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Präventionsstrafrecht, oder: Vom Bürger und vom Hexenbrennen
 

Folgende "kommentierte Moritat" verschlüsselt das Thema Pädophilie - als ein Thema unter mehreren - in einer Kritik an einer übergreifenden rechtlichen Fehlentwicklung, die zum Zeitpunkt der Textentstehung im deutschen Bundesverfassungsgericht rege diskutiert wird.

Autor: Dipl. Psych. M. Griesemer, Büro für Forensik, Prognostik & Entwicklungspsychologische Intervention.

Der Text stellt das Thema damit auf eine öffentlich relevante, allgemeine Diskussionsgrundlage, die weg führt vom bisherigen Diskurs, was im Umgang mit pädophilen Menschen "nicht stimme". Darüber hinaus ist er historisch informativ – gerade auch für Juristen. Insbesondere die weithin unbekannten Kinderhexenprozesse (als Exzess des "Präventionsstrafrechts" im 16. und 17. Jahrhundert) verdienen es, bekannter zu werden.



Inhalt
•Vorbemerkung
•Präventionsstrafrecht, oder: Vom Bürger und vom Hexenbrennen - eine Moritat
•Hexenprozesse gegen Kinder und sexuell Deviante im 16. und 17. Jahrhundert
•Anmerkungen
•Schlussbemerkungen
•Quellen

Vorbemerkung

"Es fordert das Gebot der Stunde
von neuer Rechtserkenntnis Kunde
wonach, für jetzigen Gewinn,
ein Teil des Rechtstaats muss dahin.
Das Halali der Gazetten
lässt nicht zu, dass wir ihn retten:
Der Bürger fordert Sicherheit und Blut
zum Schutz von Leben, Kind und Gut.
Schaffen wir die Rechtsgrundlage
dass es unserm Volk behage
und es uns als Helden feiert,
die das Recht zurechtgeeiert
Volkesstimme zu Gefallen!
Viele Hexlein werden fallen
mit dem jetzt geschaffnen Recht
und dem Volk gefällt´s nicht schlecht!"

Aus: "Vom Bürger und vom Hexenbrennen", M. Griesemer.

Hinzuweisen ist zunächst darauf, dass die in meiner Moritat dargestellten Fälle der juristischen Verurteilung von Kindern zur Hinrichtung keineswegs eine Fantasie des Autors sind (wie erste Rückmeldungen vorauszusetzen schienen): Es sind historische, so stattgefundene Fälle. Aus Stadtarchiven dokumentiert sind sie in der wissenschaftlichen Arbeit von Professor Hartmut Weber vom Lehrstuhl für evangelische Theologie Heidelberg (1991, Kinderhexenprozesse, erschienen im Insel-Verlag Frankfurt am Main). Wesentliche Quellentexte, die der staatskritischen Moritat "vom Bürger und vom Hexenbrennen" zugrunde liegen, sind u.a. auch Sack, F. (2004). Wie die Kriminalpolitik dem Staat aushilft. Governing through crime als neue politische Strategie. 8. Beiheft zum Kriminologischen Journal, Weinheim (Juventa), S. 30-50. Hinsichtlich meiner teils recht scharfen Kritik am Präventionsstrafrecht liegt mir daran darauf hinzuweisen, dass ich als forensischer Gutachter in der Vergangenheit genügend Menschen in die Sicherungsverwahrung habe schreiben müssen, wo dies auch mir notwendig erschien – um zu wissen, was ich unter Auswüchsen und einer rechtstaatlichen Fehlentwicklung in dieser Hinsicht in den von mir behandelten Bezügeb verstehe.
Dabei ist es, neben den staatskritischen Allegorisierungen, ein Anliegen dieses Texts, den bis dato kaum bekannten Sachverhalt von Hexereiprozessen gegen Kinder - vielleicht erstmals - ins Bewusstsein einer größeren Öffentlichkeit zu bringen. Dies gelingt sehr viel besser in einer einprägsamen Form (hier: einer wenn auch traurigen Moritat). Den betroffenen Mädchen und Jungen ist - außer in kaum gelesenen wissenschaftlichen Arbeiten - nicht nur noch immer kein Mahnmal gesetzt: Vielmehr sind sowohl das Faktum selbst wie auch der Umfang der Ermordung von Kindern im 16. und 17. Jahrhundert durch einen Wahn unseres Bürgertums mit seiner Justiz in ihrem so ganz eigenen Schrecken von der Nachwelt offenbar schon früh verdrängt worden: Gewissermaßen kaum, dass die Asche gerade kalt geworden war. Frevel gegen Kinder obliegen einer ganz besonderen Verdrängung - gerade bei denen, von denen sie jeweils begangen werden. (Ob man nun jene meint, die sie schützen wollen - oder jene, vor denen sie geschützt werden sollen). Dies hat mit einem Paradoxon zu tun: Mit ihrer Bemächtigung durch die Liebe von uns Erwachsenen. Die selbst noch den physischen Mord an ihnen als notwendige Befreiung der kindlichen Seele begreifen kann.

Präventionsstrafrecht, oder: Vom Bürger und vom Hexenbrennen - eine Moritat

Der schlimmste Mörder seiner Rasse
ist nichts zum Bürger in der Masse.
Und auch des Geisteskranken Schrecken
kann nichts vergleichbares je wecken
als die Normalen bei den Vielen
an Strömen Bluts den Bordstein füllen.
Vom Hexen- bis zum Judenbrand
war´s stets die Pest in meinem Land.
Es graust mich weniger vor Mördern
als vor dem Mob bei einer Wahl.
Es graust mich weniger ein Morden
als vor dem Biedermann in Zahl:
Wenn man ihn, vermasst mit andern,
brav lächeln zu der Urn´ sieht wandern,
gegen "Abschaum", Fremde, "Schwule" bündelnd,
mit seiner tumben Weltsicht zündelnd:
Kurz, am Schicksal jedes andern,
dem er selbst nicht angehört
wobei ihm stets die Hauptsach´ ist,
dass keiner seine Ordnung stört.
Von "Schwanz ab" gegen "Kinderschänder"
bis "Jagt sie fort, die Drecksausländer",
"Kopftuch ab, sprecht unsre Sprache!",
"Tunten" bringen ihn in Rage,
"Wir sind arm und die sind reich,
- Kopf ab oder macht uns gleich!"

Der Denunziant wird bald zum Helden
für die Sicherheit im Land,
als Sozialgerechtigkeit muss gelten
was früher "Futterneid" genannt,
"Alle Staatsgewalt geht aus vom Bürger"
heißt es da im Grundgesetz:
Selbst Justiz hat Angst vorm Würger
Volk, das vor Gericht die Messer wetzt.
Wehe dann, Justiz spricht frei:
Der Rechtstaat wird dann einerlei.
Der Rechtstaat überstimmt vom Volk
hat nicht zum ersten Mal Erfolg:
Denn die Volkstribunen sind gefügig
ihrem Mob, und zügig
nehmen sie hinfort
die Bedrohung aller Ort:
Es reicht der Ruf "Wir sind bedroht!"
"Wir Familien sind in Not!"
"Wir fürchten sehr um unsre Kinder!"
"Jagt uns den und jenen Sünder!"
So eilt ganz zweifelsfrei herbei
Herr Müller von der X-Partei:

"Nun, so erklär´n wir zum Verbrechen
was Euch liebe Bürger stört
und die Politik wird rächen
was Euch Wahlvolk so empört!
Wo dazu Gesetze fehlen
machen neue wir sofort,
selbst wo Gefahr nur sehr abstrakt ist
schreiben wir "Verbrechen" dort.
Da Gefahr ja "hätt´ sein können"
sperr´n wir vorsichtshalber ein,
wo noch kein Schaden angerichtet
wird dann prophylaktisch hingerichtet.
Als Paragraph fällt schon was ein.
Selbst, wenn euch jemand bloß missliebig
werden wir für Euch umtriebig.
Wir strafen Taten in Gedanken,
die Welt vom Unheil zu entschlanken,
ohne dass sie je begonnen,
mehr noch: Ehe sie e r s o n n e n.
Dazu hamm´wer Psychologen
präventiv zurechtgebogen.
Der öffentlichen Sicherheit
steht v o r s o r g l i c h Schafott bereit.
Früher bestraften wir für Taten,
heute für die Prävention
brauchen weder Schuld noch Schaden.
Der Rechtstaat ? – Nun, wer wählt den schon ?

Ganz, wie anno 1612 die Professoren (1)
es ratsam fanden angesichts der teuflischen Gefahr:
Auch ohne Schadensnachweis soll beim Leibe schmoren
wem Bürger´s Angst den Ruch der Hexerei gebar:
"Delictum exzeptum", so hieß der Einfall,
"Ausnahmverbrechen" – und fand Beifall.
Präzis dies Wort und seine Leitung
liest man seit ´90 wieder in der Zeitung.
Wie damals auch, so will man finden:
Ein Ausnahmschrecken muss ein Ausnahmrecht begründen.
Als sei nicht schon beim Scheiterhaufen
das Wort darauf hinausgelaufen:
Die Hexlein v o r s i c h t s h a l b e r zu verbrennen:
"Warum Beweis für Schaden nennen?
Im Allgemeinen ist´s zu glauben,
drum soll uns dies den Schlaf nicht rauben:
Es reicht im Sinn der Prävention
dazu die Unterstellung schon.
Selbst, ist der Schad sehr unwahrscheinlich
so gilt hier Sicherheit vor Recht: Nicht kleinlich
sei´s aus Allgemeinem hingebogen,
und auf den Fall dann schlussgezogen.
Was sollen auch Verhältnisfragen?
"Für mindren Schaden gleich das Beil am Kragen?"
"Ob Schadenfurcht nichts andres ist als Wahn zuweilen?"
Dem Sicherheitsgedank ist zuzuteilen:
Dass man´s nicht wissen kann noch muss
all diesen Rechtspedanten zum Verdruss.

Denn groß ist die Gefahr, der Schrecken mächtig
Säumen daher niederträchtig!
So gebietet es die Sache
dass man´s rechtlich kürzer mache.
Es fordert das Gebot der Stunde
von neuer Rechtserkenntnis Kunde
wonach, für jetzigen Gewinn,
ein Teil des Rechtstaats muss dahin.
Das Halali der Gazetten (2)
lässt nicht zu, dass wir ihn retten:
Der Bürger fordert Sicherheit und Blut
zum Schutz von Leben, Kind und Gut.
Drum sind wir ganz problembewusst!
Auch Recht zu bessern treibt uns Lust:
Wir zeigen uns also flexibel
und räumen aus – von Haus penibel –
den Passus, der die Maßnahm´ hindert
und die extremste Strafe mindert.
Denn die Eile, die tut Not:
Macht die Hexe endlich tot.

Wo´s ohne Recht nicht gehen kann
da passt man´s halt dem Kasus an (3)
Um das Hexlein ist´s nicht schade,
bedenkt, Ihr Herrn, doch welche Gnade
grad in Gestalt des Galgens waltet!
Sei´s für die so befreite Seele,
sei´s für das Volk, das sich so quälte!
Eil tut Not,
nu macht ´se tot!
Schaffen wir die Rechtsgrundlage
dass es unserm Volk behage
und es uns als Helden feiert,
die das Recht zurechtgeeiert
Volkesstimme zu Gefallen!
Viele Hexlein werden fallen
mit dem jetzt geschaffnen Recht
und dem Volk gefällt´s nicht schlecht!"

Wehe dem, der sich da weigert!
Des Volkes Wahn wagt, zu entgegnen!
Wer Zweifel nährt, der steigert
´s Übel statt ihm zu begegnen!
Ist seiner selber gar teilhaftig,
drum trennt das Untere vom Kopf.
Es macht ihn selber ja verdächtig,
drum steckt ihn in den selben Topf!
Denn eben das ist Prävention:
Zu handeln vor den Folgen schon.
Auch sind sie bloß eventuell
so muss man reagieren schnell.
Versehentlich geht einer tot
- Na und ? S `gehen hundert auf ein Lot
wo Prävention die Richt´gen traf:
Von hundert zehn sind schwarze Schaf!
Im Recht entscheidet Mehrheitsmeinung
dass schnell geht die Gefahrenmeidung;
Wer kann uns Bürgern widersprechen
wo wir all selber Meinung sind?
Ein solcher Ketzer ist zu brechen,
fort unter´s Rad mit ihm geschwind.
Als Irrsinn kann – ganz logisch! – gelten
dass er´s als einz´ger unter Zwölfen tut.
Erklärt ihn wirr, und dann ist´s gut!

Denn Zweifel an der Hexerei
sind die schlimmste Ketzerei.
Lest´s nach im Buche der Gelehrten,
wenn´s jemand wissen muss, dann sie!
Diese so vom Volk Geehrten
irren sich in Schriften nie.
Und seht: An allen Universitäten
wird jetzt die Hexerei gelehrt
und aller Welt Autoritäten
haben sich dazu bekehrt: (4)
"Nach Befund des Dr. Luther (5)
wie dem Rechtsprofessor Utter,
von Augustinus, Francis Bacon,
Isidor und Roger Staton,
bis zu unserm Herrn Aquin
- alle sagten einig hin:
"Die Zauberer sollt ihr nicht leben lassen".
Lüg drum ist´s, frech andres zu verfassen!
Irrglaub sei es allemal,
dass Dämonen es nicht gebe.
Ihr erkennt sie an dem Mal,
das ich zur Aufklärung erhebe:

Manche haben rote Haare,
sind recht unbelehrbar über Jahre,
mit Muttermalen, die man sticht
ohne dass sie Blut erzeugen
sind sie auffällig erpicht
Jesu Christi Wort zu beugen.
Bei den Kindlein habet Acht
dass sie schlafen in der Nacht:
Sind sie morgens seltsam bleich
und die Hände wirken weich
machten sie das schlimme Laster
des Heidenpriesters Zoroaster
das zu Idiotie und Schwindsucht führt
seit sie ein Dämon berührt.
Manche Kinder sind des Nachts
zum Sabbat ausgeritten
auf einem Besen, einer Katz
zu bösen Meistern unbestritten,
die sie das Mäusemachen lehren (6)
und zu Teufelswerk bekehren,
wie Beischlaf mit Dämonen, Männern oder Frauen:
Unschuld in des Teufels Klauen !
In der Mitte sitzt er meist,
mit Augen ihren Leib verspeist.
Er schleckt sie ab mit geilem Kuss,
die Kleinen zu betören.
Mit seinem harten Pferdefuß
lässt er sein Werk nie stören.
So groß ist die verharmloste Gefahr
dass 120 Leut verbrannt sind dieses Jahr
allein zu Würzburg, 200 in Trier.
Das Übel ist so schlimm allhier
dass Weiber ebenso besessen sind als Männer.
Sie blökten auf dem Feuerhauf so viehisch wie die Lämmer.
Mägdlein um das 7. Jahr nicht seltener als Knaben
sind zu Strick und Brand geführt, die Knöchlein stahlen Raben.

Lasst nicht mich über Alte sprechen
deren Bosheit uns gewohnt.
Lasst vielmehr ein Tabu uns brechen
wo überall das Böse wohnt.
Denn wohl vermute ich zu Recht
dass unser Augenmerk den Kleinsten
gelten muss, den Schwächsten und den Reinsten,
bevor Verdrängung sich an ihnen rächt:
Geschicktest tarnt das Bös sich lieblich
und anzuschau´n als Kind gar niedlich !
Auch dies Belang der Prävention:
Bevor´s beginnt, da tilg man´s schon.
Lasst Euch nicht rühren von Bestreitung
durch Kinderstimmchen voll Missleitung:
Der Dämon lässt sie selbst nicht spüren
wie er in ihrem Innern wühlt,
Er ist ein Meister im Verführen:
Das Kind oft Liebe zu ihm fühlt,
als sei´s sein Engel und nicht sein Verderber.
In diesen Fällen sei Befragung ärger
als seiner Zartheit angemessen scheint,
sonst rettet es den Übeltäter,
find nimmer Ruhe dann noch später:
Drum kümmre ´s nicht, wie sehr es weint.
Je enger es mit ihm verschworen,
so ärger ist es selbst schon krank.
Dann sei hier nicht viel Zeit verloren:
Streckt es an seiner Statt zur Bank.

Doch zuvor erprobt ein Mittel,
eine Wahrheitstherapie: (7)
Holt Exorzisten mit dem Titel,
die versteh´n sich auf das Wie:
Ein Seelchen seiner Wirrnis zu entwinden
bevor dies Werk, die Seele zu befreien
erfordert, erst den Körper wegzuschinden,
was jeden von uns sicher täte reuen.
Obgleich: Von ird´scher Last befreit sodann,
die Seel´ zum Himmel fliegen kann !
Eh´s nicht den Satan Satan nennt
und leidend seine Schwäch bekennt
dürft ihr selbst davor auch nicht zaudern,
auch sollt dies manchem von Euch schaudern.
Nehmt´s beim Kind niemals zum Beweise,
wenn´s frech stattdessen wird und klagt
und Euch dabei, recht naseweise,
auch kluge Argumente sagt;
Denn es gibt solche unter Kindern
wo Tück´ dem Alter geht voran.
Im Übrigen wird´s auch nicht hindern
was allgemein man sagen kann:
Stets ist das Ferkel mißgestimmt
dass man es zu den Schweinen nimmt.
So ist´s schon bei den Kleinen,
dass man die Art verkennt, von der sie sind:
Nicht selten eben der von Schweinen.

Denn: "malitia supplet aetatem"
Die Bosheit zeigt das wahre Alter.
Auch wenn uns Frommen stockt der Atem:
So rechnet´s aus der Doktor Schaltner.
Ich weiß, des Pädagogen Einsicht schmerzt
doch hieße es, das Übel herzen
wenn wir nicht mutig und beherzt
die Larv´ durchschaun, es auszumerzen.
Zwanzig Kindlein wurden jüngst vom Rat verbrannt in Tübing
auf das Gutachten vom Herrn Professor Gallschwing (8).
Und von der juristischen Fakultät
ob sie dem Rat zur Gnade raten tät
ward einem Büblein von 8 Jahren (9) gnadenweis gestattet
dass man ihm die Straf in einem warmen Bad verstattet
wo man ihm die zarten Äderlein
öffne mit einem kleinen Messerlein
auf dass er sanft verblute
ob seinem Übermute.
Und Fried im Dorf kehrt wieder ein
kaum dass sein Seelchen durfte heim.

Ein Letztes nenn´ ich Euch am Schluss
weil noch bewiesen werden muss:
Das Bös bei Alten und bei Jungen
- es ist mitnander eng verschlungen.
Das Folgend´ gibt die Forschung kund
- doch Abscheu hält´s zurück im Mund:
Mannsbilder, welche sich mit Männern paaren !
Ihnen ist der böse Geist,
wie ihrem Beihocker zumeist,
besonders ekel ins Gemüt gefahren.
Jagt, ergreift sie, wo sie sind
und steckt sie auf die Pfähl geschwind.
Das rät der Dr. Immelovsky
mit dem Benedikt Carpzowski (10)
von der Prager Fakultät
bevor es für die Welt zu spät.
Sie haben diese Brut studiert
und einwandfrei examiniert:
Die Wühlmäus locken sie auf Äcker,
die sodomitischen Verrecker !
`S ist in Zahlen jetzt bewiesen:
Wo sie sind, tut Unkraut sprießen,
wo dies nicht, so drohen Beben
wo das nicht, da faulen Reben,
in anderen Fällen stirbt das Vieh,
bald ein Nachbar siech dahie,
ohne dass ein Grund ersichtlich.
Daraus folgerten sie richtig:
Diese sind es, die´s bewirken !
Denn sie leben in Bezirken
wo oft dergleich verzeichnet ist.
Fruchtbar Land wird somit Wüst´.
Fruchtlos ist ihr ekles Treiben
ohne je sich zu beweiben.
rbenso, zur eignen Freude,
zerstören´s wohl dann die Frucht der Leute !
Oder: Es ist Gottes Rache
dass er die Menschen fruchtlos mache
wo sie dies gottlos Treiben dulden
statt Nachwuchs dem Geschlecht zu schulden,
wo doch sein Wort geschrieben steht:
Vermehrt Euch, wo ihr steht und geht.
Drum spießt in Zukunft ihrer mehr
für den unsäglichen Verkehr !
Ins Rectum und pars anum mit den Spitzen
auf dass sie künftig rechtens sitzen
wo Pfähl im Hintern sie gewöhnt
und jauchzend unsern Herrn verhöhnt !
`S gibt Ding, die früh schon von Natur
sind wider aller Welt Kultur.
Auch hier beginnt die Sucht schon früh,
zur rechten Zeit nur lohnt die Müh
wie Mose drei schon hat gelehrt (11)
bevor die Welt sich ganz verkehrt:
Den Knaben mit dem Manne zu erschlagen
bevor´s noch andern tut behagen.
So hilft es auch der Evolution
reißt früh man aus die Anlag schon
die abweicht von der Viecher Ordnung
als hätt´ der Mensch andre Verortung.
Ein Sodomit von 13 Jahren (12)
wollt sich mit einem Jüngern paaren
und tat grad gestern brennend sterben. (…)".

So rettet Volk das Edle vorm Verderben.

Epilog

Nachdem im knappen letzten Satz
die erste Strophe ward bewiesen
sei dem an Knittelreimen reichen Schatz
noch einmal Referenz erwiesen.
Ein Nachtrag scheint nämlich am Platz:
Denn bei jeder dargestellten Hatz
in meinem Text, die wir beklagen
ist recht einfach auszusagen:
S´war stets im Geist der Prävention.
Wir hatten das geschichtlich schon.

Man hätt´ von Unwissen gedarbt
und so Künste nicht gehabt,
den Schein vom Sein zu trennen,
gäb´s die bemühte Forschung nicht,
Erkenntnisse zu nennen,
die ich bis hierhin Euch berichtet
wo immer jemand hingerichtet:
Die Maßnahm trefflich zu begründen
an diesem, jenem Menschenschlag
den unterm Volk halt niemand mag.
Es liefert jeder Hysterie
die Wissenschaft die Theorie.
Denn selbst die höchsten Professörchen
sind nun mal eines Bürgers Söhnchen,
sind zudem Diener unsres Staats:
Beamte dieses Apparats,
den zu gewissen Zeiten
recht monströse Dinge leiten.
So hat, trotz "freier" Wissenschaft,
ihr Anspruch es noch nie geschafft
anstell des Wahns und dem Entsetzen
je Ratio und Verstand zu setzen,
das unter Bürgern stets entsteht
sobald es gegen Hexen geht,
und dann der Staat exekutiert,
was Bürgers Masse ihm diktiert.

Erwähnenswert scheint mir vor all
der Pädagogen Beiträg zu dem Fall
den ich als schlimmsten ausgeführt:
Wo Kinder unser Herz berührt.
Zumal bis heut sie nichts draus lernten
aus der Geschichte, der entfernten:
Aus Lieb und Sorge um die Reinheit
die sie beruflich oft beseelt
erforschen´s heut die fremd Gemeinheit,
die Kinder so oft schutzlos quält.
Bemüht, die Unschuld zu bewahren,
im Wettstreit mit des Körpers Last
gab´s bald Methoden, wie erfahren,
wo die Gewalt zum Anspruch passt.

Doch nicht nur sie sei´n honoriert,
nein, auch manch andrer, der studiert
um all sein Können drauf zu zielen,
der Hexerei von all zu vielen
mit Recht und Kniffen beizukommen
die einem Satan täten frommen:
All der doctores jurae Schriften
taten viel Erkenntnis stiften;
Den Fachleut in moralia,
den Herrn der theologica,
den Professoren von den Säften
mit ihren Medizingeschäften,
wonach die kindlich Onanie
erwiesen führt zur Idiotie,
nebst vielen andren solchen Schoten
die sie als Wissen feilgeboten;
Auch den Experten von der Seele,
dass den Mensch sein Geist nicht quäle,
nebst andern Multidisziplinen
die hellsichtig dem Fortschritt dienen:
An sie sei der Welt Dank gerichtet
was sie zu allem beigepflichtet
bei jeder Menschenschinderei
durch Staatsgeheiß und Bürgerei.
So danken wir der Wissenschaft
was sie dank der Methoden Kraft
bereits zur Hexenzeit enthüllet
an Unfug und an Irrsinn letztlich
so unfasslich, dumm, entsetzlich,
auf dass damit der Staat erfüllet
was Prävention und Schutz erhaischen,
dass heut im Turm die Hexen kreischen:

Inflationär bald sichrungsweis´ verwahrt
- von andren Dingen nicht zu sprechen
wo wir mit Rechtstaatsnormen brechen.
Es sei die Frag drum nicht erspart:
Ob "Wegsperren für immer" als Primitivimpuls von Hass und Rache
sich in der Larv des "Präventionsstrafrechts" zur Sache
nicht seinen Weg erschlichen hat im Recht
sodass er nun, mehr schlecht als recht
mehr primitiv als noch gerecht
legale Weis gefunden hat
im sonst kulturbewussten Staat,
sich nun im Rechte auszutoben.
In diesem Fall darf man zurecht
so findige Juristen loben.
Zum ersten Mal gäb es sie nicht
wovon dies Liedlein gab Bericht.

Hexenprozesse gegen Kinder und sexuell Deviante im 16. und 17. Jahrhundert
Erläuterungen, Bemerkungen und Dokumentationen zur Moritat "Vom Bürger und vom Hexenbrennen"

Im Frühjahr 2006 beklagte der seinerzeitige Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Professor Winfried Hassemer, bei der Eröffnung des Deutschen Juristentages in der Frankfurter Paulskirche die populistische Umwandlung des klassischen Schuldstrafrechts in das sog. Präventionsstrafrecht durch den politischen Gesetzgeber seit einigen Jahren. Im Gegensatz zum Schuldstrafrecht kenne das Präventionsstrafrecht - als reines Gefahrenabwehrrecht - keine rechtstaatliche Bindung. Im Gegensatz zum Schuldstrafrecht mit seinen rechtstaatlichen Vorkehrungen sei das Präventionsstrafrecht "prinzipiell schrankenlos".

Als zentrale zeitgeschichtliche Ursachen für die Umwandlung des klassischen Schuldstrafrechts gilt der medienagile, ab Beginn der 1990er Jahre ausgerufene regierungspolitische "Kampf gegen Kindesmissbrauch" (später: "Pädophilie") in den Neunzigern, und dann, nach den Anschlägen des 11. September auf das World Trade Center in New York, ab 2001 der "Kampf gegen den internationalen Terrorismus". Dabei sind wir geneigt, von einer modernen Rechtsentwicklung angesichts von Bedrohungen "in nie gekanntem Ausmaß" zu sprechen – gewissermaßen als moderne Rechtsinnovation. Dies ist jedoch keineswegs der Fall: Die in meinem Text aufgeführte rechtshistorische Entwicklung Ende 16./Anfang 17. Jahrhundert in Richtung eines "Präventionsstrafrechts" soll daran erinnern. Die entsprechenden Informationen und Fallbeispiele entstammen u. a. einer Analyse des theologischen Lehrstuhls Heidelberg von Herrn Professor Hartwig Weber (Kinderhexereiprozesse. Frankfurt am Main,. Leipzig, 1991). Ich wollte mit meiner Moritat darauf aufmerksam machen, dass wir es mit dem "modernen Präventionsstrafrecht" in Wirklichkeit mit einem alten Hut - zumal mit rechtshistorisch den fürchterlichsten Auswirkungen - zu tun haben.

Allerdings war mir bei den damaligen Ausführungen des Bundesverfassungsrichters Hassemer der Zusammenhang zwischen dem Präventionsstrafrecht und einem Rückfall in Zeiten vorrechtstaatlicher Barbarei zu diesem Zeitpunkt noch nicht so recht klar, auf den er dabei kurz hingewiesen hatte. Erst als mir neben meiner beruflichen Befassung mit dem Thema "sexuellem Kindesmissbrauch / Pädophilie" Professor Webers Analyse sogenannter Kinderhexereiprozesse vom theologischen Lehrstuhl Heidelberg in die Hände gekommen war, hatte ich den Zusammenhang gefunden: Darin war ich auf den frappierenden Sachverhalt gestoßen, dass bereits im 16. Jahrhundert die juristische Begrifflichkeit "Ausnahmeverbrechen" erfunden wurde, um Menschen ohne individuellen Schadensnachweis - "präventiv" - auf die Scheiterhäufen juristifizieren zu können.

Da nun die Begründung des Zusammenhangs zwischen den damaligen "Ausnahmeverbrechen" und dem, was in der Verfolgung von "Pädophilie" (meinem derzeitigen Arbeitsgebiet) heute mit dem Terminus begründet wird, eine haarige, wenn nicht sogar selbstmörderische Angelegenheit ist, wird dieses Thema im Gedicht selbst nur verschlüsselt angerissen. (Lediglich in einer ausführlicheren Fassung der "Erläuterungen und Dokumentation" – derzeit in der Endbearbeitung - werden die begründenden Parallelen punktuell und systematisch aufgezeigt, wie sie sich aus den Details der Rechtshistorie ergeben).

Um dabei Missverständnissen sogleich vorzubeugen: Die Verbindung, die sich für mich zwischen rechtlichen Fehlentwicklungen und den Brennthemen "sexueller Kindesmissbrauch" / "Pädophilie" inzwischen ergibt, geht weder auf eine "anti"- noch auf "pro"-pädophile Gesinnung zurück (diese Begrifflichkeiten verweisen bereits auf die tonangebende Ideologizität der zeitgenössischen Diskussion, der ich mich als wissenschaftlich denkender Mensch entziehe). Keineswegs vertrete ich auch "verharmloserisches Täterdenken" betreffs sexuellem Kindesmissbrauch. Vielmehr ist es so, dass ich im Gegensatz zu den meisten Argumentatoren derzeit beide Seiten im Extrem der Fälle in Rechnung stelle. Den schlimmsten und redewörtlichsten Missbrauch, an dem Kinder innerlich geradezu ersticken – wie auf der anderen Seite Fälle, wo (und zwar aus Kindermund wie auch aus Berichten späterer Erwachsener) manchmal das blanke Gegenteil berichtet wird als das, was der Umgangssprachgebrauch mangels anderer Informationen derzeit darunter versteht. Die eine Seite lasse ich ebenso unverfälscht und ungeschmälert stehen wie die andere. Es ist eine für den Rechtstaat gefährliche Rechtsentwicklung, was mich so nachhaltig an das Thema bindet.

So völlig ohne Bezug zu meiner eigenen Person ist dies nun freilich nicht: Seit ich – Ende der 1980er Achtziger erstmals mit dem Thema befasst – begann, kritische Fragen zu propagierten "Selbstverständlichkeiten" des Bereichs zu stellen, und mich dadurch bereits unversehens als Betroffener von scheelen Blicken und Ehrabschneidungen wiederfand, statt dass man mir Antworten auf meine Fragen gab. Dabei fiel mir als Erklärung für dieses Verhalten immer mehr ein unlogisches, im Kern hasserfülltes (statt rationales) und auch diffamatorisches Gepräge der öffentlichen Diskussion über "sexuellen Kindesmissbrauch" auf. Insbesondere richtet sich ein ins Irrationale reichender archaische Hass gegen "Pädophilie". Seitdem glaube ich in mehreren Schriften den Nachweis geführt zu haben, dass es sich im Wesentlichen – und zwar unabhängig von den Für und Wider in den Kontroversen zum Thema – um eine irrationale Massenhysterie handelt (wie alle Hysterie natürlich mit einem realen Problemhintergrund als Anlass der Entgleisung). Es ist eine Hysterie mit kennzeichnenden wahnhaften Aspekten; und mit solche Hysterien gleichfalls kennzeichnenden archaischen Aggressionen, Verteufelungen und Entrechtlichungen von Menschen. (Zum Nachvollzug dieser Dinge s. vor allem: "Analyse einer Hysterie. Medienkriminiologische Aspekte der Missbrauchsberichterstattung"; "Zur empirischen Wirklichkeit von Missbrauchssymptomen". Daneben, zur Rechtssituation der betroffenen Außenseiter und zur Betroffenheit der Kinder durch Missbrauchshysterie und betreffende Strafprozesse, s. dabei auch insbesondere die Arbeit "Integrative Ursachentheorie zur Entstehung der paedophilia erotica". Diese Arbeiten sind öffentlich auf www.itp-arcados.net, Link "Die Arbeiten des Psychologen Griesemer", zugänglich gemacht worden).

Tatsächlich vertrete ich nun eine - unter falschem Verständnis "pro"pädophile - Forderung: Die Pädophile erscheint mir tragisch genug, das Schädigungsrisiko von Kindern durch die Strafverfolgungsmaschinerie bei bestimmten Sachlagen eminent genug (gegenüber der Wahrscheinlichkeit eines Schadens durch das zu Verfolgende): Dass der Strafprozess - in bestimmten Fällen – meines Erachtens hier nichts zu suchen hat. Dies hatten auch schon Forensiker einer früheren Generation vertreten: Weil Strafverfolgung und Prozess nur unverhältnismäßige Schäden nach beiden Seiten anrichteten. Es gibt andere Möglichkeiten und Maßnahmen in unserer hochentwickelten sozialen Kultur. Hier fiel mir nun aber in der Rechtsentwicklung seit 1990 unter einem kennzeichnenden Mediengetöse auf, dass systematisch sämtliche Differenzierungen durch den politischen Gesetzgeber ausgehebelt wurden, die vordem noch gerade für eine solche Taxierung der Verhältnismäßigkeit den Gerichten und den Staatsanwaltschaften zur Verfügung gestanden hatten: Differenzierungen für Verfahrenseinstellungen zur Abwendung von unverhältnismäßigen Härten zumindest für die Kinder.

Dabei gibt es nun auch keinen einzigen Bereich im Strafrecht (das für Dinge wie Mord, Raub, Bestechung, Diebstahl und Betrug zuständig ist – also Dingen mit klarer Schädigung und Schadensintention), wo ausgerechnet ein falsches Verständnis von Liebe als Verbrechen gehandhabt wird, wenn man´s einmal literarisch ausgedrückt. Auch sachlich aber handelt es sich bei den Delikten Pädophiler, aller Polemik zum Trotz, oftmals um nichts anderes: Liebesempfindungen, die bei jedem von uns abgründig gepaart sind mit dem Sexuellen - wie wir´s Pädophilen ja gerade als ihre "spezifische Pathologie" vorwerfen: Entsprechende Projektionen, einseitige Bindungsbedürfnisse und grenzverlustige Verhaltensweisen – die wir in der so stilisierten "Liebe" alle bei uns selber kennen, sie dort aber als "menschlich" betrachten. In ihrem Fall (ich spreche nur von der Sondergruppe der Pädophilen im Bereich der Sexualtäter an Kindern) wird gerade diese Psychologie der Liebe als abscheulichstes Verbrechen gegen Mitmenschen invertiert - schlimmer noch moralisch als Mord und Vergewaltigung. Letzteres kommt überdies einem Realitätsverlust gleich.

Eine Paradoxie, die etwas von Verrücktheit hat. Kein Pädophiler, wie ihre Fälle lehren, schädigt etwa vorsätzlich ein Kind – gerade Kinder geschädigt zu haben, müssen sie ja auf manchmal pathologische Weise "abspalten". Es verhält sich also nicht so, dass – wie meistens dargestellt – dies aus "Gewissenlosigkeit" geschieht. Eine weitere Fiktion in diesem Zusammenhang ist das liebeheuchelnde Ungeheuer zur eigenen Sexualbefriedigung – dessen Pathologie darin bestünde, sexuelle Impulse für Liebe zu halten. Als spräche von uns "Normalen" jemals einer von "Liebe" zu einer Person, auf die er nicht - als Mann oder Frau – im sexuellen Kontext anspricht. "Liebe" ist bei jedem von uns wundersamer Weise nur auf Menschen bezogen, wo wir – anatomisch passend – irgend etwas irgendwo lustvoll hineinstecken können. Bereits Augustinus hat diese menschliche Perversion des landläufigen Liebesbegriffes erkannt. Jeder von uns entwickelt im Sexuellen dabei auch einen Bindungskontext – und allerhand projektive Verschmelzungsfantasien aufkosten dieser anderen Person. Diese Pathologie hätten wir also alle.

Hier mache ich die eigentlichen Bedenken im Kontext von Pädophilie für Kinder geltend. Dies aber ist nicht die Strafbegründung: Dezidiert wird strafrechtlich verfolgt nur irgendetwas "Sexuelles". Wobei sich die Gesetze so entwickelt haben, dass die Strafverfolgung (mit extremsten Strafmaßen und Folgen auch für´s Kind) aufkosten jedes anderen Kontextes gehen: Auch da, wo eine sexuelle Handlung über eine reichlich banale Handlung selbst in den Darstellungen des Kindes dazu nicht hinausgeht. Es gibt in letzter Zeit nun sogar Fälle, wo eine völlig unspezifische körperliche Berührung dadurch für das Gericht zur "sexuellen Handlung" wurde, weil es ein Pädophiler sei, der das Kind umarmt, gewickelt oder auf die Wange geküsst hat. Hier scheint es sich inzwischen um die juristische Umsetzung des "Schwanz ab, ganz egal was so einer macht" aus der Bevölkerung zu handeln – ebenso, wie den seit Bundeskanzler Schröder realisierten Ausweitungen der Sicherungsverwahrung der Parteien für solche Menschen der Vulgarismus "Wegsperren für immer" analog ist.

Es scheint sich hier also vor allem eine öffentliche Moral befriedigen zu wollen – wobei die Schrecknisse und Belastungen für die Kinder genauso bedenkenlos in Kauf genommen und zurecht rationalisiert werden, wie man es den pädophilen Parias als Begründung zur Verfolgung ihrer sexuellen Handlungen vorwirft. Für die "Kinderschänder" werden damit mehrjährige Haftstrafen für Handlungen wie bspw. dreimaliges Streichen über die Hose im eines Jungen begründet (nach den rechtlichen Bestimmungen je 1 Jahr für jede solche Berührung) - ganz gleich auch, wie das unfreiwillig von Dritten deklarierte "Opfer" von so etwas dies seinen eigenen Wertungen nach erlebte. Viele Fälle, wo sich diese Dinge so verhalten – gehören meiner Ansicht nach nicht in den Gerichtssaal. Ebenso wenig Kinder in ihrer Intimität, wenn wir denn wirklich so die Verletzung ihrer Intimität durch eine "sexuelle Handlung" beklagen: Es ist nicht zu erkennen, dass die Moral, die dem Täter Verletzungen der kindlichen Intimität und des Schamgefühls von einem Kind für Haftstrafen vorwirft (Staatsanwaltschaften, Eltern, Nebenkläger) – irgendwelche Gründe kennte, dem Kind die Entäußerung seiner Intimität und die entsetzliche Scham vor Ermittlern und im Gerichtssaal für ihre (oft mit hasserfüllter Energie betriebenen) Strafprozesse zu ersparen. Vor die Wahl gestellt, einen Pädophilen hinter Gitter zu bringen oder dem Kind die intime Scham und Pein während Intervention und Gerichtsprozess zu ersparen – entscheidet sich jeder für den Strafprozess. Die Ankläger kümmert die "verletzte "Intimität” des Kindes durch ihre Motive ebensowenig wie sie den Angeklagten bei seinen sexuellen Motiven gekümmert hat. Und ebenso wenig unterscheiden sich beide Seiten in der Praxis in der "Abspaltung" und in der findigen Rationalisierung und Selbstechtfertigung dieses Punktes für ihr Tun (vgl. im Text "…drum kümmre ´s nicht, wie sehr es weint"). Pädophile wie Staatsanwälte sehen vor Gericht einzig bemitleidenswerte heulende und aufgelöste Kinder während ihrer Befragung. Diese herzzerreissende "Bemitleidungstour" dient aber den Klägern lediglich dazu, dem Angeklagten die Schuld daran zu geben, was er dem Kind dann "alles angetan haben müsse", und damit empathisch ein möglichst hohes Strafmass zu demagogisieren – wie es dem Angeklagten dazu dient, sich mit dem "armen Kind", das da greint, keucht, schluchzt, sein Bild von der korrupten kinderfeindlichen Justiz zur eigenen Entlastung zu bestätigen. Es gibt da auf formaler Ebene keinen Unterschied.

Ein weiterer eigenartiger Widerspruch ist und bleibt es - bereits rein logisch - dass diese Gesetze zunächst mit dem "Schutz der sexuellen Selbstbestimmung des Kindes", und später dann, als sich dieser Nonsens in der Strafrechtskritik danach nicht halten ließ, mit dem Schutz der "ungestörten sexuellen Entwicklung von Kindern" begründet und übertitelt wurden; dass es juristisch aber a u s d r ü c k l i c h als irrelevant und überdies unmöglich erklärt wurde für die Anwendung die Strafverfolgung, ob etwa eine Heranwachsende selber den sexuellen Rapport hergestellt, ein homosexueller Junge in seiner Traumwelt sich einen erwachsenen Homosexuellen für seine ersten Erfahrungen auserkoren haben könnte, oder ob die betreffenden Handlungen nach den Aussagen der Heranwachsenden "konsensual" waren. Hier haben wir es sogar mit einer wissenschaftlichen und juristischen Diskussion zu tun, die im Zuge dieser Rechtsentwicklung von den Betreibenden kriminalisiert wurde - und via Pressekanäle von den betreibenden Lobbies öffentlich als "Täterdenken" diffamiert worden ist. Dieser Aspekt der regierungspolitischen "Kampagne gegen Kindesmissbrauch" ab 1990 hat also etwas von Regierungskriminalität an sich, was den Umgang mit dem kritischen Lager von Juristen und Experten - und auch den Betroffenen der beabsichtigten Gesetze in einer Demokratie - bei den damaligen populistischen Entscheidungen angeht.

Dies sind nur einige von überaus vielen Punkten, wo bei offener Betrachtung an der Moral, die hier verfochten wird, entschieden und nachweisbar etwas nicht stimmt. Dies ist auch in Fällen so, wo das Trauma aus dem Mund der Kinder keineswegs der Graus vor sexuellen Handlungen war - sondern die Erfahrung, gegen Menschen unter dem Zwang von Dritten aussagen zu müssen, den sie selber noch immer ungemein schätzen - oder sogar lieben: Dieser Aspekt ist nun symptomatischer Weise derjenige, der, denkt man wirklich an die Kinder, am nahesten liegt – und der zu keinem Zeitpunkt in den Strafverschärfungsbegründungen auch nur erwähnt worden ist. Es hat nicht einmal interessiert, was es in bestimmten Fällen für das Kind bedeutet, den eigenen Papa und den Ernährer der Familie hinter Gitter reden zu müssen. Oder an handfesten Folgen für es hat.

Und genau damit bin ich den schlimmsten Angriffen ausgesetzt: Solche Fälle zu "behaupten" sei "Beschönigung von Pädophilie". Oder: "Auf Straffreiheit für Pädophile" liefe das ja hinaus: Was nun nichts deutlicher beweist als die Verlogenheit, es ginge bei all dem um die Sorge um "Kinder": Man versucht scheinbar irgendwie seine zusammenrationalisierten Kompromisse mit diesem Anspruch zu basteln – um zu larvieren, was ganz offensichtlich wirklich im Vordergrund des aktivistischen Betreibens steht: Hass und Lust an der Verfolgung sexueller Parias. Reale Fälle von Kindesmissbrauch – wobei es merkwürdiger Weise keinerlei Informaton bedarf, was sich außer sexuell zu Verstehendem im Eintelfall dahinter verbirgt - setzen diese Dinge wahlweise in Form archaischer Rachlust oder strafsüchtiger Prüderie frei. Irgendwelche Sorgen um das Kind, es könne bei der Strafverfolgung über Monate hinweg Schaden nehmen, sind in Wirklichkeit jedem nachgeordnet, wie die Praxis lehrt. Nun ist es eine einfache Rechnung, inwieweit es um die Ahndung oder Prävention von Schäden an Kindern gehen kann – wo solche Schädigungen im Zug der Strafverfolgung für die Kinder wissentlich in Kauf genommen werden. Buchstäblich jeder einzelne Punkt der diesbezüglichen Rechtsentwicklung verweist darauf: Es genügt bereits, wenn man die entstandenen Paragraphen nach dieser Frage einmal im Wortlaut studiert:

Und damit kommen wir auch psychologisch zu Parallelen des Massenwahns und des Pogroms, die wir aus früheren Zeiten – sollte man meinen – bestens kennen. Wir können uns nicht damit entschuldigen oder herausreden, dass wir heute nicht mehr wie früher noch die Todesstrafe, die körperliche Folter oder die Verstümmelung von Verurteilten am lebendigen Leib auf der Richtstätte kennen: Entscheidend ist bei diesen wie bei den folgenden formalen Betrachtungen einzig das Folgende: Wer im Mittelalter genüsslich die schlimmsten Strafen phantasierte und umsetzte – der wird auch heute zu jenen gefährlichen Wesen gehören, denen die schlimmsten Strafen unserer Tage allzeit noch nicht extrem genug sein können: Die selben menschlichen Typologien tauchen in der Geschichte immer wieder auf. Durchaus innerhalb des Rechtstaates könnten sie ihre extremen Phantasien realisieren - insofern, dass einzig dieser Rechtstaat solchen Fanatikern und Scharfmachern die Zügel anlegt. Allerdings: Auch in diesem Punkt ist bei dem obigen Einleitungsthema aus der Arbeit des Verfassers einiges Unerfreuliche festzustellen: Es gibt diesbezüglich keinerlei Sicherheit – bereits derzeit nicht mehr – da Rechstaatswidriges kurzerhand als mit dem Recht vereinbar deklariert wird (einfach per Mehrheitsvotum). Der Rechtstaat ist auf diese Weise durch eine Illusion von Rechtstaat zu ersetzen, welche vom prophylaktischen "Wegsperren für immer", über Urteile für Straftaten ohne notwendigen individuellen Schadensnachweis für einfach nur sozial Missliebiges bis vielleicht irgendwann zur präventiven Notwendigkeit von Kastration oder Mord (Todesstrafe) langfristig wieder alles möglich zu machen scheint: Und zwar ohne dass es dann verfassungsrechtlich einklagbar wäre: Zentral im sexuellen Bereich hat das Deutsche Bundesverfassungsgericht –trotz aller seiner Achtsamkeit in sonstigen rechtstaatlichen Belangen – im Lauf der bundesrepublikanischen Geschichte grundsätzlich und konsequent schon immer versagt, wenn es um vorrechtstaatliche Vorbelastungen ging, die es menschenrechtlich oder nach Humanitätsprämissen im Strafrecht auszuräumen gegolten hätte (wie das inzwischen gleich mehrere mir bekannte Richter befanden). Bspw. war der Entfall des widerwärtigen "Homosexuellenparagraphen" 175 (in den Neunziger Jahren erst) gerade nicht dem Bundesverfassungsgericht zuzuschreiben (seine "Austauschgesetze" übrigens zum "Schutz der sexuellen Selbstbestimmung der Jugend" haben seinen zentralen Irrsinn betreffs seiner Schutzaltersgrenze jetzt nur "gleichberechtigt" auf Heterosexuelle ausgedehnt und das Strafmass erhöht). Auch die bedenklichsten Rechtsnormbrüche gegen "Pädophilie" trug das Verfassungsgericht gemäß der Volkesstimme bis heute mit. Und die nämliche Unfähigkeit der konservativen Richterschaft dort, irgendwas zur Humanisierung vorrechtstaatlichen Umgangs mit sexuellen Problematiken zu bewerkstelligen, zeigte sich vor wenigen Monaten erst wieder in einem Urteil zu moralisch widersinnigen Gesetzgebungsaspekten beim "Inzest". Nachgerade Juristen entstammen par excellence einem - meist sogar extrem konservativen - bürgerlichen Hintergrund, allein schon was die Herkunft der Mittel für ihr Studium und die Protektion ins höhere Richteramt angeht. Wenn es nun heute noch irgendeinen "Fetisch" gibt, den Konservative gemeinschaftlich teilen, so ist es als innerster Kern des Konservativismus heute gerade die abendländische christliche Sexualmoral und der Hass und eingefleischte Ekel, was aus dieser idealisierten Tradition in sexueller Hinsicht an Abweichungen ihrem romantisierten Familiensinn entgegensteht. Wohl aus diesem Grund – und weniger aus Rechtsbegründungen – hat die Justiz bei der Entstigmatisierung und Entkriminalisierung sexueller Normabweichungen, trotz den Erfahrungen des Dritten Reichs mit diesen Gruppen, wo immerhin auch Homosexuelle, Transsexuelle und Pädophile vergast wurden – konsequent versagt. Von der Pfählung Homosexueller im Mittelalter über die Ermordung sexuell devianter Kinder im 17. Jahrhundert aus einer christlich geprägten Sexualdämonologie heraus, bis zur Gaskammer für sexuell "Degenerierte" vor einigen Jahrzehnten in der Hitlerjustiz: Ist der Konservative gerade hier blind, teilt den entsprechenden Ekel, und sind Schmutz und Menschenverachtung im Umgang mit sexuell Stigmatisierten in der konservativen Kultur der bislang noch außen vor gelassene Schandfleck ihrer Geschichts- und Rechtsaufarbeitung. Gott sei Dank, kenne ich keinen weiteren Bereich, wo eine finstere künftige Rechtsentwicklung wie oben skizziert, bereits so sehr mit Händen zu greifen ist, derart fortgeschritten und auf eine solche künftige Entwicklung in der Richtung bereits ausgelegt ist, wie den Bereich, über den ich oben sprach. Getreu dem Prinzip "Wehret den Anfängen" muss es mit Blick auf unser Staatswesen opportun sein, diese Problematik zu behandeln – selbst, sollte man in Einzelpunkten vielleicht auch irren.

Meine forensische und Forschungsarbeit betreffs "Pädophilie" soll hier nicht überstrapaziert werden. Es 3 sehr grundsätzliche andere Veranlassungen für den Text:

Zum ersten fand ich schon länger, dass sich unsere Bevölkerung – in einer Demokratie lebend – geradezu als berufsunschuldig gebärdet, wenn es darum geht, zeitgeschichtliche Entwicklungen, Pogrome oder irgendwelche Ausgrenzungen von Minderheiten zu erklären: Als lebe man noch tief verhaftet in der autoritätsstaatlichen und voraufklärerischen Epoche, sind an den Progromen des "Dritten Reiches" stets "die Nazis" der damaligen politischen Garde schuld, an aktuellen Wirtschaftskrisen und gesellschaftlichen Fehlentwicklungen heute stets nur die "korrupte" Politik; der Hexenwahn wird der "bösen Kirche" zugeschrieben, etc. pp: Man hat den Eindruck, der "kleine Mann", "die arbeitende Bevölkerung". der "normale Bürger" habe niemals für irgend etwas eine persönliche Verantwortung – selbst wenn er hinterher mit schöner Regelmäßigkeit die Partei verflucht, die er selber eben erst - aus Profitgier oder Lobbyismus ihrer Wahlversprechungen wegen - gewählt hat. Dem entspricht auf der anderen Seite mein Unbehagen, dass alle Politik im notwendigen Mehrheitsbeschaffungswesen einer Demokratie der Bevölkerungsmehrheit verpflichtet ist – und damit bei Fragen des Minderheitenschutzes ebenso wie bei Fragen einschneidender aber vernünftiger wirtschaftspolitischer Entscheidungen chancenlos dem Mob hörig ist. Man könnte sagen, die Gesellschaft "vermittet". Was dieser Mittenmasse nicht angehört, muss – in der Kultur, in der Politik, im an der Masse orientierten Kommerz - um seine Beachtung sorgen; nicht zuletzt um die staatliche Versorgung mit Ressourcen und um seine rechtliche Situation. Wir haben wohl noch gar nicht begriffen, dass Marx´ Arbeiterproletariat" – der "Mob"- des 19. Jahrhunderts heute unsere repräsentative bürgerliche Mitte und die entscheidende Wählerschaft mit all ihren kleinbürgerlichen Abgründen darstellt Pointiert könnte man auch sagen: "Die Diktatur des Proletariats" – mit der "Arbeiterbevölkerung", also dem "kleinen Mann" übersetzt – ist in unserer Mehrheitsdemokratie redewörtlicher verwirklicht als es sich der Kommunismus mit seinen eingeschränkten Begrifflichkeiten je hat träumen lassen.. Buchstäblich nichts schützt mithin unser Rechts-, Polit- und Mediemsystem vor Entwicklungen, mit denen eine Bevölkerungsmehrheit samt ihrer Politik zu gegebenen Zeiten wieder über Minoritäten oder Außenseiter herfallen könnte.

Als lebten wir noch in einer Ständegesellschaft, haben wir dabei auch eine merkwürdige und illusionäre "Gewaltenteilung" im Kopf, die uns solche Dinge heute unausdenkbar erscheinen lassen: Wir glauben uns bspw. hinsichtlich der "Pädophilie" rechtstaatlich sicher, da das Parlament der Volkesstimme wachsam gegenüberstünde, und weil der Staat selbst zudem durch die Medien und das Verfassungsgericht kontrolliert werde. Wir vergessen dabei, dass derselbe Bürger Heinzchen Kuntz mit seinem "Schwanz ab gegen Kinderschänder" vor dem abendlichen Fernseher nächsten Tags als Redakteur bspw. der FAZ ein sublimes Titelchen in einschlägige Richtung schreiben wird; als Abgeordneter im Bundestag sitzt und dort bei passender Gelegenheit sein Händchen hebt, oder als Bürger auch Verfassungsrichter sein wird, der Rechtsaspekte bei Verfassungsklage gegen eine stigmatisierte Gruppe entsprechend seiner archaischen Aufladung stets so gewichtet, dass möglichst kein Verfassungsbruch gegen solche Menschen erfolgreich eingeklagt werden kann. Es gibt einen solchen Schutz nicht – alle entsprechenden Funktionen bekleiden Bürger. Und bei bestimmten Themen hieße dies nun geradezu den Bock zum Gärtner machen: Immer dann ist das logischer Weise der Fall, wo wir feststellen, dass ein archaischer Hass oder Ekel, in dem sich die bürgerliche Mitte übergreifend einig ist aus seiner bürgerlichen Lebensweise und dem bürgerlichen Selbstverständns, gegen irgend jemand zu vergehen trachtet, den sie als Feind oder als Bedrohung empfindet.

Zum zweiten stieß ich nun im obigen Grundlagenwerk über Kinder als Opfer des Hexenwahns – einer bevölkerungsübergreifenden Psychose letztlich - auf die verblüffende Information, dass (geradezu identisch mit strafrechtlichen Entwicklungen zu einem "Präventionsstrafrecht" ab 1990) um 1590 Juristen bereits den Begriff des "Ausnahmeverbrechens" eingeführt hatten (delictum exceptum): Um in Abweichung von der rechtstaatlichen Carolina Karls V. Menschen auch ohne notwendigen individuellen Nachweis von Schädigungen - oder auch nur Schädigungsabsichten - wegen von der Bevölkerung als "hexerisch" beargwöhnten Handlungen auf den Scheiterhaufen zu verurteilen. Im Zuge dieser - mit Vorbeugung und Sicherheitsinteressen begründeten - neuen Praxis wurde der rechtliche Schutz von Angeklagten im Strafverfahren damals systematisch abgebaut. Selbst Kinder wurden mit immer unbebremsterer Grausamkeit wegen Hexerei verfolgt, und wie Erwachsene auch der Tortur unterzogen. Statistisch datiert der Höhepunkt der Hexenprozesse gegen Kinder dabei zu einem Zeitpunkt, wo die Hexenverfolgung Erwachsener bereits im Abklingen war. Auch hierin letztlich war der "Präventionsgedanke" leitend: Stand doch in den Lehrwerken der Zeit die Erfahrung aus Erwachsenenprozessen verewigt, dass viele erwachsene "Hexen" in ihren Verfahren angegeben hatten, bereits als Kind seien sie in die Hexerei eingeführt worden, oder es war offenbar geworden, dass sie bereits früh in der Jugend – lange vor ihren "Taten" - eine entsprechende ("ketzerische") Distanz gegen den christlichen Glauben empfunden hatten.

Zum Dritten ist für meine staatskritische Moritat der Sachverhalt Veranlassung gewesen, dass auch das heutige, sich modern gebende "Präventionsstrafrecht" (seit ca. 1990 mit den Schlagworten "sexueller Missbrauch / Pädophilie" eingeleitet und ab 2002 mit dem "Kampf gegen den internationalen Terrorismus" weiter begründet und ausgebaut) nicht nur betreffs des Begriffes "Ausnahmeverbrechen" bestürzende Parallelen zu jener Rechtsentwicklung vor 400 Jahren aufweist. Überdies umfasst diese Rechtsentwicklung auch heute wieder die christlich geprägten westlichen Gesellschaften Westeuropas und Nordamerikas. Nirgendwo auch, tobt sie sich stärker aus als im Bereich der sexuellen Delinquenz, namentlich gegen "Pädophilie" und "sexuellen Missbrauch von Kindern". Und auch hier gibt es eine beachtliche Parallele: Dass nachgerade das Sexuelle, offen oder latent - und zwar nach allen historischen Analysen des Hexenwahns – ein zentrales Leitthema des mörderischen Menschenbrennens war. Nachgerade im Kontext von Prozessen gegen Kinder, Homosexuelle und andere sexuelle Abweichler hatte eine abgründige Sexualdoktrin der christlichen Länder eine besonders blutige Rolle gespielt (wie in den nachfolgenden Erläuterungen zu meiner Moritat noch ausgeführt werden wird). Können derartige Parallelen denn Zufall sein? Mein Text ist in jedem Falle eine Mahnung und eine Warnung vor der Dynamik geschichtlicher (gesellschaftspsychologischer) Wiederholung.

Anmerkungen
Es folgen nun einige speziellere Erläuterungen zu einzelnen Textpassagen.

1 "Wie anno 1612 die Professoren …": Noch die berühmte Halsgerichtsordnung Karls V. von 1532 (die "Carolina") hatte die Todesstrafe für Hexerei davon abhängig gemacht, dass der Zauberer oder die Hexe auch wirklich jemandem Schaden zugefügt hatten. Rund 50 Jahre später entwickelten Juristen wie bspw. der im Text genannte Benedikt Carpzow und juristische Partikularinstanzen mit der Tricktechnik des "delictum exceptum" hingegen ein Recht, wonach genau auf diese Nachweise - in Anbetracht einer besonders teuflischen Gefahr - zu verzichten sei, damit der prophylaktischen Verurteilung nichts im Weg stünde. 1572 begannen damit die Sächsischen Constitutionen; 1582 folgte das Kurpfälzische Landrecht, und 1588 das Badener Landrecht. Die Jahreszahl "1612" im Text dazu ist ein Zugeständnis an das Versmaß. Als historische Rechtsentwicklung musste die Zeit allerdings grob stimmen, und die Umfunktionierung des Rechts in jedem Fall historisch korrekt n a c h der rechtstaatlich orientierten Carolina Karls V. liegen.

Genau dieser Aspekt ist erstaunlicher Weise ab Mitte der Neunziger Jahre unserer Zeit rechtlich wieder bei "Kindesmissbrauch" bzw. "Pädophilie" eingeführt worden (vgl. " liest man seit ´90 wieder in der Zeitung"): Im Zuge der oben erwähnten Politkampagne der damaligen CDU/FDP – Regierung. Die Linken (mit dem Thema "Ausbeutung") und die GRÜNEN (mit einer einschlägig interessierten feministischen Fraktion gegen "Männertäter" an "Frauen und Kindern") extremifizierten den eingeschlagenen Abweg in den Folgejahren unter den Ministerien Däubler-Gmelin und Zypriess nun weiter. Auch Frau Leutheusser-Schnarrenberger in der derzeitigen Nachfolge wird gegen diese Zange konvergierender Ideologien nichts zur Korrektur der Rechtsfehlentwicklung ausrichten. Denn auch gegenwärtig besteht eine solche parteiübergreifende Interessenskonvergenz in den Parlamenten fort. Es ist also egal, ob nun etwa die CDU oder die SPD an der Macht ist. Mehr noch: Die kleineren Parteien in der Opposition können bei dem heiklen Tabuthema nichts riskieren, was Widerspruch erweckt; und selbst eine Opposition mit den GRÜNEN setzte dieser verhängnisvollen Rechtsentwicklung aus dem beschriebenen Punkt nichts entgegen. Nicht selten hat hier gerade sogar diese Opposition extremsten Rechtsextremifizierungen durch die Justizministerien nach Kinkel noch begeistert zugestimmt (im Schnitt alles halbe Jahr ein neuer populistischer Vorstoß, der Recht verschärfte und den Rechtstaat – gegen diese Menschen aushöhlte, wie unten noch deutlicher werden wird). Es gibt also keinerlei rechtstaatlichen Schutz gegen diese Hysterie auf parlamentarischer Ebene.

Mit Erstaunen liest man in den Presse- und den Rechtsdebatten jener Tage dazu die Begründung, man müsse deshalb hier eine Ausnahme vom gewohnten Recht machen, weil es sich bei sexuellen Handlungen zwischen Erwachsenen und Kindern ("von" Erwachsenen "an" Kindern) stets um "sexuellen Missbrauch" als ein Ausnahmeverbrechen handele. Man könnte also meinen, ein kollektives Unbewusstes sei hier aus der Historie durchgebrochen – oder findige Juristen hätten ab anno 1990 den abgründigen Trick des "delictum exzeptum" aus den alten Hexereiprozessen hervorgegraben, um ihn gegen heutige "Zielgruppen" zu verwenden.

2 "Das Halali der Gazetten…": Das sexuelle Thema "Pädophile" war hier verschlüsselt zu beleuchten. Der Umbau des Strafrechts in ein an den individuellen Nachweis für Schäden oder Schädigungsabsichten ungebundenes "Präventionsstrafrecht" seit der Wiedervereinigung war jedoch, wie schon gesagt, ganz zentral durch zwei gesellschaftliche Brandthemen begründet: Den "internationalen Kampf gegen Kindesmissbrauch" ab den Neunzigern, und danach den "Kampf gegen den internationalen Terrorismus" nach den Anschlägen auf das New Yorker World Trade Center vom 11. September 2001. Die Internationale IATSO-Konferenz zur Behandlung mit Sexualdelinquenten wurde 2002 in Wien nicht von ungefähr durch Professor Pfäfflin mit den ironischen Worten eröffnet: "Das vergangene Jahrzehnt war das Jahrzehnt des internationalen Kampfes gegen Kindesmissbrauch, das jetzige Jahrzehnt das des Kampfes gegen den internationalen Terrorismus". Vorangegangen war der entsprechenden Rechtsextremifizierung seit den Neunzigern allerdings eine Phase seit den 80igern schon, wo - seit Walter Mondale - kein U.S.-amerikanischer Wahlkampf mehr gewonnen werden konnte, ohne dass man den Wähler über die Medien mit geschürten Ängsten um seine innere und außenpolitische Sicherheit zu gewinnen suchte. Sicherheitsängste avancierten zum Leitthema jedes Parteienwettstreits seitdem (inklusive das Thema der wirtschaftlichen Sicherheit). Mit einiger Verzögerung wurde dieses strategische Prinzip "Governing through crime" auch von den westeuropäischen Parteiensystemen übernommen, wie Professor Fritz Sack – einer der Gründerväter der deutschen Kriminologie - vor einigen Jahren nachwies (Sack, 2004). Sinnfällig für das Gesagte: Die FAZ hatte sich am ersten Tag nach dem Terroranschlag vom 11. September ausgerechnet darauf verstiegen, "Pädophilie" (nicht: einmal also "Kindesmissbrauch") wörtlich als das scheußlichste Verbrechen unterm Himmel darzustellen – unmittelbar hinter der Schlagzeile über dreitausend verkohlte Amerikaner nach dem gigantomanischen Anschlag mit vollbesetzten Passagierflugzeugen auf das World Trade Center in New York.

3 "… dann passt man´s halt dem Kasus an !": Nachgerade die Rechtsentwicklung zur "Pädophilie" seit 1990 ist in rund einem dutzend Aspekten der klassische Fall, wo ein Recht in mehreren Schritten eigens darauf angelegt wurde, einer bestimmten Gruppe mit für sie typischen Verhaltensweisen habhaft zu werden: In dem man nahezu alle Verhaltensweisen dieser sozialen Gruppe zum Verbrechen oder als verurteilungswürdige Gefahr hin zum Verbrechen deklarierte – und ohne jeden notwendigen Schadensnachweis.. Der Einzelfall wird also nicht daran bemessen, ob das Recht seine Bestrafung vorsieht – sondern das Recht wird quasi an die Zielgruppe angepasst, um ihrer habhaft zu werden. (Dies ist in der ausführlicheren Fassung der "Erläuterungen", derzeit noch in Überarbeitung, punktuell hergeleitet).

Schauen wir uns an dieser Stelle dafür die eingetretene rechtstaatliche Situation dieser Menschen an:

1.) Die (wahre oder unwahre) Bestreitung von Tatvorwürfen wirkt in Prozessen per se bereits strafverschärfend (auf dem Umweg "mangelnder Geständigkeit") - ebenso wie die Einbestellung der Kinder als potentielle Entlastungszeugen durch den Beschuldigten oder seine Rechtverteidigung. Der BGH hat gebilligt, dass das Strafmass erhöht wird, sobald ein Beschuldigter für seine Rechtsverteidigung die Kinder als Entlastungszeugen vor Gericht gehört haben möchte. Die volkstümliche Begründung dafür ist bekannt (Den Kindern die Reaktivierung ihres Traumas vor Gericht zu ersparen).

2) Der Rechtsgrundsatz in dubio pro reo ("im Zweifel für den Angeklagten") ist praktisch ausgeschaltet worden in diesem Deliktbereich. Es findet seit Jahren in keinem Prozess mehr statt, dass jemand "im Zweifel für den Angeklagten" freigesprochen wird. Dies unter anderem aus dem Grund, weil Angeklagte auf dem oben schon genannten Weg bereits im Vorverfahren zu falschen oder nur teilrichtigen Geständnissen genötigt werden können: Um dem "Kind eine neuerliche Traumatisierung als Zeuge vor Gericht zu ersparen". Widersprechen sie, muss das Kind gehört werden – mit der Folge eines höheren Strafmasses.

3) Logischer Weise erkennt man in letzterem dabei allerdings nun auch das Faktum einer Vorverurteilung: Mit der rechtlich also inzwischen völlig legitim hantiert werden kann.

4) Die Schuld steht damit meist auch schon vor dem ersten gerichtlichen Verhandlungstag fest (auch, wenn ein Verhandlungstag zum zeremoniellen Abspulen dieses langer Hand schon vorbesprochenen "Deals" stattfindet). Eine Wahrheitsfindung in einem ordentlichen Gerichtsprozess erfolgt also gar nicht mehr.

Zwischen 1990 und Gegenwart ist also präzis das geschehen, was Hartwig Weber über die Rechtsentwicklung zu den Hexenprozessen im 17. Jahrhundert rekonstruiert hat: "Die bei anderen Strafverfahren üblichen Maßgaben zum Schutz der Verdächtigen und Angeklagten wurden Schritt um Schritt außer Kraft gesetzt" (S. 224).

5) Im Kern aber:: Ein Schaden durch eine Handlung, für die man immerhin gehenkt wurde, musste mit der juristischen Einführung des "Ausnahmeverbrechens" Hexerei nicht einmal vom "Täter" intendiert worden sein. Tatsächlich ist in Pädophilieprozessen die "allgemeine Möglichkeit" Grundlage der Bestrafung, dass ein Schaden hätte eintreten können; oder dass er "nicht auszuschließen" ist. (Schäden empirisch auch keineswegs immer oder auch nur meistens ein. Daher spricht die Justiz bei sexuellen Handlungen an oder mit Kindern ja nicht von ungefähr vom "abstrakten Gefährdungsdelikt"). Ein individueller Schädigungsnachweis oder eine Schädigungsabsicht ist nicht von Nöten um Jahre Freiheitsstrafe zu verhängen - oder auch die Sicherverwahrung (Einsperrung ggf. bis zum Tod): Letzteres ist in diesem Fall durch nicht viel mehr begründbar, wenn ein Pädophiler mehrfach wegen unspezifizierter körperlicher Berührungen wegen "sexuellen Missbrauchs" verurteilt wurde, die pädophilen Empfindungen dabei fortbestehen und der Betroffene den (nicht nachgewiesenen oder nachweisbedürftigen !) Schädigungsszenarien bezogen auf seine individuellen Delikte widerspricht.

Darin wäre ein solcher Mensch wissenschaftlich nun sogar nicht unerheblich gestützt. Hierzu ein Rekurs zur tatsächlichen Forschung: Im Überblick aller zur Klärung tauglichen "meta-analytischen" Berechnungsstudien ermittelt sich - aus hunderten von Einzeluntersuchungen - die Wahrscheinlichkeit von Schäden bei Kindern durch solche Delikte (meist sind es nur kurzzeitiger Verhaltensreaktionen bei den Kindern, ausgenommen bei innerfamiliärem Missbrauch) exakt im Unentscheidbarkeitsbereich: Um 50 %. Selbst bei den verbleibenden 50 % der Kinder "mit Schäden" ist nun aber nicht zu sagen, ob diese psychischen Phänomene von den sexuellen Handlungen – oder überhaupt vom Beschuldigten – herrühren: Weil es für diese durchwegs korrelativen Daten dazu zwischen "Delikt" und "Beobachtung danach" nämlich auch 5 verschiedene Kausalrichtungen gibt, die wir auf keine Weise untersuchen können (es sei denn, wir führten experimentell das Delikt herbei !). Somit beträgt die Wahrscheinlichkeit, ein "Symptom Y" ginge ursächlich auf das Delikt X zurück – logisch gerade einmal 1/5. Will man das andererseits nun durch die Division mit einer ganzen Summe von Faktoren bestimmen, von denen wir wissenschaftlich wissen, dass "Symptome" sich entwickeln können, ohne dass das Delikt dafür verantwortlich sein muss (Aufdeckungsfaktoren bspw., Reaktionen der Umgebung oder Strafprozessfolgen): So käme man (mindestens) auf 1/12.

Hier kommen wir auf ein weiteres Beweismerkmal für einen Wahn bzw. Hysterie: Da es nicht wirklich um die rationalen Gründe geht, wird diese Faktenlage ausgeblendet, so deutlich sie auch immer einem sichtbar unter seiner Nase liegt. Die Reaktionsweisen sind durchgehend polemischer Natur. "Sachlich" wird allenfalls begründet, dass, selbst wenn ein Schaden nur in einem Falle unter 100 einträte, dieser bei sexuellem Missbrauch derart gravierend sei, dass einem diese Befundlage für die gegenwärtige Art Strafverfolgung gleichgültig sein könne. Hierbei ist man nun allerdings bei einem ähnlich unschönen Relikt des von mir gezeichneten archaischen Denkens: Man ist damit praktisch bereits bei der Sippenhaft, und bei einer Einstellung, wonach ein erschossener deutscher Soldat in einem italienischen Dorf rechnerisch die Erschießung von 100 Italienern rechtfertigt.

Hinzu kommen einige wahrhaft "idiotische" Kennzeichen der "wissenschaftlichen" Diskussion derzeit um Missbrauchssymptome. (nach tatsächlich wissenschaftlichen Maßstäben). Hierzu zählt die ständige Berufung darauf, Kinder oder Erwachsene selbst berichteten ja, wie sehr sie kausal unter dem früheren Missbrauch litten – dabei fällt das Missverhältnis in Fällen nicht auf, wo dieser "sexuelle Missbrauch" über reichlich unspezifische und zudem kurzzeitige Berührungen kaum hinaus ging. (Der Autor ist sich aus eigener Forschung bewusst, dass auch in solchen Fällen Störungen auftreten können - insbesondere über natürliche – feromongesteuerte – Ekelreaktion, wenn uns jemand intim auf den Leib rückt, ohne dass wir selber eine erotische Anziehung für ihn erleben). Als "Idiotisch" stellt sich dabei aber insbesondere dar, dass in keiner der derzeit öffentlich beziehbaren Arbeiten über dramatischste Langzeitfolgen von unspezifischsten Handlungen ein banaler (und bereits gedanklich für jeden unmittelbar nachvollziehbarer) Sachverhalt jemals auch nur Erwähnung findet: Kinder und Heranwachsende laborieren, wie die Erfahrung lehrt, an jedweder normabweichenden Sexualerfahrung entsetzlich und auch jahrelang: Nur ein Beispiel dafür ist der pubertierende Junge, der wegen der Befürchtung, homosexuell sein oder nach einer homosexuellen Erfahrung - bis zur Suizidalität und jahrelang - damit nicht fertig wird, und sich noch mit 50 Jahren gramvoll damit herumschlägt. Solche Menschen erklärten zu Zeiten der Homosexuellendiskriminierung in den 50er bis 80iger Jahren jede später aufgetauchte Lebenschwierigkeit, Unzulänglichkeit oder psychische Missbefindlichkeit damit - bis hin dazu, dass sie ihre eigene Homosexualität später dem bösen Verführer und jenem Erlebnis in der Kindheit zuschrieben, dass sie entsprechend "geprägt" habe (mangels anderer Erklärungen, wie wir sie heute haben). Ursache für solche Dinge ist die schamvolle soziale Stigmatisation normabweichender Sexualerfahrungen (wie hier am Beispiel der Homosexualität) welche Heranwachsenden als Selbststigmatisation sozialisatorisch internalisiert haben. Man braucht aber lediglich die "Bravo" aufzuschlagen, um festzustellen, wie weit diese sexuellen Konformitätsbedürfnisse und sexuellen Stigmatisierungen von allem, was an ihnen in sexueller Hinsicht "anders" sein könnte, bei Kindern gehen - und wie quälend es dann auch über Jahre in ihnen wühlt, nicht sexuell konform ("normal") zu sein, und in dieser Hinsicht stattdessen etwas "Abnormales" (Stigmatisiertes) aufzuweisen. Bspw. genügt es als Trauma bis ins Erwachsenenalter für Mädchen, eine "zu kleine" Brust, oder als Junge, einen "zu kleinen" Penis zu haben: Hier sind teils lebenslange Minderwertigkeitskomplexe die Folge. Die banale Denkmöglichkeit, dass gerade auch die derzeit extremst stigmatisierten "abnormalen" Sexualerlebnisse namens "sexueller Missbrauch" auf diese Weise innere Zerrissenheiten bei Kindern und den späteren Erwachsenen erklären – oder wieso dieser Faktor hier plötzlich so gar keine Rolle spielen sollte ! - wird im zeitgenössischen Schrifttum überhaupt nicht angedacht. Stattdessen zieht man es "wissenschaftlich" vor, wie die Gelehrten des Hexenwahns aus den Darstellungen von Kindern, sie hätten bspw. eine körperliche Erkrankung kraft Einwirkung eines Dämons bekommen, per se als Nachweis von teuflischen Einwirkungen zu handeln: Weil sie ja unmittelbar von den Kindern selbst bezeugt worden seien. (Der sekundäre psychische Gewinn solcher Darstellungen, der von der gesamten Umgebung auf die Kinder für solche Einordnungen ausgeht, hat dabei wohl noch einen ganz eigenen – suggestiven – Effekt: Vom Mehr an Anerkennung, Beachtung und Nachsicht bis hin zu allerhand anderen psychischen Vergünstigungen und Vorteilen für die kindlichen Bedürfnisse).

Es interessiert hier nicht, ob oder inwieweit diese Alternativerklärungen die Realität erklären. Entscheidend für die Identifikation dieses Wissenschaftsbereiches als unwissenschaftlich und als reine Theorielieferung zur Bedienung einer Hysterie ist einzig das Folgende: Wirkliche Wissenschaft klammert nicht a priori, ad hoc, und vollständig selbst jede noch so naheliegende Alternativerklärung für beforschte Sachverhalte aus. Gerade dieser Ausschluss jeder kritischen wissenschaftlichen Hinterfragung unterscheidet die Pseudowissenschaft von der Wissenschaft. Und es unterscheidet eine einseitige Faktenhorterei für Hysterie und Aberglauben von einer verantwortungsbewussten und zweiseitigen Beforschung der Wirklichkeit. Die ermordeten Gruppen in meiner Moritat mit den jeweils mitgelieferten wissenschaftlichen Begründungen ihrer Zeit zu ihrer Verfolgung zeigen nun buchstäblich nichts anderes aus der unsäglichen Geschichte der "Hexenbrennerwissenschaften"- als dieses methodologische Charakteristikum. Man braucht sich als Wissenschaftler also über den wissenschaftlichen Status dieser ganzen "Missbrauchslehre" in Bevölkerung, Politik und Pressewesen von daher überhaupt nicht zu streiten. Sie hat keinen.

4 "An allen Universitäten wird jetzt die Hexerei gelehrt, und aller Welt Autoritäten haben sich dazu bekehrt": Eine Parallele zur heutigen Rechtsentwicklung bspw. zum Sexualstrafrecht, die in den liberalen 1960er bis 1980er Jahren noch undenkbar in der rechtstaatsbewussten Justiz war, ist der merkwürdige Sachverhalt, dass auch die Lehre von den Hexen, ihrer Identifikation und ihrer juristischen Bekämpfung in all ihrer Absurdität erst etabliert wurde, nachdem Justiz und Universitäten den Hexenglauben Jahrhunderte zuvor noch als irrwitzigen Volksaberglauben bekämpft und für Humbug gehalten hatten: Selbst nach Erscheinen des verhängnisvollen Malleus Maleficarum von Heinrich Kramer Ende 15. Jahrhundert ("Hexenhammer") wurden die entsprechenden Lehren von Dämonen und Besessenen an den Universitäten zunächst auch noch längere Zeit als radikalistische Sektiererei abgelehnt - auch übrigens vom Vatikan und der katholischen Kirche selbst. Vor allem durch die geschickte Diffamierung jener Gelehrten und Zweifler im "Hexenhammer", welche die Existenz von Dämonen und Besessenen als Volksaberglauben begriffen und leugneten, als minderbemittelte oder verantwortungslose "Verharmloser" - wurde dieses "Aufklärungsbuch" über einen Zeitraum von mehreren Jahrzehnten erst zum "verhängnisvollsten Buch der Weltgeschichte" (wie es die Übersetzer der derzeit neusten Ausgabe bezeichneten): Mehr und mehr der gesamten Gelehrtenszene wurde der "Hexenhammer" zum rechtsverbindlichen Lehrwerk und zum Weisbuch der Identifikation, Vernehmung und Hinrichtung von "Hexen". Die vorgeblich minderbemittelten und ewiggestrigen "Verharmloser" in Forschung und Lehre waren innerhalb des Universitätswesens infolge der Verbreitung dieses Bestsellers - und seiner Sanktionierung später durch die sog. "Hexenbulle" Papst Innocenz´ VIII. - Minderheit geworden: Entweder mundtot gemacht, aus Angst vor Karriereknicks zu vorsichtigem Schweigen verpflichtet, oder ins akademische Aus exiliert. Man vergleiche hierzu im "Hexenhammer" einmal die rhetorischen und "wissenschaftlichen" Argumentationstechniken (insbesondere den "Aufklärungsanspruch" wider verantwortungslose "Verharmloser") stilistisch mit den typischen Aufklärungswerken aus den 90er-Jahren zum heutigen Reizthema "Pädophilie" bzw. "sexueller Kindesmissbrauch". Man fühlt sich dabei sogar unmittelbar an Ursula Enders´ "Zart war ich, bitter war´s" erinnert – "dem" Aufklärungs- und Weisbuch der gegenwärtigen halbprofessionellen Kinderschutzaktivisten, wie man obskure, dämonisch-faszinöse "dunkle Geheimnisse" bei Kindern "aufdeckt", vor "Pädophilen" als wie allgegenwärtigen Finsterlingen warnt, und mit teils ins magische: reichenden Zerstörungswirkungen der Seele durch pönalisierte sexuelle Handlungen. Die Parallelen reichen bis zu Zitierweisen und derselben emotionalistischen Empörungsdemagogie wie im Hexenhammer gegen Täter und ihre "Verharmloser". Zweifler werden vorab in Täternähe gerückt. Die Parallelen reichen vom selben Tonfall bis zu denselben rhetorischen Techniken der Plausibilisierung einer neuen Theorie des Hexenunwesens. Insbesondere werden beständig "Verharmloser" beschworen - und wirkungsvoll der Leser damit vorab gegen mögliche kritische oder logische Einwände verhetzt. Ähnlich übrigens auch in "Grünkram" von Adolf Gallwitz aus den Neunzigern. Man muss in der Tat den "Hexenhammer" lesen um festzustellen, womit man es in solchen Werken mit ihrem hasstiradenhaften "Erwachet" und einer emotionalistischen "Aufklärung" gegen Menschen stilistisch zu tun hat.

Die zunehmende Anhängerschaft des demagogischen, gleichwohl wissenschaftlich daherkommenden "Hexenhammers" (mit vielen gehässigen oder inhaltlich entstellenden Zitaten als "Beleg gesicherter Erkenntnisse") hatte die akademische Positionierung zum Teufelsglauben bis zum 17. Jahrhundert nun bald dramatisch geändert. Allerdings erklärt sich diese Entwicklung auch durch zeitgeschichtliche Entwicklungen wie den monströsen 30-jährigen Krieg).

Aufgrund der in meiner Moritat angesprochenen Gefahren für jeden Kritiker betreffs Ruf und Leben, der seinem Zeitgeist widerspricht, sei darauf hingewiesen, dass mit dem Rekurs auf den Hexenwahn in solchen Zusammenhängen keineswegs etwa ketzerisch mit falschen Vergleichen gearbeitet soll. Die Grundeinsicht, die in meiner Moritat zu vermitteln war, ist einfach - und dabei geschichtlich völlig objektiv: Es ist keinerlei Verlass selbst auf eine Einigkeit sämtlicher Experten und Gelehrten zu zeitgeschichtlichen Brennthemen. Bestürzender Weise ist es also nicht einmal ein Kriterium der Wahrheitsfindung, wenn man sich auf sämtliche Lehrwerke und Professoren seiner Zeit berufen kann als Argument dafür, man habe Recht. So zu verfahren ist (s. den Hexenwahn im 17. oder den Antisemitismus der Hitlerzeit) nicht nur naiv und unwahr oder zeugt von mangelndem Geschichtsbewusstsein: Angesichts der Auswirkungen ist es in letzter Konsequenz sogar gefährlich, sich wissenschaftlich auf "alle Autoritäten seiner Zeit" zu berufen, um irgendwelche kritikablen staatlichen oder juristischen Maßnahmen gegen Menschen damit zu begründen. Aus keinem anderen Grund als dieser erschreckenden Wirklichkeit wurde das Poem im Anfang verfasst.

Selbst, wollte man die Einigkeit der Professorenschaft (beim Hexenwahn reichte sie bis ins christliche Nordamerika) verschwörungstheoretisch jeweils mit "Gleichschaltung" durch dunkle Mächte erklären, so ergäben sich nachgerade hier bestürzende Parallelen zu aktuellem Thema: Das "Herausmobben" einer liberalen und humanistischen Generation der 70er- und Achtziger Jahre über Kindersexualität oder "gefährliche" sexuelle Devianzen aus den juristischen, psychiatrischen und sozialwissenschaftlichen Lehrstühlen und den öffentlichen Trägern - als überlebte oder spinnerte "Verharmloser". (Vgl. die Parallelität des Begriffes: Er ist "das" wörtliche Stilmittel zur Diffamierung von Kritikern im "Hexenhammer" gewesen. In den frühen 90ern war es "das" Schlagwort der zu Beginn noch feministischen Kampagnen gegen "sexuellen Kindesmissbrauch". Prof. Ernest Bornemann, um ein Beispiel zu nennen, hat im Zuge dieser akademischen und medialen Diffamierungswelle bis in die Massenmedien und TV-Berichterstattung hinein in den Neunzigern Suizid begangen). Es folgte der Ersatz dieser liberalen ("verharmlosenden") Generation durch konservatives Personal – und zwar im Zuge einer in den Neunzigern wörtlich von der Regierung über die Massenmedien so ausgerufenen "Kampagne gegen sexuellen Kindesmissbrauch" (Claudia Nolte - CDU - im Familienministerium & Klaus Kinkel - FDP - im Justizministerium). Später übrigens wurde dieses Schlagwort pauschalisiert gegen "Pädophilie" zugespitzt: Kriminalisierung von Menschen also, in Abstraktion von eigentlichen strafrechtlichen Handlungen. Einschlägig auch die Sprache. Entmenschlichend sprach Klaus Kinkel beispielsweise von solchen Menschen: Die "Pädophilie" (nicht: "Kindesmissbrauch") sei ein "wucherndes Krebsgeschwür" der "westlichen Industriegesellschaften", die es - wörtlich - "mit allen Mitteln" zu "bekämpfen" gelte. Die Universitäten sind – mehr oder weniger bereitwillig – dem Druck von Bevölkerung, Politik und Pressewesen erlegen - und dem sie exekutierenden politischen Willen (vgl. "… Herr Müller von der X-Partei").

5 "Nach Befund des Dr. Luther…": Im Hexenwahn wie auch beim Antisemitismus wird deutlich, dass sie erst dann zum staatlich organisierten Exzess wurden, als sich die Nobilität und die politischen Verantwortungsträger bis hinein in die Regierung vom plebiszitären Virus haben anstecken lassen, den wir "Hexenwahn" oder "Antisemitismus" in der Bevölkerung nennen. Beide wurden übrigens nachgerade durch den besonders judenhasserischen und dämonengläubigen lutheranischen Protestantismus – eine Revolution von unten nach oben – perpetuiert: Insbesondere der Hexenwahn entwickelt sich zum Exzess erst im Zuge der Reformation und vor allem nach der Reformation. Luther selbst hatte die bekannten "Hexen von Wittenberg" auf den Scheiterhaufen demagogisiert. In einer anderen Angelegenheit hatte er den Behörden angeraten, ein behindertes Kind als sog. "Wechselbalg" umzubringen und im Fluss zu entsorgen. (Trotz seines Expertenrats tat man dies dann doch nicht). Wie sehr wir diese Dinge verdrängt haben, erkennt man daran, dass uns allen heute – ohne geschichtliche Basis - der Protestantismus wie eine liberale und humanistische Befreiungsbewegung gegen die dämonengläubige und restriktive katholische Kirche erscheint. Geschichtlich trifft das blanke Gegenteil zu. Deutschland war überdies die Hochburg des europäischen Hexenwahns - und dies u.a. deswegen, weil es damals noch das Kernland des Protestantismus war. Luther war bekanntlich Deutscher. Hatte die katholische Kirche bis dahin vor allem religiös Andersgläubige als Ketzer verbrannt, so brannten die Scheiterhäufen nun immer mehr wegen Verstößen in der drakonisch überwachten Alltagslebensführung - vor allem in den protestantischen Domänen: Um ein sittenstrenges, alttestamentarischen Glaubenspurismus realisierendes Regiment zu installieren, in Abkehr vom moralisch "verlotterten" Katholizismus Roms. Der päpstliche Hof mit seinen ausschweifenden und korrupten Renaissancepäpsten wurde in jener z.B. auch als sexuell degeneriert gezeichnet - von "Hurerei" und Inzest (Stichwort Lucrezia Borgia) bis zu Vorwürfen von Homosexualität und Knabenliebe. Nicht nur sind diese Reizthemen bäuerlich bzw. "bürgerlich". Der gesamte Protestantismus war, von der einfachen Bevölkerung und dem regionalen Adel getragen, eine Revolution von "unten nach oben". Der Blutexzess, der damit verbunden war, ähnelt in diesem Punkt der jakobinischen Terrorherrschaft des "Volks" zu Zeiten der Französischen Revolution zwei Jahrhunderte später.

Es soll hier nicht darum gehen, als Katholik den Protestantismus "anzuschwärzen". Allerdings gibt es übergenerationell den Dämon geschichtlicher Wiederholung - für den das Thema Anlass zu einer konkreten Dokumentation gibt:
Einen alttestamentarischen Hang zur Gewalttätigkeit gegen Juden, Homosexuelle und andere "Rassen" als der weißen, christlichen unter den Opfern von Hitlers Hasstiraden erkennt man daran, dass, nach der aktuellen demoskopischen Geschichtsforschung, ein relativ glatter Strich durch das Deutschland im März 1933 geht: Zwischen katholischen Regionen (die Hitler damals ostentativ nicht wählten, und die Katholiken von ihren Pfarrern zur Wahl der "Zentrumspartei" gegen Hitler eingeschworen worden waren) - und den protestantischen Regionen, die ihn offenbar geschlossen und mit klarem Bekenntnis wählten. Hitler mit seinen Themen scheint vor allem von Protestanten gewählt worden zu sein. Die sog. "Kulturrevolution", welche die Katholiken 50 Jahre vorher unter dem Preußen Bismarck zu erleiden hatten, ist sicher nur eine Erklärung unter einer sehr viel tiefgreifenderen kulturhistorischen Erklärung.

Wenn ich vom "Dämon" stetiger geschichtlicher Wiederholung" spreche nach mehrhundertjähriger gesellschaftspsychologischer Prägung gegen dieselben Randgruppen, so lässt sich dies sogar noch weit konkreter festmachen: Wiewohl die Ächtung von Juden und Homosexuellen christlichen Ursprungs ist – brachten sie hunderte von Jahren später nach den Scheiterhäufen die atheistischen Nazis in die Gaskammern: Die Qualität des Hasses und des bürgerlich anerzognen Ekels gegen sie war dabei dieselbe.

Was aber bis heute gänzlich unbekannt ist: Die unter Hitler vergasten "Homosexuellen" waren in Wirklichkeit damals bereits vor allem Pädophile (und Ephebophile). Wer unter Hitler homosexuell war und mit volljährigen Männern Umgang hatte, konnte im Hitlerreich meistens unbehelligt leben – wie Ernst Röhm z.B. - solange er nicht politisch quer dachte. Es waren jene, die gegen die Schutzaltersgrenze verstoßen hatten, mit dem sechsuhrdreissig-Zug nach Auschwitz deportiert worden. Die historische Parallelität ist hier: Eine dezidierte gesellschaftliche Verfolgung derselben beiden Gruppen ist Mitte unserer 90er Jahre wieder ausgebrochen. Pädophile ("Kinderschänder") konnten bis in die Achtziger Jahre in der Bundesrepublik relativ unbehelligt leben, soweit sie sich an soweit humane Strafgesetze zum Schutz von Kindern vor sexuellen Handlungen hielten. Ephebophile sind nicht auf präpubertäre Jungen, sondern existentiell auf das typische Erscheinungsbild 14 - 18 jähriger junger Männer - "Epheben" – orientiert. Mit der Optik kantiger und behaarter Mannsbilder können sie ebenso so wenig anfangen wie heterosexuelle Männer. Und sie können diese engen Optik des orientierten Objekts ebenso wenig überwinden wie heterosexuelle Männer den Auslösreiz "weibliche Brust" in Verbindung mit der Wespentaille. Bis Mitte der Neunziger Jahre unterlagen diese Männer der bundesrepublikanischen Homosexuellenverfolgung nach dem berüchtigten "Schwulenparagraphen" 175 mit seiner Schutzaltersgrenze bis 21 bzw. 18 Jahren. Seit Mitte / Ende der Neunziger Jahre plötzlich überrollt nun Pädophile und, im Gefolge, inzwischen auch Ephebophile. eine sich stetig weiter überschlagende Kaskade von Rechtsverschärfungen und strafrechtlichen Entrechtlichungen alles halbe Jahr, die das Schutzalter wieder auf das Niveau der Homosexuellenverfolgung nach dem 175er hinaufgetrieben haben (18 Jahre; in den Achtzigern noch nach der Hitlergesetzgebung: 21 Jahre. Auch die letztere Forderung wird inzwischen erhoben. De facto haben wir das Niveau der Homosexuellenverfolgung nach § 175 - nun allerdings für Männer und Frauen, Homosexuelle u n d Heterosexuelle. Der Anachronismus ist mit logischen Mitteln nicht zu erklären: Als hätten wir nicht seit Jahrzehnten drastisch sich immer früher verlagernde Pubertätseintrittszeiten. Und als hätten Jugendliche noch wie anno 1950 keinerlei sexuelle Aufklärung - oder bräuchten stattdessen auch heute noch eine Aufklärung vor schwarzen Männern. Die Erklärung, die ich für den ganzen Zirkus inzwischen für die rationalste halte: Eine 70%- iger Löwenanteil "überalterte Gesellschaft" mit sexuellen Wertvorstellungen und Tabus aus den 1930er bis 1960er Jahren steht allerorten sexuellen Freizügigkeiten in TV und Kommerz, einer vorgeblichen Sexualisierung der Gesellschaft, und den ständig früher einsetzenden sexuellen Umtrieben von Heranwachsenden - fassungslos - gegenüber. Selbst die Hysterie um "Pädophile" mit einer drakonischen Strafverschärfung unter ständigem Geschrei der Bevölkerung nach immer höheren Strafen lässt sich aus meiner Sicht dadurch erklären, dass die seit 4 Jahrzehnten stetig früher einsetzende sexuelle Regsamkeit bei Kindern (u.a, durch Ernährungsfaktoren bedingt) auch dazu führt, dass es von Generation zu Generation mehr "Pädophile" gibt (weil jedem pädophilen Einzelfall – hiesiger Forschung nach - frühe Verliebtheiten in der Präpubertät in andere präpubertäre Kinder zugrunde liegen). Ich habe schlichtweg auch keine andere Erklärung dafür, wieso inzwischen gerade auch Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr in den strafrechtlichen Fokus frühreifer Sexualtäter oder von Übergriffstätern im Initialstadium gerieten, wenn sie untereinander oder mit unwesentlich Jüngeren gewisse Dinge tun. De facto kann ein 9-Jähriges Opfer von der psychosexuellen und körperlichen Reife her 12, sein 11-jähriger "Täter" 8 sein (Reifungsalter = Kalendarisches Alter +/- 3 Jahren in der Altersgruppe der 8 – 14 – Jährigen).

Es handelt sich – aller Rationalisierung um subtile Formen "sexueller" oder "seelischer Gewalt", – schlicht um Irrsinn, sobald man den betreffenden Definitionen einmal auf den Grund geht: Nach der inzwischen vertretenen Logik, was ein "sexueller Übergriff" ist, könnten wir - außerhalb des sexuellen Kontexts - keinen Menschen um einen Bleistift bitten, ohne ihn zu "manipulieren", ihn jählings zu belästigen - oder in seiner "Selbstbestimmung" zu beeinträchtigen, wenn er mit dem Bleistift gerade selber etwas schreibt.. Einen irrsinnige Abkehr von der Logik haben wir z.B. auch auf der juristischen Ebene: Das Vorliegen eines Altersunterschiedes beweist bereits die Ausnutzung desselben. Alle Rechtsvoraussetzung der diversen Paragraphen zum Punkt folgen implizit aber nachprüfbar dieser "Logik". Nur, wenn man den sexualdämonologischen Kern nicht sieht, fällt einem da kein Blödsinn auf - und die hübsche Lehre von "symmetrischen Beziehungen" und "gleichberechtigten" (= altersgleichen) Partnern scheint einem dann die lichteste Vernunft Diese sexuelle Vorstellungswelt, was "sexueller Missbrauch" (inzwischen) alles sei, warum die "Pädophilen" verderbliche Geschöpfe seien, und wie sich sexuelle Kontakte selbst zwischen unwesentlich älteren und jüngeren Kindern wie eine psychische Infektionskrankheit über den blossen Hautkontakt als "Trauma" verbreiten: Sie wäre logisch, unauffällig und hübsch rund – gäbe es da nicht eine ganz erschreckende geschichtliche Vorbelastung, in deren Geist sie in Wirklichkeit steht: Die Verbrennung von "Sodomiten",, frühreifen Kindern und "Kinderschändern" unter einem speziellen, eingefleischten Prägungshintergrund unserer Gesellschaft: Sexualdämonologie – und Ekel vor diesen Dingen ganz anderer Ursache. Wir werden später über diese geschichtlichen Hintergrund beim Hexenwahn zu sprechen haben.

Aber kehren wir zurück zum Aufhängerthema. Der Hexenwahn im 16. und 17. Jahrhundert war ebenso wenig wie der Antisemitismus der Bevölkerung in der Hitlerzeit eine Sache, die sich autoritätsstaatlich abschieben ließe (auf die böse "Kirche"; auf die bitterbösen und verbrecherischen "Nazipolitiker"): Weil kein Prozess ohne die abergläubischen gegenseitigen Denunziationen von Stadt- und Dorfbewohnern untereinander zustande gekommen wäre – bis dazu, dass Kinder ihre eigenen Eltern bezichtigten und umgekehrt. Gefordert werden zum Schutz von "Kindern" nach der bereits erfolgten Heraufsetzung auf 18 Jahre inzwischen im nächsten Schritt schon 21 Jahre. Eine überraschende Beobachtung beim Studium der Kinderhexenprozesse ist es nun, dass viele Kinder zuerst sich selbst der Hexerei bezichtigten, bevor sie andere in Beschuldigungen hineinzogen. Motor dieser Denunziationen war im Beginn offenbar oft Schuldqual, nachdem den Kindern, bereits vom Kleinkindalter an, von allen Seiten ihrer sozialen Umgebung der dämonologische Volksglaube eingeimpft worden war. Bereits 4-Jährige werden mit Geschichten über magische Rituale und Hexenausritte zitiert. Nicht irgendwelche bösen Indoktrinationen "von oben" also gaben den Zunder für das große Menschenbrennen - sondern die eigenen dämonengläubigen Eltern und Nachbarn sind es gewesen, die diesen Irrsinn ständig realisierten.

Wir werden später noch eingehend dazu kommen, dass nachgerade hinter der "Schuldqual" von Kindern bei den Kinderhexenprozessen erstaunlich oft sexuelle Elemente und Inhalte stehen. Die Forschung über jene Zeit erklärt dies damit, dass es im 16. und 17. Jahrhundert, wo diese Geschichten spielen, eine heute kaum mehr vorstellbare kirchliche Moralrepression in sämtlichen Bereichen des täglichen Familienlebens gab: Von den Beischlafgewohnheiten der Ehepaare über den Umgang mit sexuellen Versuchungen im Alltag, bis zum Verhalten gegenüber Kindern in der Pubertät und mit sexuellen Normabweichungen war durch die Dorfpfarrer - auch über den Religionsunterricht der Schulen und die "Zusammenarbeit" beider mit den lokalen Behörden - alles unter eine erdrückende soziale und pädagogische Kontrolle gestellt worden. Dies hatte Auswirkungen nachgerade im sexuellen Bereich: Sexuelle Anschuldigungen und die Amalgamisierung sexueller Berichte mit zauberischen Gruppenritualen sind bei den Kinderaussagen der Hexenprozesse besonders häufig. Meist sind sie eingekleidet in das Fantasma eines szenisch dargestellten Hexensabbats, und psychosexuelle Elemente in den Vernehmungsprotokollen der Kinder lassen sich als projizierte Schuldqual deuten - unter sexueller Bezichtigung der eigenen wie auch anderer Personen. Es war eine Zeit, wo bspw. Ehepaaren der Geschlechtsverkehr jeweils an Vorabenden von Messen, Fest- und Heiligentagen untersagt war (praktisch also an 4 Tagen in der Woche). Desgleichen war die kindliche Onanie pönalisiert (vgl. z.B, Roper, S. 133f), und unter ähnliche soziale Kontrolle durch pädagogische und kirchliche Seelsorger gestellt. Beispielsweise wurden die Kinder - nachgerade in protestantischen Domänen - nach der Predigt Sonntags in der anschließenden Sonntags- oder Montags-Schule vom Pfarrer darüber ausgefragt, ob sich die Eltern in der Woche auch hübsch an die Heiligentage gehalten hätten; ob sie selber keusch und brav waren – oder das Brüderchen nachts vielleicht irgendwelche einschlägigen Geräusche von sich gegeben hätte ? (etc. pp.), Insbesondere Homosexualität war mit Pfählung bedroht, bereits für Kinder sah man in diesem besonderen Punkt die Todesstrafe vor. Bei jedem Geschlechtsverkehr – vor allem dem ersten – war einer populären Theorie jener Zeit zufolge stets mit anwesenden Dämonen zu rechnen: Heranwachsende Jungen und Mädchen in der Pubertät dürften also schlaflose Nächte verbracht haben, sobald sie sich bspw. zum ersten Mal verliebt hatten. Kinder dürften sich in jener Zeit auf dem Heimweg von der Schule oder aus der Kirche nicht an den Händen anfassen. Jungs und Mädchen hatten getrennt nach Hause zu gehen, auf verschiedenen Straßenseiten - bevor sie vom "fleischlichen Laster" in Bann gezogen werden. Isidor von Sevilla – jedem Erzieher jener Zeit der "epochale" pädagogische Lehrmeister - hatte insbesondere davor gewarnt, dass Kinder ab dem siebten Jahr besonders triebhaft würden: So dass sie entsprechend unter Kuratell stellte. Ähnlich wie die Jugendämter heute eine besondere Mission darin erachten, Haushalte auf sexuellen Missbrauch oder Vernachlässigung zu inspizieren – fungierte ein behördliches Kontrollsystem aus Pädagogen, Honroratioren und Juristen nachgerade zur sexuellen Überwachung.

Ein interessantes Charakteristikum der Kinderhexenprozesse ist, dass die selbstmörderischen Anklagen, welche aus den Kindern irgendwann in ihrem als schuldhaft begriffenen Leben heraus brachen, oft deutlich auch das Gepräge einer kindlichen Revolte gegen eine ihnen verhasste repressive Erwachsenenwelt haben: Die Kinder haben sich in den von ihnen bezichtigten Erwachsenen oft an genau denen abreagiert, die sie wegen dieser intimen Repressalien und Unterkontrollstellungen hassten. Und deutlich genossen sie es auch, ihre gehassten weltlichen und kirchlichen Inquisitoren genau mit dem zu erschrecken und zu entsetzen, wovor sie den Kindern so beständig Angst gemacht hatten: Mit Dämonen, Schadenszauber oder sexuellem Teufelswerk. Man hat gerade in der Zeit nach der Reformation in protestantischen Gebieten den Bogen von Moralrepression und Sittenwächterei wohl deutlich überspannt, die man in den Gemeinden aus alttestamentarischem Fanatismus installiert hatte, und in das die Eltern genauso eingespannt waren wie die Pfarrer und die Pädagogen. So ist es kein Zufall, dass die Hexenprozesse, folgt man Webers Auswertung (1991), exakt in und nach der Reformationszeit auftauchen. Und dass insbesondere die Hexereiprozesse gegen Kinder sogar erst ihrem Höhepunkt zuwanderten (mit Exzess 1627-1630), als der Hexenwahn gegen Erwachsene sich bereits beruhigt hatte. Allein in Würzburg wurden nach Weber´s Recherchen in Stadtarchiven in den Jahren 1627 bis 1629 nicht weniger als 27 Kinder unter 10 Jahren verbrannt. In Trier hatte sich Kurfürst Johann von Schönborn besonders auf die Verfolgung von Kinderhexen kapriziert, seit er eine persönliche Erkrankung dem Schadenszauber eines Jungen zugeschrieben hatte. In Luzern erwürgte und verbrannte man 1658 ein elfjähriges Mädchen, 1659 ein zwölfjähriges und ein siebenjähriges Kind, sowie 1664 ein siebenjähriges Mädchen. In Oberwalden wurden zwischen 1650 und 1696 Kinder zwischen sechs und neun, zehn und vierzehn, sowie fünfzehn Jahren enthauptet. Ähnlich war es in Fribourg, Appenzell-Innerboden, Solothurn, Graubünden, Schwyz.

Agens für diese Entwicklung war unter anderem die "Erkenntnis" der damaligen Forschung, dass viele Hexen und Zauberer in ihren Prozessen angegeben hatten, bereits als Kind zu magischen Ritualen oder sexuellen Praktiken verführt worden zu sein, bzw. ihnen bereits in ihrer Kindheit angehangen hätten. Auch hierzu eine Parallele: Nachdem die Forschung über "sexuellen Kindesmissbrauch" immer mehr Hinweise darauf erbracht hatte, dass Pädophile bereits als 10 oder 13-jährige Empfindungen für jüngere Kinder hatten, und – Zufallsprodukt – einige spätere Sexualtäter als Kind selbst missbraucht worden waren (selbst wenn es sich dabei um Doktorspiele mit anderen Kindern gehandelt hat) – ging die martialische Strafverfolgung erwachsener Sittlichkeitsdelinquenten an Kindern unversehens in eine juristische, pädagogische und psychiatrische Verfolgung jugendlicher und kindlicher Täter (quasi als Sexualtäter im Initialstadium) über. Das gesamte Jugendstrafvollzugsrecht wurde – politisch unter ständigem Rekurs auf jugendliche Sexualdelinquenten - auf das Niveai der Behandlung erwachsener Straftäter gebracht. Man erinnere sich in solchen Zusammenhängen auch an den Fall eines elfjährigen Jungen, der in den USA frühmorgens von einem Sondereinsatzkommando aus dem Kinderbett gezerrt, in Handschellen gelegt und inhaftiert wurde, nachdem eine Nachbarin durchs Badezimmerfenster ihn bei sog. Doktorspielen mit der jüngeren Schwester beobachtet hatte und die Polizei verständigt hatte.

Weber spricht aus seiner Analyse der Prozessakten der Kinderhexenprozesse wörtlich von einer "Revolution der Kinderhexenhexen": In einer selbst- und fremdmörderischen Zerstörungswut offenbar, nicht selten in latenter Suizidalität, begannen viele verzweifelte Kinder, sowohl sich als auch andere teils wahllos zu bezichtigen. Und nicht wenige schienen es dabei auch sardonisch zu genießen, wie sie die von ihnen gehassten Dämonologen, die sie verhörten - kirchliche und weltliche Verfolger wie auch Pädagogen mit erfundenen dämonologischen Geschichten zu narren. Im amerikanischen Salem (Bundesstaat Massachusetts; literarisch aufgearbeitet in Arthur Millers "Hexenjagd") ist 1692 von halbwüchsigen Mädchen ein äußerst zynisches Spiel mit der Justiz gegen die Einwohnerschaft ihrer Gemeinde gespielt worden.

6 "… das Mäusemachen lehren": Mäuse waren der gefürchtete Erbfeind der bäuerlichen Bevölkerung damals: Dauernd fraßen sie den Anbau auf den Äckern. Ferner waren die Nager eine alltägliche Plage auf der Strasse und vor der Haustür (angesichts der damaligen Hygienebedingungen) – und im Haus jedes Dorfbewohners. U.a. auch angesichts der Seuchen- und Erkrankungsgefahren und einer absurd hohen Kindersterblichkeit, waren sie ein Schrecknis ihrer Zeit. Kinder haben damals gern damit geprahlt, sie könnten "Mäusemachen" (es kommt in Hexereiakten z.B. dauernd als Wendung oder Tatvorwurf vor). Dieser Umstand verweist auf einen damals wie heute bekannten Zug bei Kindern: Aufregung um sich herum aufzuwirbeln, in dem sie die Erwachsenen an ihren schlimmsten Ängsten packen. Jedes verbotene Thema wird von ihnen aufgegriffen und subversiv – spielerisch – invertiert. (Wenn es bei Kindern heute verschiedentlich zu erfundenen Anschuldigungen Erwachsener wegen sexuellen Missbrauchs kommt, liegt dem nicht selten das Nämliche zugrunde).

7 "… eine Wahrheitstherapie": Ich erlaubte mir den abgründigen Spaß, auf verblüffende forensische Parallelitäten zwischen den Kinderaussagen zur Zeit des Hexenwahns und dem heutigen Wesen selbsternannter oder sogenannter Experten über die Kinderseele in den sexuellen Missbrauchsprozessen der Moderne anzuspielen: Gegen pädophile Hexenmeister, die ja oft mit geradezu magischen oder satanisch gezeichneten Bestrickungs-, Verführungs- und Manipulationskünsten ausgestattet werden. Geradezu magisch erscheinen auch ihre zerstörerischen Wirkungen auf die kindliche Seele, kaum dass sie Kinder – erotisch zu deutend – irgendwie berühren. Die insgesamt hinter den Kinderaussagen über Hexerei stehenden soziokulturellen Ursachen und psychologischen Prozesse können hier nicht erschöpfend dargestellt werden. Nur soviel sei gesagt: Die Aussagen- und Vernehmungsprotokolle sind ein "wahres Fressen" für jeden Sozial- oder Kinderpsychologen. Oder für Forensiker heute im Bereich "Kindesmissbrauch" oder "Pädophilie":

Auf diesem Gebiet betrifft es 1) das massensuggestive Getriebe von öffentlicher Indoktrination über moderne Dämonen auf die kindliche Verarbeitungspsychologie von allen Seiten; 2) die Indoktrination eines sexuellen "Schadenszaubers" - sowie 3) die Psychologie erlebter sexueller Schuldqual, für die ein Mensch der Umgebung bezichtigt werden muss. Es gehört auch dazu: 4) Organisierte öffentliche Aufforderungen zu sexuellen Bezichtigungen. Es betrifft auch: 5) Einen Aberglauben aus irrationaler Sexualdämonologie. Eine weitere Parallelität ist 6) die Indoktrination eines die eigene Seele zerfressenden Schreckens "unsäglicher" - sexueller - Taten; samt den Auswirkungen solcher Suggestionen auf Kinderaussagen über individuelle sexuelle Handlungen und über individuelle Täter (soziale "Personenstereotype" als Suggestiveffekt für Falschaussagen).

Wie damals, so bestimmen dieselben Prozesse auch heute das Bild, das man sich dann hinterher aus den Aussagen der Kinder als Erwachsener von Unholden und zauberischen Schreckenstaten macht. Kinder - so lehrt sich aus den Akten der Hexereiprozesse nachdrücklich - antworten in der Dämonologie, in der wir sie erziehen, und die wir vorher in sie hineinsuggeriert haben. Geben wir ihnen dämonologische Umschreibungen (z.B. warnende sog. Prä-Ereignis – Suggestionen), so können sie die Dinge nicht einmal anders wahrnehmen, die später (passend zu der Suggestion zuvor) eintreffen: Weil sie ihre Wahrnehmungen mit solchen dämonologischen Etiketten auch bereits kodieren - und sie in der Kommunikation später auch kaum anders berichten können. Wie augenblicklich überzeugt, beeindruckt, erschüttert und erschreckt ist da der Inquisitor gewesen, wenn er nun aus Kindermund (wie durch ein Wunder!) haargenau das von Dämonen und ihrem Treiben erfährt, was er schon immer selber glaubte.

Wir sprechen hier noch nicht einmal über die überall redewörtlichen Gedächtnisprozesse für Falschaussagen, über Suggestionen durch Befrager über das Ereignis nach dem Ereignis (Post-Event – Suggestionen), oder von Befragungen, die ihrerseits nur auf einschlägige Antworten abheben. Die massenhafte multimediale Volksaufklärung von allen Kanälen seit ca. 1990 – bis in den "warnenden" Aufklärungsunterricht - haben (analog zum allgemeinen Hexentopos in der Bevölkerung zur Zeit der Kinderhexenprozesse mit ihren Aussagenartefakten) dafür gesorgt, dass sich Kinder in ihren Aussagen in Gerichtsverfahren wegen sexuellen Missbrauchs oder gegen Pädophile inzwischen nur noch nach sog. Personen- und Handlungsstereotypen äußern können - in einschlägige Richtung also. In den 70er und 80er Jahren hingegen gab es diesbezüglich noch 2 Extremgruppen von aussagenden Kindern. Die einen schilderten ihre Erfahrung oder den angeklagten Menschen als positiv, die anderen als negativ. Heute gibt es diese 1. Gruppe nicht mehr, nur gelegentlich trifft man noch auf Kinder bzw. Berichte dieser 1. Kategorie von Fällen. Dafür gibt es triftigere Erklärungen als dass Pädophile böser oder das Sexuelle folgenreicher geworden wäre: Zuerst greifen bei heutigen Kindern von allen Kanälen sog. "prä-event – Suggestionen" (Suggestionen über ein Ereignis schon vor dem Ereignis) - bereits seit dem Kleinkindalter: Heute gegen "pädophile" Teufel, die ihnen später einmal begegnen könnten, oder was entsprechende magische Handlungen zu bedeuten hätten, wenn sie sie später einmal bei einem solchen Bekannten beobachten. Diese Vorgaben bewirken, dass Kinder spätere entsprechende Beobachtungen dann in der Wahrnehmung bereits einschlägig kodieren, wenn sie später einem solchen Menschen begegnen, mit ihm interagieren, oder wenn ein Mensch ihnen später tatsächlich einschlägige Interessen bekundet. Ein Beispiel für das Gemeinte: Werden Kinder in der Erziehung bereits im Kleinkindalter vor "Schwarzen" gewarnt, dann erleben sie bereits ein Bedrohungsgefühl, sobald sie später als Schulkind an der Bushaltestelle einem Schwarzen begegnen; einen Schock, wenn er ihnen dabei die Hand auf die Schulter legt - und ggf. auch Albträume nachts und in den Tagen nach der Begegnung. Entsprechend werden sie das Ereignis nicht nur traumatisch wahrnehmen, während es geschieht – sondern sie werden es für später auch als traumatisches Erlebnis abspeichern und selbst so begreifen (und es nicht anders später auch in ihren Aussagen dazu erinnern und berichten). Ist dies nun aber kausal dem Schwarzen zu verdanken – oder den beängstigenden erzieherischen Suggestionen? Genauso verhält es sich nun seit den Neunzigern bei "Pädophilen".

Nach solchen "prä-event – Suggestionen" erledigen dann post-event – Suggestionen den Rest (soziale Suggestionen über das Ereignis nach dem Ereignis). In der Regel haben post-event – Suggestionen bereits zwischen den ersten Erwähnungen des Kindes über verdächtige Vorgänge und über die diversen Vernehmungen dann durch Eltern und die Polizei am Ende gegriffen - lange ehe es seine Aussagen dann vor Gericht macht. Spätestens die staatsanwaltschaftliche Übersetzung der Vorgänge in Form der Klageschrift – das Kind hat ja nun nach den juristischen Wertungen zu werten, was geschehen ist, und es auch danach zu verbalisieren - greift sogar eine ganz beachtliche zusätzliche "post-event" – Suggestion.

Nach dieser "Zange" des Individuums zwischen prä-event – und post-event – Suggestion erklärt sich auch das sonst nicht auflösbare Gepräge der kindlichen Aussagen damals über Hexen und entsprechende Beobachtungen, durch welches in den Protokollen der Hexereiprozesse jeder mit einem Nachvollziehbarkeitsproblem konfrontiert ist, der sie liest: Wie konnten Kinder bildlich z.B. Ausritte von Nachbarn auf Besen oder Katzen bezeugen wie eine eigene Wahrnehmung?

Der massivste Suggestionseffekt, der bei alldem noch zusätzlich auf kindliche Aussagen und kindliche Erlebnisrepräsentanzen wirkt, ist forensisch nachgewiesener Maßen die Verabreichung von sog. "Personenstereotypen". Auf diesen Sachverhalt stößt man aber schon, sobald man auch nur irgendeine x-beliebige Zeitung derzeit mit einem Bericht zum Thema "Pädophilie" aufschlägt, und wenn man als Forensiker auch nur 10 der betroffenen Individuen kennengelernt hat: Die Darstellungen von Pädophilen und ihren "typischen Handlungsweisen" haben buchstäblich den Variationsreichtum vom "Teufel mit dem Pferdefuß" im Mittelalter. (Auch wenn die Charakterologie hier noch vorgibt, Menschen zu zeichnen. Es sind aber schematische "psychologische" Stereotype. Gerade, weil sie als solche "authentisch" wirken, sind sie in ihrer Suggestivwirkung vom Konsumenten nicht durchschaubar - und im Suggestionseffekt daher nur umso gefährlicher). Die Ermordung von Kindern durch die bürgerlichen Hexereiprozesse zog sich bis in die 2. Hälfte des 17. Jahrhunderts hin (Wolf, 1990. S. 427). Der letzte Hexenprozess in Köln 1652 beinhaltete die Verbrennung eines zwölfjährigen Mädchens, weil sie mit dem Teufel beim Tanz gewesen sei, und weil sie Gott und der Religion abgeschworen habe (Wolf, 1990. S. 428). Immerzu verweist in Akten die häufige Kombination freizügiger Gruppenveranstaltungen mit sexuellen Akten und dem Abschwören von Gott und der Schließung eines Vertrags stattdessen mit dem Teufel darauf, dass die heranwachsenden Jungen und Mädchen vor oder bei ihren sexuellen Versuchungen und Sündenfallen in dem Bewusstsein standen, sich damit folgenschwer in Gegnerschaft zur christlichen Religion zu stellen. Der sexuelle Verstoß per se (oder aber die Entscheidung dafür) hat möglicher Weise sogar eine Wendung von Gott zum Antichrist für sie vorausgesetzt (oder selbst bereits beinhaltet).

Es gibt mannigfaltige Hinweise darauf, dass gerade zu Zeiten des schlimmsten kirchlichen Moralregiments bis in den Alltag des Intimlebens hinein ein zunehmender Hass in der Bevölkerung auf die Geistlichen und auf die christliche Religion die Folge war. Jedenfalls grassierte in der damaligen Bevölkerung ein erhebliches Aggressionspotential gegen die "Pfaffen" und die Obrigkeit – denen man sich äußerlich gleichwohl zu fügen hatte. Die demonstrative Absage an das Christentum und eine trotzige Hinwendung an den Teufel war ebenso eine Folge dieses inneren Protests, wie dass der Pakt mit dem Teufel der einzige Zugang zu den (ihm von der Kirche ja zugeschriebenen) sexuellen Freiheiten war. Zum anderen dürfen wir uns den "Teufel" in der Volkskultur keineswegs immer als das "Böse" vorstellen: Die Verehrung von Luzifer als Gottes schönstem und liebstem Engel bis zum - sexuell verstandenen – Sündenfall hatte eine alte Tradition in den noch von heidnischen Relikten durchsetzten Bevölkerung. Luzifer schien zahlreichen "subversiven Gruppen" und "Protestbewegungen", wie wir sie heute nennen würden, als Symbolisierung oder Schutzherr von Lebensbejahung und Sinnenfreude – umso mehr, als die Kirche immer mehr als lebensfeindliche, jede Lebensfreude austreibende und sie als sündig erklärende Instanz erschien. Es gab sogar entsprechende Kulte: Kultisch verbrämte Gruppensexorgien, wenn man so will. Entweder fanden sie infolge religiöser Intellektualisierungen unter kultischer "Schirmherrschaft" des Teufels statt; oder aber dies wurde später - in der Situation der Anklage - von den Beschuldigten so dargestellt (quasi äußere teuflische Mächte und dämonische Verführer seien schuld).

Ein weiterer Aspekt ist, dass nach gängiger kirchlicher Lehre Gott und Teufel keineswegs Widersacher sind – Gott als Schöpfer über allem, was existiert, hat keinen gleichmächtigen Gegner – sondern dass Gott Luzifer als seinen vormals geliebtesten Engel schlicht in der Welt gewähren ließ, um die Menschen für ihn auf die Probe zu stellen, hinsichtlich ihrer Erkenntnisfähigkeit zwischen "Gut" und "Böse". In entsprechenden Zwiespälten beinhaltete dies für die Menschen, sich eigene "Schuld" auch quasi leisten zu können: Weil nach der christlichen Lehre ohnehin am Ende die göttliche Vergebung stand. Vorausgesetzt, man gab die Schuld in der Beichte zu und erhielt die priesterliche Absolution - oder in Form eines Geständnisses im inquisitorischen Strafverfahren und erhielt die angemessene Strafe- Spätestens die Abbüßung durch die Strafe – insbesondere die reinigende Kraft des Feuers – läuterte selbst von schwerster Schuld für´s Himmelreich. (Da nun der Protestantismus nicht die Rechenschaft gegenüber anderen Menschen und mithin die Absolution durch Priester akzeptierte, war klar, dass dieser Weg ins Himmelreich allenfalls durch die Läuterung des Leibes und die schwerste Abbüssung an Leib und Seele des Delinquenten noch möglich war).

Dies alles gilt unter der Einschränkung, dass die Aussagen auch von den sie aufzeichnenden Inquisitoren erst so stilisiert worden sein können. So ist es nur eine Hypothese unter mehreren, dass die Kinder deswegen einen "Pakt mit dem Teufel" schlossen in Abkehr von der sie unfrei machenden christlichen Religion, weil sie in ihrer Verzweiflung - in Fällen realitätsverlustiger Verliebtheit oder einfach aus pubertärer sexueller Getriebenheit - in der Figur des Teufels einen ebenbürtigen anderen und ebenso mächtigen Schutzherrn suchten. Nichts liegt überdies näher in Zeiten, wo der christliche Glaube Furcht und Schrecken verbreitete, wo die Bedrückung durch den Kirchenzehnten, Kirchenstrafen, ständige Maßregelungen durch die Kanzel usw. ungerecht erschienen, und wo Geistliche perfider, doppelmoralischer und brutaler auf die Bevölkerung – und Kinder - wirkten als der Satan, dem sie böse Eigenschaften zuschrieben. Christ und Satan mussten austauschbar erscheinen, zumal Gott doch über beiden stand. Als Motiv kann auch durchaus gelten, dass man - als Ausdruck des Protests und der Verachtung der Geistlichen – sie am für sie schmerzhaftesten damit ärgerte, dass man ihnen demonstrativ den Teufel als Ersatzgott vor die Nase hielt.

Ich selbst gewann in einigen studierten Protokollen von "Kinderhexenprozessen" allerdings den leisen Eindruck, dass bei Gruppensex-Orgien, die dabei ganz offensichtlich geschildert wurden und wo Heranwachsende involviert waren (im Verkehr untereinander oder mit Erwachsenen), der spätere - anonyme - "Teufel in der Mitte" (als Inspirator der Veranstaltung oder als der sexuelle Verführer) eine banale Erfindung der Kinder gewesen sein kann: Um eine konkrete Person im Ort zu schützen. Jedenfalls liegt es auf der Hand, dass dies in Anbetracht eines dämonengläubigen Befragers die naheliegende und auch aussichtsreichste Methode war, den Bruder, einen Freund, den Nachbarn - oder den Bürgermeister - durch die Erfindung einer fiktiven Figur zu ersetzen. Kein Dämonenjäger hätte danach noch nach Verantwortlichen aus Fleisch und Blut für diese Treffen ermittelt. Und man selber war durch "dämonische Einwirkung" wenigstens von eigenen Betreibungen entlastet: Gerade bei "perversen" ("widernatürlichen") sexuellen Vergehen hatte für die Heranwachsenden nach dem Recht diese Zeit ohnehin der Tod gewartet (vgl. nachfolgende Erörterungen). Es wäre also die ideale Lösung gewesen. So manchem Mädchen, das seine Unschuld durch vorehelichen Geschlechtsverkehr dabei verloren hatte, mag der Tod vielleicht auch erstrebenswerter erschienen sein, als fortan bis zum Grab unter dieser Schande für sich selbst und die ganze Familie zu leben, deswegen lebenslang ungeheiratet - und mithin unversorgt - zu bleiben. Für so manchen "sodomitischen" oder "bestiarischen" Jungen hätte ohnehin der Tod gewunken – ob er nun die eigenen sodomitischen Regungen, Betreibungen und Handlungen darstellt; ob er einen nahestehenden gleichgesinnten Jungen oder Mann zum Verantwortlichen erklärt - oder ob er auf die Fiktion des anonymen Teufels zurückgreift, der an allem schuld sei. Um wenigstens andere zu schützen – und ein Stück Intimität auch von sich selbst.

8 "Professor Gallschwing": Anspielung auf den Psychologieprofessor Adolf Gallwitz, der von den Medien aus und in Publikationen ein fratzenhaft-pauschalisiertes und entmenschlichtes Bild von sog. Pädophilen zeichnete - und bei seiner Eiferei eine bemerkenswerte dämonologisch-faszinöse Affinität zum Hexenbrennen verriet: Dies - neben einigen sprachlichen Entgleisungen - durch seine Schirmherrschaft eines Vereins zum Schutz vor Kindern vor Missbrauch mit dem bezeichnenden Namen "Hänsel und Gretel": Die allseits gehasste Hexe wird zur Erleichterung des Bürgers und unter Beifall des Publikums am Ende in den Ofen geschoben und verbrannt. (Gleichen Namens übrigens auch ein martialisches Theaterstück jener Tage, das als "soziale Aufklärung über Kindesmissbrauch" in Erfurt sogar als Weihnachtsmärchen (!) rühren sollte: Der Pädophile wurde als Hexe gezeichnet – und die Missbrauchsopfer Hänsel und Gretel führen sie unter Erleichterung und Tränenseligkeit des Publikums des bekannten Ende zu).

Internet und Presseberichterstattung sind überdies voll von Umschreibungen und Wendungen, die "Pädophilen" auch ohne solche fratzenhaften Überzeichnungen schlichtweg ihre Zugehörigkeit zur Gattung Mensch absprechen (bspw. wird nicht von Menschen, sondern von "Kreaturen" gesprochen; Rechtsanwälte werden diffamiert, weil sie "sogar Pädophile" vor Gericht verteidigen. Und schließlich wurde der Begriff "Kinderschänder" mit seiner archaischen Entwürdigung inzwischen sogar zum Inbegriff der amtlichen Nachrichtensendungen - obwohl es ein Wort der Nazisprache ist. Archaischer Hass als Grund lässt dabei keine rationale Analyse zu: Der Begriff "Kinderschänder" bezeichnet sprachlogisch wie ethymologisch die Schande des Kindes, das seine sexuelle Unberührtheit ("Unschuld") eingebüßt hat. Genau dies verweist prekär auf eine bestimmte Ingredienz bei der Ermordung von Kindern in den Kinderhexenprozessen. Andere Anspielungen des Gedichts im Stil – hier auf eine deutliche Faschistoidie beim Thema - beziehen sich bspw. auf einen Kölner Professor meines Fachs. In einer großen Tageszeitung hatte er den beachtlichen Satz formuliert: Man müsse ihnen (= Pädophilen) den Trieb vergiften (!) - und nicht nur das: Sondern dies auch "so nachhaltig, dass nicht einmal mehr Masturbationsphantasien von ihnen noch genossen werden können". Wieder geht es also nicht um die Kriminalisierung von Taten (vgl. "Wir brauchen weder Schuld noch Schaden") – sondern um missliebige Menschen. In diesem Fall: Deren Gefühlswelt abstößt. Und dieser hasserfüllte - oder abergläubische - Abgrund tarnt sich derzeit in den absurdesten Zusammenhangen rechtlich oder akademisch als Belang von "Prävention".

9 "Ein Büblein von 8 Jahren…": 1715 disputieren 8 - 9 jährige Schulkinder in Freising mit Bettelbuben über Zauberer, Mäusemacher und dergleichen. Aus diesem Geplänkel, ans Ohr Erwachsener geraten, entsteht ein umfassender Hexereiprozess. Die Geständnisse am Ende lauten auf Teufelsverschreibung, Unzucht, (Hexen)Tänze und Mäusemachen. Einige werden schließlich mit dem Schwert hingerichtet. Der Fall des 8-jährigen Jungen, der als "Gnadenakt" nach einem Gesuch der Richter höheren Orts im warmen Bad sein Leben lassen durfte, entstammt dabei bis hin zum Aktenzitat einer Arbeit über die Hexenprozesse von Wolf (1990). Übrigens war dies keineswegs ein Einzelfall: Diese Art, kindlichen Todeskandidaten die Qualen anderer Hinrichtungsarten durch Verbluten in einer Wanne zu ersparen, war seinerzeit bis zur Redewörtlichkeit verbreitet (vgl. z.B. Rau, S. 333).

10 "Benedikt Carpzowsky": Benedikt Carpzow (1595 – 1666) war ein protestantischer Strafrechtsgelehrter, zudem einer der "renommiertesten" Hexentheoretiker seiner Zeit, und, woran sich Juristen eher ungern erinnern: Er zählt zu den Begründern der deutschen Rechtswissenschaft. Aus heutiger Sicht war Carpzow ein fahrender Demagoge, welcher der bäuerlichen Bevölkerung auf seinen Inspektionsreisen durch das Land bspw. einbläute, Homosexuelle ("Bogumilen") zögen an den Orten, wo sie lebten, Missernten, Erdbeben, Überschwemmungen, Sarazenen, Pestilenzen und "weiße, dicke, sehr gefräßige Wühlmäuse" in die Gemeinde.

11 "Wie Mose drei schon hat gelehrt": Es mag in meiner Moritat aufstoßen, warum ich von allen Formen verbotener "Hexerei", für die auch Kinder oft grauenhaft belangt wurden, ausgerechnet sexuelle Angelegenheiten behandle. Eventuell kann es sogar wie einschlägige Polemik erscheinen, dass Kinder für Sexuelles mit der Todesstrafe belangt worden sein sollen. Hierzu: Wo im Mittelalter bis zur Neuzeit Kinder zum Tod verurteilt wurden, waren es in der Hauptsache sexuelle Vergehen, vor allem homosexuelle ("Sodomie"): Da nämlich bei Kindern das Extrem Todesstrafe von Alters her nach den Mosaischen Gesetzen nur für solche Fälle vorgesehen war.
Ein weiterer Einwand mag es sein, dass dies alles ja gar nicht sein könne, weil es doch bspw. Homosexualität bei Kindern noch gar nicht gebe – reine Erfindung sei das Ganze also. Nun widerspräche man damit aber nicht nur der modernen internationalen Befundlage, dass Homosexualität keine Sache der Pubertät oder noch später des Erwachsenalters ist, sondern spätestens um das 10. Lebensjahr schon das Erleben der Betreffenden bestimmt (nicht anders wie beim heterosexuellen Kind). Ehe es sich später als unveränderliche sexuelle Orientierung zeigt und eingeordnet werden kann. Man widerspräche aber auch der Geschichte, die diese Dinge noch unverfälscht berichtet: Bei der Bestrafung von "sodomitischen" Heranwachsenden mit dem Tod hielt man sich seit dem Reformationszeitalter ausdrücklich ans "göttliche Gesetz" dazu (3. Buch Mose 18, 22-23; 20, 13 und 15). Mit Bezug auf den historischen Fall im Text wird von Moses insbesondere empfohlen, im Fall von Päderastie / Pädophilie den Mann wie auch den Knaben zu erschlagen. "Puberes", die sodomitische und bestiarische "Taten" an gleichaltrigen Kindern begangen hatten, pflegte man seit dem ausgehenden Mittelalter grundsätzlich mit dem Tod zu bestrafen. "Impuberes", die die ruchlose Tat naturgemäß nicht hatten "vollkommentlich ausführen" können, ließ man – allerdings auch nicht immer – leben. (Heute würde man von "Doktorspielen" zwischen Kindern sprechen, oder von den ersten "frühreifen" Regungen hetero-, bi- und homosexueller Heranwachsender für Erwachsene ihrer Umgebung). Es kam aber auch zu Hinrichtungen von Zehn- bis Vierzehnjährigen. Wenn Kinder wegen solcher "unchristlicher" Taten gefoltert wurden, galt die Tortur letztlich der bösen Macht selbst (vgl. "… streckt es an seiner Statt zur Bank"). Aufgrund dieser Sichtweise verfolgte, folterte und tötete man zahllose Kinderhexen.

12 "Ein Sodomit von 13 Jahren …": Wahn und Pogrome um Sexuelles oder sexuelle Andersartigkeit verweisen immer auf eine bürgerliche Angelegenheit, schlicht wegen der Privatheit des Sexuellen im bürgerlichen Leben, und weil sexuelle Devianzen vor allem gegen das bürgerliche (= mehrheitliche) Sexualitäts-, Ehe- und Familienverständnis verstoßen. Auf Seiten der aufgeklärten, internationalistischen und gebildeten Adelsherrschaft war dies augenscheinlich nie ein Thema gewesen. Sexuelle Diffamierungen gegen Minderheiten, gegen die man prozessierte - Katharer, Juden und Templer nur als Beispiele - bilden vom 4. Jahrhundert nach Chr. bis in die Zeit des Hexenwahns geradezu ein Leitmotiv der christlich-bürgerlichen Kultur bei der Zeichnung alles Nichtchristlichen. Todesstrafen für Kinder wurden im 17. Jahrhundert, wie gesagt, vor allem bei "unchristlichen", "widernatürlichen" Taten verhängt (Weber, 1991, S. 233). Zahlreiche jugendliche "Bestiarier" und "Sodomiter" endeten damals als "Ketzer" unter der Hand des Henkers. In Zürich wurde 1538 der zwölfjährige Leonhard Fryg wegen sexueller Spiele hingerichtet. 1565 starb dort Christian Knupp - ein Elfjähriger, den man zum Schwert verurteilt hatte - bereits am Folterseil. 1636 wurde Hans Conrad Wirtz, ein zwölfjähriger Junge, wegen "Bestialität" und Notzucht enthauptet. Ein Jahr später, ebenfalls aus sexuellem Anlass, köpfte man ein Findelkind. 1679 starb ein elfjähriger, 1689 ein zwölfjähriger "Bestiarier". 1696 wurde in Zürich ein dreizehnjähriger "Sodomit" hingerichtet. Im Fall eines frühreifen elfjährigen Bettelbuben, der 1679 hingerichtet wurde, hatte ein Gutachten darauf hingewiesen, dass die "vorsetzliche, wüssentliche Bosheit" des Jungen "alles Alter übertreffe" (vgl. Meret Zürcher: Die Behandlung jugendlicher Delinquenter im alten Zürich, 1400 – 1798. Dissertationsarbeit, Winterthur 1960, S. 17 ff, S. 158 ff). Lesbisches Verhalten weiblicher Kinderhexen und homosexuelles Verhalten männlicher Kinderhexen hat in Augsburg der Lutheraner und damalige "Rats-Consulent" Christian Friedrich Weng aus den Aussageprotokollen und Anklagen festgehalten ( vgl. "Extractus Actorum" – fol. 171 betreffs Mädchen, und fol. 174 betreffs Jungen. Diese Quelle findet sich im Bestand der Staats- und Stadtbibliothek Augsburg).
Allerdings gab es auch Fälle von Inzest, die für die Kinder und die Eltern einschlägig ausgingen: 1617 im Elsass bspw. gab es das Schicksal einer Familie Schäffer, wo Mutter und Sohn in einer (vielleicht auch nur angeblichen) inzestuösen Beziehung miteinander dem Henker überantwortet wurden.
Bei den Hinrichtungen von Mädchen verbarg sich sexuell der allerüblichste (heterosexuelle) Hintergrund: Frühreifer oder vorehelicher Liebeständel. In den später noch zusätzlich von den Inquisitoren stilisierten Verhörstranskriptionen verrät sich dies am häufigsten in dem Anklagepunkt "Tanz mit dem Teufel". Meist werden die Jungen oder Männer von den inquirierten Mädchen als Buhlteufel oder "schöne Herren" dargestellt. Bei Jungen sind die häufigsten Aussagen, sie hätten auf sabbatös gezeichneten Hexenbällen mit vielen schönen Frauen oder Mädchen Umgang gehabt; sie seien nachts von (durchwegs weiblich gezeichneten) schönen Engeln besucht, mitgenommen oder verführt worden; oder ein gleichaltriges Mädchen hätte sie zu Zauberwerken angeleitet, "verführt" oder in Hexentreffen bei weiblichen Bekannten oder "gemischtgeschlechtlichen" Gruppenorgien eingeführt.

Die geradezu regelhafte Anwesenheit von Dämonen in den Berichten der Kinder, wenn gesellschaftlich anstößige sexuelle Dinge von ihnen dargestellt oder aus ihnen heraus inquiriert worden sind, erklärt sich am wahrscheinlichsten durch 2 Dinge: Zum ersten, weil den Kindern früh der Ausdruck von sexuellen Vorstellungen und sexuellen Vorgängen über dämonologische Metaphorik und Umschreibungen nahegelegt worden ist – insbesondere die "Sodomie" figuriert in den theologischen und juristischen Werken der Zeit stets nur als das "Unaussprechliche". Zum zweiten gab es eine eine seit Thomas von Aquin volkstümlich gewordene Lehre von der "mechanistischen" Entstehung von Gefühlen und von körperlichen Handlungen durch entweder göttliche oder teuflische Außenkräfte. Eine regelrechte bildliche Vorstellung inzwischen bei den Menschen: Insbesondere sexuelle Empfindungen und Akte werden dabei stets von physisch in der Nähe befindlichen Wesen "erweckt", "bewegt" oder "gemacht". Es wird deutlich, dass sich Kinder sowohl eigene sexuelle Regungen wie auch bei anderen beobachtete sexuelle Handlungen tatsächlich nur dadurch erklären konnten, dass durch irgendwelche beobachteten mitanwesenden Personen diese Abläufe und eigenen Regungen magisch von diesen bewirkt oder "gemacht" wurden.

Schlussbemerkungen

Abschließend muss gesagt werden, dass sexuelle „Vergehen“ von Kindern keineswegs immer oder etwa zum größten Teil Kern der Hexereiprozesse gegen sie waren. Dies wurde hier nur zur Anspielung auf leider noch immer aktuelle zeitgeschichtliche Bezüge in diesem Punkt (in der seit 1990 immer harscher werdenden pädagogischen und strafrechtlichen Verfolgung kindlicher, jugendlicher und erwachsener sexueller „Delinquenz“) spezifisch herausgearbeitet.
Bspw. gab es das „sexuelle“ Thema bei den Kinderhexenprozessen auch in Form sexuell-dämonologischer Bezichtigungen im Rahmen der Wut und der Vernichtungsfantasie gegen die neuen Partner ihrer Mutter – ungeliebte Stief- und Adoptivväter; oder gegen die gehasste Mutter selbst, wenn deren neue Verbindung mit einem anderen Mann von den Kindern als sexuell gesteuerter Verrat an ihnen verarbeitet wurde. Eine Analyse insbesondere von Rau (2003) von 45 Kinderhexenprozessen in Augsburg zeigt, dass es sich bei den angeklagten weiblichen und männlichen Kinderhexen, wo es nicht um sexuelle, sondern andere Hexereivorwürfe ging, fast in der Regel um Unterschichtkinder mit zahlreichen dissozialen Verhaltensweisen mit kriminellen Vorgeschichten handelte - was die teils prahlerischen Selbstbezichtigungen in vielen Fällen ebenso mit erklärt wie die oft letztlich gegen Mitmenschen gerichteten abenteuerlichen Bezichtigungen mit Hexerei durch diese Kinder (insbes. im Zusammenhang mit den heute bekannten kindlichen und erwachsenen Störungsbildern der Persönlichkeit vgl. Rau, 2003, S. 291 - 294).

Gerade damit aber ist eine Parallele zur gegenwärtigen Rechtsentwicklung zu unterstreichen: Immer mehr zielt eine Extremifizierung des Straf- und Strafvollzugsrechts unserer Tage auf eine Aushebelung des grundgesetzlichen Resozialisationsauftrages der Justiz – zuletzt auch sogar gegen Kinder (vgl. Sicherungsverwahrung für Jugendliche; oder die Änderung des Jugendstrafvollzugsgesetzes vor kurzem – speziell für „frühkriminelle“ oder notorisch straffällige Heranwachsende). Ähnlich wie zur Zeit der Kinderhexenprozesse, versucht das wohlhabende bürgerliche Lager der Bevölkerung wohl einem anwachsenden „Proletariat“ aus entwurzelungs- und armutskriminellen Kindern und Jugendlichen Herr zu werden – wie es in der Zeit der Kinderhexenprozesse das Elendsproletariat infolge des Dreißigjährigen Krieges betraf.

So ist es vielleicht auch kein Zufall, dass diese Rechtsentwicklung seit ca. 2000 parallel zu einer statistischen Entwicklung unserer Gesellschaft zu konstatieren ist: Zunehmend hin zu einer Zweiklassengesellschaft, unter einem „Zerreissen“ des Mittelstandes - mit einem zunehmenden „Präkariat“, und einer durch die Mehrheit beschlossenen Marginalisierung des arbeitslosen Teils der Bevölkerung (seit den Neunziger Jahren immer größer geworden) am Ende mit „Hartz IV“.

Unsere Gesellschaft hatte sich im Zug unserer Demokratieentwicklung seit 1949 in eine immer ausufernde „individualistische“ und „Lobbygesellschaft“ entwickelt – das Ausmass der Zersplitterung stieg mit der Anzahl der ideologischen Parteien im Parlament (mit Verlust jeden demokratischen oder gemeinschaftlichen Konsenses, wenn er nicht einzig auf dem Rücken von Aussenseitern, Ausländern oder undemokratischen „Negativgesellschaften“ noch herstellbar war). Gegenwärtig scheint sie sich nun mittlerweile in einem Krieg mit sich selbst zu befinden: Der sich in einer eskalierenden Spirale von Rechtsverschärfungen gegen immer mehr „entdeckte“ Minderheiten durch die Medien, pressure groups und Politik (Pädophile, Straftäter, frühkriminelle Kinder) oder auch ganze Bevölkerungsgruppen realisiert (von Arbeitslosen und Sozialhilfeempfängern – Stichwort Hartz IV - bis zu den „Rentnern“ und „Singles“ als Sozialschmarotzern, oder Gruppen wie den „Rauchern“ als Gefährdungen eines sterilen oder möglichst ewigen Lebens durch Gesundheitsgefahren). Motor des Ganzen aus hiesiger Sicht ist es, dass die jeweilige Bevölkerungsmehrheit ihre Pfründe und ihre zunehmend ausufernden Sicherheitsbedürfnisse immer paranoider absichert - je stärker sie durch diverse Lobbies und pressure groups über die stets auf Skandal und Angst setzenden Medien geschürt werden (wirtschaftliche, gesundheitliche, strafrechtliche Sicherheitsbedürfnisse). Das Ganze entgleitet dabei zunehmend einem Realitätsbezug beim Bürger, der in anderen Weltregionen - außerhalb unserer verblendeten und verwöhnten, verunselbständigenden westlichen Wohlstandsinsel - noch gegenüber üblichen Lebensrisiken und Belastungen gegeben ist. Zum einen werden sie dort noch als zum Leben nun einmal dazu gehörig toleriert, dafür aber noch eigenverantwortlich durch die Bürger bewältigt werden - ohne das stetige Herbeikrakeelen sogleich der schützenden Staatsmacht, oder einer immer überkandidelteren Rechtsverschärferei gegen alles und jeden. Die typische Parodie kleinbürgerlicher Rechtseiferei waren stets Müller und Meyer, die - notfalls bis zum Verfassungsgericht - klagen, wie weit die Rosenhecke des Nachbarn ins eigene Grundstück herüber riechen darf. Dies scheint die Klientel der Schrebergärtner inzwischen verlassen, und sich zur übergreifenden Bevölkerungspsychose entwickelt zu haben. Dies ergibt sich, wenn man einmal studiert, was sich seit Anfang 1990 - buchstäblich in 3 Wochen – Abständen - an Schraubungen des Rechts nach oben gegen i r g e n d w e l c h e Bevölkerungsgruppen auf Betreiben der Bevölkerungsmitte über ihre Wahlparteien als Gesetzgeber inzwischen so alles ereignet hat. Oder: Sobald man einmal Richter fragt, womit sich die Justiz – vom Rosenheckenstreit bis zur ausufernden Razzia in jeweils mehreren hundert Haushalten wegen – unspezifizierter – „Kinderpornographie“ inzwischen alles herumzuschlagen hat, dass eine heillose Überforderung der Justiz sich derzeit bis kurz vor dem Zusammenbruch einer leistbaren Rechtspflege sieht. Die Justiz selbst ist Opfer der Entwicklung seit den Neunziger Jahren, wo sie auszubaden hat, was ein Irrsinnsreigen zwischen aufgeputschter Volkesstimme und ihrer demoskopiebedachten Umsetzung durch die Politik seit Jahren im Rechtswesen anrichtet.

Dabei möchte ich zuletzt noch folgendes anmerken:
Eine „Freiheitsstrafe“ – uns allen kommt das Wort wie eine Selbstverständlichkeit über die Lippen – galt bei den Römern wie auch bei den Griechen noch als mit des Menschen Würde unvereinbar. Diesbezüglich zog man die Todesstrafe oder andere Bestrafungen vor: Die uns heute als menschenunwürdig erscheinen. Gleichwohl:
Rechne ich einmal zusammen, wie oft mir bei Arbeiten als forensischer Gutachter Äußerungen aus Bürgermund begegneten, wie dass „2 Jahre Freiheitsstrafe“ für bspw. eine Körperverletzung „noch viel zu wenig“ seien: Oder: Wie regelmäßig mir das allgemeine Klagelied begegnete „Nach Jahren Haft“ käme ein Totschläger „dann ja doch wieder frei und lebe weiter“ im Gegensatz zum Opfer (Fantasie des „Wegsperrens für immer“):
Dann würde man einem solchen Bürger - nicht nur zur Erinnerung an den Instinkt der Römer und der Griechen - gern einmal empfehlen, auch nur einmal eine Woche als Selbsterfahrungskurs in der Strafhaft zu logieren, was dies in einem herkömmlichen Menschen auslöst. Sinnvoller als 12 Monate Bundeswehr wäre es wohl in Zeiten der allumfassenden Verbrechensprävention jeden 18-jährigen als frühbürgerliche Ertüchtigung einmal drei Monate Haftabschluss in Strafhaft erschnuppern zu lassen (wenn man da einmal sarkastisch sein darf).

Etwas anderes erscheint mir jedoch als entscheidender:
Die Allgegenwart und R e d e w ö r t l i c h k e i t solcher leichtfertig dahin gesagter Statements zeigt nichts weniger als Folgendes: Dem Bürger im heutigen Zustand unserer rechtstaatlichen Demokratie fehlt inzwischen sowohl jeder Respekt wie auch jedes Gespür und das Wissen, was die Freiheit des Menschen geschichtlich oder rechtstaatlich bedeutet: Nichts mehr. Der zentrale Begriff, der Demokratie und Rechtstaat definiert – ist beim durchschnittlichen Bürger überhaupt nicht mehr besetzt.

Ich wüsste keinen banaleren und keinen klareren Nachweis dafür, wie gerechtfertigt die düstere Warnung in meiner Moritat ist: - wenn nicht ihrer Prophetie: Vor einem Rückfalls in vorrechtstaatliche Barbarei im Verlauf der kommenden Jahrzehnte. Ich selbst gehe davon aus, dass die rechtstaatliche Ära, im Niedergang nun im bereits 60. Jahr ihrer jungen Geschichte, im Verlauf der nächsten 100 Jahre wieder von der geschichtlichen Brandung des Archaischen überspült wird - und wieder eins ist mit dem ewigen Meer der Barbarei, des Rechts des Stärkeren, der Eliminierung von Außenseitern, dem Totschlagimpuls aus dem menschlichen Instinktrepertoire, und dem Recht, all diese zu Dinge zu bestimmten Zeiten und unter bestimmten Umständen wieder zu legalisieren. Das ist einfach die normative Kraft des Faktischen. Eine Gesellschaft kann auf Dauer nicht rechtsstaatlich funktionieren. Am Leben erhalten, erneuert, wird eine Rechtstaatskultur immer nur im Wechsel von Niedergang und Erfahrungen schrecklichsten und blutigsten Unrechts. Nicht einmal das tausendjährige Römische Reich hat die Zeiten überdauert. Unsere Demokratie mit ihren gerade mal 60 Jahren darf sich das nicht einbilden. Es gibt für kein System der Welt den status quo des Unveränderlichen. Und die Veränderungen haben hier längst eingesetzt.

Quellen

Behringer, W. (1989). Kinderhexenprozesse. Zur Rolle von Kindern in der Geschichte der Hexenverfolgung. In: Zeitschrift für historische Forschung (ZhF), 16, S. 31 - 47.

Kramer, Heinrich „Institoris“ (1584). Malleus Maleficarum. Der Hexenhammer. Kommentierte Neuübersetzung von Wolfgang Behringer, Günter Jarouschek (Hrsg.) und Werner Tschacher, 2000. München: dtv.

Raue, K. (2003). Augsburger Kinderhexenprozesse im Kontext der Hexenverfolgungen in früher Neuzeit. Abhandlung zur Erlangung der Doktorwürde der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich (Veröffentlicht auf www.dissertationen.unizh.ch/2003/rau/DISSKRAU.pdf).

Roper, Lyndal (2000). „Evil imaginings are fantasies“. Child-witches, and the end of the witch craze. In: Past & Present, 167, S. 107 - 139.

Sack, F. (2004). Wie die Kriminalpolitik dem Staat aushilft. Governing through crime als neue politische Strategie. 8. Beiheft zum Kriminologischen Journal, S. 30-50. Weinheim: Juventa.

Weber, H. (1991). Kinderhexenprozesse. Frankfurt am Main, Leipzig: Insel

Weng, C.F., Extractus Actorum die po = veneficii denuncierte v. custodierte Kinder betr. de A. 1723 ad 1730. Extrahiert dch. Christoph Friedrich Weng, Rechtskonsulent A.C. (2o Cod.Aug.289). Bestand Staats- und Stadtbibliothek Augsburg (SuStBA):

Weng, C.F. Extractus der Stadt Augspurgischen Raths-Erkantnuß von Ao 1392 biß Ao 1734 inclusive. Samt einem Register sowohl der Sachen als besonderer Wörter von Herrn Raths-Consulenten Lict. Christoph Fridrich Weng verfertiget (2o Cod.Aug.114). Bestand Staats- und Stadtbibliothek Augsburg (SuStBA).

Wolf, H.-J. (1990). Hexenwahn. Hexen in Geschichte und Gegenwart. Herrsching: Pawlak.

Dipl. Psych. M. Griesemer, 2010


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