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Dipl.-Psych. Michael Griesemer
Fallbeispiel aus der psychoanalytischen Forensik

Ganzer Artikel (PDF)
Zur Rolle der Psychoanalyse bei einem Sündenfall des Strafrechts


Erst kürzlich konnte ich in einem Strafprozess, zu dem ich als sachverständiger Zeuge hinzugezogen worden war, wieder beobachten wie ein psychoanalytischer Psychiater (Leiter einer ortsansässigen forensischen Einrichtung) einem solchen Menschen durch ein allgemein gehaltenes, unsägliches Allerweltsgutachten regelrecht das Genick brach vor Gericht - wo der betroffene Mann andernfalls mit der Bewährungsauflage einer Therapie davon gekommen wäre (die Voraussetzungen schienen auch dem Richter vordem noch besser als in kaum je einem anderen Fall). Im Kern bildeten bei dem Mann peinigende Kontaktunsicherheiten mit Frauen die Dynamik seiner pädophilen Entwicklung - die (nachzeichenbar) mit der Zeit in eine immer exclusiver werdende gedankliche Fixierung auf Jungen geführt hatten. Deren Welt und Wesen war ihm nicht derart ich-fremd, darin kannte er sich - angstfrei - aus seit Kindheitstagen. Nicht selten bei Männern, die mal Jungen waren.

Zugrunde lag dem Gutachten jenes Hausgutachters des Gerichts die Vorstellung, eine gesprächspsychologische Einzeltherapie in geschlossener Einrichtung vermöchte das Problem ausreichend - «tiefenspsychologisch» - zu lösen. Eine Unterscheidung von ausschließlichem und nicht-ausschließlichem Typus (ich hatte den Mann als nicht-ausschließlichen Pädophilen diagnostiziert) sei «Unfug», brach er los - scheinbar gereizt durch die unübliche Konkurrenz für ihn an diesem Gericht: Eine solche Unterscheidung sei «den Erfahrungen des Hauses nach» völlig «irrelevant» für die Behandlung. Letztlich verriet sich damit, dass selbst die elementarste Differenzierung in den internationalen Diagnoseschlüsseln offenbar dort nicht zum klinischen Verständnis gehört - und zwar vor dem Hintergrund einer reichlich verwaschenen Pauschaldeutung zu «Pädophilie».

Nun sind Richter in aller Regel keine Leute, die in diagnostische Handbücher schauen - oder die Relevanz solcher Unterscheidungen für Therapiemaßnahmen erfassten. Gleichwohl bemühte ich mich darzulegen, dass ein entscheidender Punkt für Therapieerfolg bereits in einer unterschiedlichen Motivation besteht: Ein Pädophiler ausschließenden Typs steht Therapieansinnen völlig hilflos gegenüber, weil eine andere sexuelle Präferenz völlig ich-fremd ist - es also nichts gibt, worauf er ausweichen könnte. Und daher Therapie für ihn bedeutet, sich von jeder Sexualität zu verabschieden, so dass er sich nur verweigern oder verstellen kann. Im Gegensatz zum Mandanten dieses Falles: Der sich sexuelle Partnerschaft von Frauen sehnlichst wünscht - und jede positive Motivation zu einer entsprechenden Therapie hat. «Alles Unfug» - so im Denken des Kollegen: Weil Pädophile für Psychoanalytiker eben nur sämtlich unter «Minderwertigkeitskomplexen» leiden - die sie «narzißtisch» überkompensieren. Das behebt man dann durch tiefenpsychologisches Reden, vorausgesetzt, man ist «erfahren» genug - und schon löst sich´s in Rauch auf.. Oder zumindest in «Rückfallfreiheit».

In meinen Ausführungen stellte ich ferner dar, der Mann habe nach meiner Einschätzung sogar das Glück, dass in seinem Fall eine Behebung seiner Kontaktängste kausal sogar zur Auflösung seiner pädosexuellen Problematik führen könnte - während es in vielen Fällen anderen Problemschwerpunkts therapeutisch immer nur darum gehen könnte, Übergriffsmuster abzutherapieren sofern vorliegend - oder den Umgang mit sexueller Enthaltung zu erlernen - trotz also fortbestehender pädophiler Orientierung..

«Völliger Quatsch», konterte der Kollege auch hierauf - offensichtlich in seinem psychoanalytischen Dünkel gegen mich als Vertreter anderer Richtung oder in seinem Exklusivitätsanspruch seit Jahren als Hausgutachter der Behörde angegriffen. Es war allerdings sein Patient auf der Anklagebank, den er mit seinen unüberlegten Äußerungen über die Klinge springen liess - wie sich später zeigt.

Meine Analyse, der junge Mann benötigte in seinem konkreten Fall eine stringente Verhaltenstherapie seiner Kontaktängste (im natürlichen freien Lebensfeld für ein solches Setting), damit seine eingetretene pädophile Fixierung sich erst verlieren könne, wie sie ja auch entstanden war - verwarf er gleichfalls: «Nach den Erfahrungen des Hauses», stützte sich wiederum seine lapidare Fachbegründung, genüge eine «langjährige, ich betone: langjährige» «Gesprächspsychotherapie» - und auch in Haft sei so etwas durchaus effektiv.

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