht gegen ITP richten sondern an die betreffenden Wissenschaftler selbst, z.B.:

Prof. Klaus Beier
Leiter des Instituts für Sexualwissenschaft der Berliner Charité

Emil M. L. Ng
Arzt der psychiatrischen Abteilung am Queen Mary Hospital der Universität Hong Kong

Richard Green
Professor für Psychiatrie an der medizinischen Fakultät des Imperial College, London Wissenschaftler am Institut für Kriminologie der Universität Cambridge
Vorsitzender der International Academy of Sex Research.

Bruce Rind, Ph.D.
Fakultät für Psychologie, Temple University, Philadelphia

Durch den Wortlaut der Interpellation und der Antwort des Bundesrates wird deutlich, dass die auf unserer Webseite enthaltenen Informationen gar nicht zur Kenntnis genommen werden. Beispielsweise durch die wissenschaftlich falsche Verwendung des Begriffs Pädophilie. Wissenschaftlich hinreichend und unmissverständlich geklärt ist nämlich, dass Pädophilie eine eigenständige sexuelle Orientierung bzw. eine klar abgrenzbare seelische Störung ist. Pädophilie ist keine Handlung, die ein Mensch vollzieht. Pädophilie ist auch kein Synonym für sexuellen Missbrauch von Kindern. Es kann daher keine „Werbung für Pädophilie“ geben.

Es wäre wünschenswert, wenn am Kinderschutz interessierte Personen lernen würden, dass Angriffe gegen unsere Webseite keinen Beitrag leisten zu ihrem Ziel, Kinder vor sexuellem Missbrauch zu schützen, denn unsere Ziele sind dieselben. Wir sind aber sicher, dass eine Dämonisierung und Isolierung pädophil empfindender Menschen gerade das Gegenteil bewirkt. Wir beraten pädophile Menschen deswegen vorwiegend präventiv. Viele Betroffene leiden an schweren psychischen Problemen bedingt durch die Ächtung der Gesellschaft, auch dann, wenn sie für sich persönlich sexuelle Kontakte mit Kindern ablehnen. Viele sind dadurch suizidgefährdet aber diese Tatsache scheint mir für bestimmte Kinderschutzorganisationen wohl eher irrelevant zu sein.

Oskar Freysinger arbeitet mehrfach mit manipulativen Formulierung:
Zitat: „Sollte man diese Affäre nicht vielmehr nutzen, um ein Schweizer Pädophilennetz zu zerschlagen?“ Wir wissen nicht, was mit „Affäre“ gemeint ist. Unter einem „Pädophilennetz“ versteht die Öffentlichkeit eine Gruppe von Menschen, die sich verabreden, Straftaten zu begehen. Ein solches Pädophilennetz ist uns aber nicht bekannt. Unsere Beratung und den Förderverein mit einer kriminellen Vereinigung in Verbindung zu bringen, bedeutet, Menschen, die sich aufgrund von Problemen mit ihrer sexuellen Orientierung beraten lassen wollen, pauschal als Kriminelle abzustempeln. Dies ist u.E. moralisch verwerflich.

Es haben sich seit Bestehen der Beratung für Pädophilie über 2000 Betroffene gemeldet. Vielen von ihnen konnte durch eine Beratung geholfen werden oder sie wurden an professionelle Therapeuten vermittelt. Es gibt in der Schweiz, in Deutschland oder in Österreich kein anderes Beratungsangebot welches von Pädophilen freiwillig in Anspruch genommen wird. Unsere Arbeit erfolgt auf Grundlage der Gesetze der Schweiz und Deutschlands. Der Schweizer Bundesrat hat mit seiner Antwort auf die Interpellation nun eindeutig die Legalität unseres Informations- und Beratungsangebots festgestellt.

Sylvia Tanner, Schleitheim (Kt. Schaffhausen)

Nachtrag 24. März 2006

Chronologie:
18.06.2004 NR Die Diskussion wird verschoben.
24.03.2006 Abgeschrieben, weil seit mehr als zwei Jahren hängig.

Bis zum heutigen Tag hat sich weder NR Oskar Freysinger noch alle anderen Nationalräte die diese Interpellation unterschrieben haben mit ITP in Kontakt gesetzt.
Nun ist das Geschäft abgeschrieben.

Anhand dieses Beispiels zeigt es sich, wie gewisse Politiker das Thema Pädophilie zu populistischen Zwecken instrumentalisieren.

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